Common use of Abgaben und Gebühren Clause in Contracts

Abgaben und Gebühren. Alle etwaigen öffentlichen Abgaben (z.B. Steuern und Gebühren), die für die Versicherung erhoben werden, sowie die uns in Rechnung gestellten Gebühren für Rückläufer im Lastschriftverfahren sind uns zu erstatten. Für eine Mahnung aufgrund der Nichtzahlung von Folgebeiträgen oder sonstigen geschuldeten Beträgen erheben wir neben den anfal- lenden Postgebühren eine Gebühr von 5 EUR. Der Zinssatz für Verzugszinsen richtet sich nach der Situation am Kapitalmarkt. Er liegt jedoch höchstens 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 247 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Von jeder Zuzahlung behalten wir Gebühren in Höhe von 5,7 % der Zuzahlung ein. Darüber hinaus werden folgende Gebühren erhoben: - Wechsel des Versicherungsnehmers 15 EUR - Ausstellung eines Ersatzversicherungsscheines 15 EUR - Bestätigung von Verfügungsbeschränkungen (außerhalb des Verbundes mit den Sparkassen und der Lan- desbausparkasse) 15 EUR - Einzelermächtigung zur Schweigepflichtentbindung 15 EUR - Änderung des freien Fonds für die Zuführung (Switch) kostenfrei - Übertragung von Deckungskapital im Wertsicherungsfonds und/oder von Deckungskapital in freien Fonds in einen anderen Fonds (Shift) kostenfrei - Ausübung des Wahlrechtes zugunsten der Leistung in Wertpapieren 50 EUR Sofern nicht anders vereinbart, entnehmen wir öffentliche Abgaben und Gebühren oder Verzugszinsen Ihrem Vertragsguthaben.

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Samples: www.provinzial.de

Abgaben und Gebühren. Alle etwaigen öffentlichen Abgaben (z.z. B. Steuern und Gebühren), die für die Versicherung erhoben werden, sowie die uns in Rechnung gestellten Gebühren für Rückläufer im Lastschriftverfahren sind uns zu erstatten. Für eine Mahnung aufgrund der Nichtzahlung von Folgebeiträgen oder sonstigen geschuldeten Beträgen erheben wir neben den anfal- lenden Postgebühren eine Gebühr von 5 EUR. Der Zinssatz für Verzugszinsen richtet sich nach der Situation am Kapitalmarkt. Er liegt jedoch höchstens 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 247 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Von jeder Zuzahlung behalten wir Gebühren in Höhe von 5,7 5 % der Zuzahlung ein. Darüber hinaus werden folgende Gebühren erhoben: - Wechsel des Versicherungsnehmers 15 EUR - Ausstellung eines Ersatzversicherungsscheines 15 EUR - Bestätigung von Verfügungsbeschränkungen (außerhalb des Verbundes mit den Sparkassen und der Lan- desbausparkasse) 15 EUR - Einzelermächtigung zur Schweigepflichtentbindung 15 EUR - Änderung des freien Fonds für die Zuführung (Switch) kostenfrei - Übertragung von Deckungskapital im Wertsicherungsfonds und/oder von Deckungskapital in freien Fonds in einen anderen Fonds (Shift) kostenfrei - Ausübung des Wahlrechtes zugunsten der Leistung in Wertpapieren 50 EUR Sofern nicht anders vereinbart, entnehmen wir öffentliche Abgaben und Gebühren oder Verzugszinsen Ihrem Vertragsguthaben.Vertragsguthaben - Mindestbetrag für eine Zuzahlung 1.000 EUR - Höchstbetrag Die Summe der Beiträge und Zuzahlungen je Kalenderjahr darf das Doppelte des Höchstbetrages nach § 10 Abs. 3 Satz 1 EStG nicht übersteigen. - Höchstanzahl der freien Fonds, auf die die Zuführung aufgeteilt werden kann 5 - Höchstanzahl der freien Fonds, die sich gleichzeitig im Teildeckungskapital der freien Fonds befinden 5 (Stand 01.01.2015)

