Leistungsabgrenzung Musterklauseln

Leistungsabgrenzung. Ausdrücklich nicht Gegenstand dieser Leistungsvereinbarung sind folgende Leistungen: • Bereitstellung und Wartung der IT-Infrastruktur Die Bereitstellung aller Komponenten und die Sicherstellung aller technischen Voraussetzungen, die für den Betrieb des IT-Verfahrens erforderlich sind, müssen gesondert vereinbart werden. • Technisches Verfahrensmanagement Leistungen zum Technischen Verfahrensmanagement, die über die fachliche Beratung und Betreuung hinausgehen, sind nicht Bestandteil dieser Leistungsvereinbarung. Für das technische Verfahrensmanagement bietet der Auftragnehmer eine gesonderte Leistungsvereinbarung an. • Produktmanagement Leistungen des Produktmanagements sind nur in dem Umfang abgedeckt, der für das Fachliche Verfahrensmanagement erforderlich ist bzw. explizit vereinbart wurde (vgl. 4.1).
Leistungsabgrenzung. Ausdrücklich nicht Gegenstand dieser Leistungsvereinbarung sind folgende Leistungen: • Bereitstellung der technischen Infrastruktur Die Bereitstellung aller zentralen wie dezentralen Hardware- und Systemsoftwarekomponenten, die für den Betrieb des Backendverfahrens erforderlich sind, muss gesondert vereinbart werden: o Die Bereitstellung der Infrastruktur im Rechenzentrum wird ausführlich in der Leistungsvereinbarung SLA RZ Teil A und Teil B beschrieben. o Die Bereitstellung der Netzinfrastruktur ist nicht Gegenstand dieser Leistungsvereinbarung. o Client-Komponenten und der Support von Client-Komponenten sind nicht Bestandteil dieser Leistungsvereinbarung. • Beratung Eine Beratung des Auftraggebers (oder anwendender Fachbereiche) in allgemeinen wie verfahrensspezifischen technischen oder fachlichen Fragestellungen ist nicht Bestandteil dieser Vereinbarung. • Fachliches Verfahrensmanagement Leistungen zum Verfahrensmanagement, die über die technische Bereitstellung und den technischen Betrieb des Backendverfahrens im Dataport-Rechenzentrum hinausgehen, sind nicht Bestandteil dieser Leistungsvereinbarung. Für das fachliche Verfahrensmanagement bietet der Auftragnehmer eine gesonderte Leistungsvereinbarung an (SLA Fachliches Verfahrensmanagement). Das Fachliche Verfahrensmanagement beinhaltet alle Aufgaben, die dem fachlichen Betrieb des Backendverfahrens zuzuordnen sind, z. B. o fachliche Bewertung neuer Versionen, o Zusammenstellung neuer Fachanwendungspakete, o Erstellung von (Installations- und Konfigurations-)Vorgaben für das technische Verfahrensmanagement, o Herstellerkontakte, o funktionaler Test der Fachanwendung.
Leistungsabgrenzung. Für Backendverfahren deren Frontend Applikation im GovernmentGateway ablaufen findet der erweiterte Betrieb und Supportlevel des GovernmentGateway keine Anwendung. Soweit ein erweiterter Betrieb mit höherem Supportlevel gewünscht ist, ist eine gesonderte Beauftragung dieser Leistung erforderlich.
