Abgrenzung Der Leistungen Musterklauseln
Abgrenzung Der Leistungen. Die genannten, vom Auftragnehmer bereitgestellten Leistungen stellen kein vollständiges, IT- grundschutzkonformes Sicherheitskonzept dar. Fehlende Teile können insbesondere sein: • Dokumentation spezifischer Sicherheitsanforderungen des Auftraggebers wie etwa an das Datensicherungskonzept oder das Notfallvorsorgekonzept gem. BSI-Grundschutz; • eine Schutzbedarfsfeststellung; • bei hohem oder sehr hohem Schutzbedarf eine ergänzende Sicherheits- und Risikoanalyse sowie die Umsetzung der daraus folgenden, über IT-Grundschutz hinausgehenden Sicherheitsmaßnahmen; • die Sicherheitskonzeption für Teile des IT-Verbundes, die nicht unmittelbar vom Auftragnehmer betrieben werden. Der Auftragnehmer bietet Beratung und Unterstützung für die Erstellung der hier genannten fehlenden Teile des Sicherheitskonzeptes an. Diese ist gesondert zu beauftragen. Ebenfalls gesondert zu beauftragen sind Überprüfungen der Maßnahmenumsetzung und Audits, die über den bereitgestellten ITSK hinaus Personal beim Auftragnehmer binden. Dies sind insbesondere Audits in Anlehnung an das Prüfschema des BSI für ISO 27001 Zertifizierungen und Zertifizierungsaudits.
Abgrenzung Der Leistungen. Die AIRPHONE kann und muss sich bezüglich der durch sie zu erbringenden Leistungen klar ein- und abgrenzen. Die AIRPHONE kann insbesondere:
Abgrenzung Der Leistungen. Die nfon kann und muss sich bezüglich der durch sie zu erbringenden Leistungen klar ein- und abgrenzen. Die nfon kann insbesondere:
Abgrenzung Der Leistungen