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Samples: www.sparkasse-rheine.de

Abgaben und Gebühren. Alle etwaigen öffentlichen Abgaben (z.B. Steuern und GebührenGebüh- ren), die für die Versicherung erhoben werden, sowie die uns in Rechnung gestellten Gebühren für Rückläufer im Lastschriftverfahren Lastschrift- verfahren sind uns zu erstatten. Für eine Mahnung aufgrund der Nichtzahlung von Folgebeiträgen Folgebeiträ- gen oder sonstigen geschuldeten Beträgen erheben wir neben den anfal- lenden anfallenden Postgebühren eine Gebühr von 5 EUR. Der Zinssatz für Verzugszinsen richtet sich nach der Situation am Kapitalmarkt. Er liegt jedoch höchstens 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 247 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Von jeder Zuzahlung behalten wir Gebühren in Höhe von 5,7 % der Zuzahlung ein. Darüber hinaus werden folgende Gebühren erhoben: - Wechsel des Versicherungsnehmers 15 EUR - Ausstellung eines Ersatzversicherungsscheines Ersatzversicherungs- scheines 15 EUR - Bestätigung von Verfügungsbeschränkungen Verfügungsbeschränkun- gen (außerhalb des Verbundes mit den Sparkassen und der Lan- desbausparkasseLandesbausparkasse) 15 EUR - Einzelermächtigung zur Schweigepflichtentbindung Schweigepflich- tentbindung 15 EUR - Änderung des freien Fonds für die Zuführung Zufüh- rung (Switch) kostenfrei - Übertragung von Deckungskapital im Wertsicherungsfonds Wert- sicherungsfonds und/oder von Deckungskapital Deckungs- kapital in freien Fonds in einen anderen Fonds (Shift) kostenfrei - Ausübung des Wahlrechtes zugunsten der Leistung in Wertpapieren 50 EUR Sofern nicht anders vereinbart, entnehmen wir öffentliche Abgaben Ab- gaben und Gebühren oder Verzugszinsen Ihrem VertragsguthabenVertragsgutha- ben.

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Samples: content.morgenundmorgen.com

Abgaben und Gebühren. Alle etwaigen öffentlichen Abgaben (z.z. B. Steuern und Gebühren), die für die Versicherung erhoben werden, sowie die uns in Rechnung gestellten Gebühren für Rückläufer im Lastschriftverfahren sind uns zu erstatten. Für eine Mahnung aufgrund der Nichtzahlung von Folgebeiträgen oder sonstigen geschuldeten Beträgen erheben wir neben den anfal- lenden Postgebühren eine Gebühr von 5 EUR. Der Zinssatz für Verzugszinsen richtet sich nach der Situation am Kapitalmarkt. Er liegt jedoch höchstens 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 247 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Von jeder Zuzahlung behalten wir Gebühren in Höhe von 5,7 5 % der Zuzahlung ein. Darüber hinaus werden folgende Gebühren erhoben: - Wechsel des Versicherungsnehmers 15 EUR - Ausstellung eines Ersatzversicherungsscheines 15 EUR - Bestätigung von Verfügungsbeschränkungen (außerhalb des Verbundes mit den Sparkassen und der Lan- desbausparkasse) 15 EUR - Änderung der vereinbarten Todesfallsumme 15 EUR - Einzelermächtigung zur Schweigepflichtentbindung 15 EUR - Änderung des freien Fonds Fondswechsel für die Zuführung (Switch) künftige Beiträge kostenfrei - Übertragung von Deckungskapital im Wertsicherungsfonds und/oder von Deckungskapital in freien Fonds in einen anderen Fonds (Shift) kostenfrei - Ausübung des Wahlrechtes zugunsten der Leistung in Wertpapieren 50 EUR Sofern nicht anders vereinbart, entnehmen wir öffentliche Abgaben und Gebühren oder Verzugszinsen Ihrem VertragsguthabenDeckungskapital.

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Samples: www.hamburger-feuerkasse.de