Leistungsabgrenzung. Der System Health Check Service beinhaltet keine Unterstützung für:
Leistungsabgrenzung. Die nachstehend aufgeführten Leistungen sind nicht Bestandteil des Integrierten· Dataport Oracle Services" (IDOS) und werden hier nur beispielhaft aus Gründen der Klarstellung aufgeführt: ■ Technische Beratung im Zusammenhang mit dem Einsatz des Produktsets in derjeweiligen 1nfrastruktur (Architekturberatung) ■ Produktspezifische Beratungsleistungen (Fachberatung) ■ Externe Beratungsleistungen ■ Schulungsleistungen ■ Aufwendungen des IDOS - Nutzungsberechtigten zur Erbringung der unter Abschnitt 3 auf­ geführten Mitwirkungen Im Bedarfsfall können die aufgeführten Leistungen gesondert angefragt und angeboten werden. !DOS Seite 7 von 19 Stand: 28.02.2018
Leistungsabgrenzung. Im Leistungsumfang sind nicht enthalten: - die Beseitigung von Mängeln, die durch einen vom Auftraggeber (folgend AG) oder von Dritten vorgenommenen, unsachge- mäßen Einbau bzw. Einsatz der Geräte oder in sonstiger Weise durch Fremdeinwirkung entstanden sind - die Beseitigung von Mängeln, die durch Verunreinigungen oder materialschädigende Bestandteile des Mediums (Wasser, Heizwasser) hervorgerufen worden sind - die Beseitigung von Mängeln aus der Sphäre des Gebäudeeigentümers.
Leistungsabgrenzung. 11.1. Der Besteller hat auf eigene Kosten dafür zu sorgen, dass ein sauberer, fester, fugenloser, großflächiger Industriebetonboden mit durchgehender Bewehrung lt. Fundamentangabe in den Montagehinweisen, hergestellt wird. Sämtliche Kanäle und Fundamente, die zur Aufstellung der Anlage erforderlich sind, müssen fertiggestellt sein. 11.2. Erforderliche Medienvorbereitungen, Wand-, Decken- und Dachdurchführungen müssen bereits vor der Montage fertiggestellt sein. Alle baulichen Arbeiten bzw. Veränderungen, wie Mauerdurchbrüche, Tür- und Torvergrößerungen etc., führt der Besteller auf eigene Kosten selber durch und müssen vor Anlieferung der Ware fertiggestellt sein. 11.3. Der Besteller hat dafür zu sorgen, dass die Ware beim Eintreffen der Monteure bereits neben ihrem Aufstellort steht. 11.4. Der Besteller hat auf eigene Kosten die benötigten Energiequellen (Strom, Druckluft, Gase) laut Montagehinweise am Aufstellort der Maschine herzustellen. Der Besteller sorgt außerdem für die entsprechende Unterverteilung und Absicherung. 11.5. Die Versorgungsleitungen und Rohre zwischen Schaltschrank, Maschine, Filteranlage, Plasmastromquelle und weiteren Komponenten, hat der Besteller gemäß seinen Vorstellungen in der gewünschten Art und Weise auf eigene Kosten zu verlegen und zu verkleiden. 11.6. Der Besteller benennt schriftlich einen für die Montage und Inbetriebnahme zuständigen und weisungsberechtigten Ansprechpartner. 11.7. Hilfsmittel oder Geräte, die zu Montage- bzw. Servicearbeiten benötigt werden, sind durch den Besteller oder Betreiber der Anlage kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Leistungsabgrenzung. Anbindung an das Telefonnetz (PSTN/ISDN) Die Anbindung an das weltweite Telefonnetz ist nicht Bestandteil von STARFACE Cloud. Die Anbin- dung einer Instanz erfolgt ausschließlich SIP-basiert, die Nutzung von STARFACE ISDN Karten ist technisch ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der länderspezifischen Telekommunikationsregulierung und Gesetzgebung gegenüber den Lizenznehmern verantwortlich.
Leistungsabgrenzung. 1) Über die in den vorstehenden Kapiteln genannten Bestandteile hinausgehende Leistungen, wie z.B. 1. Anwendungsadministration der Software (z.B. Mandanten- und Benutzerverwaltung, Einspielen von Updates der Software) 2. Wartung und Pflege der Software 3. Datenmigration und sonstige Services, 4. Beseitigung von Störungen und Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung seitens des Auftraggebers, durch Einwirkung Dritter oder durch höhere Gewalt verursacht werden, 5. Beseitigung von Schäden und Störungen, die durch Fehler oder Nichtleistung der Stromversor- gung, fehlerhafte Hardware oder sonstige, nicht von der B&IT zu vertretende Einwirkungen ver- ursacht werden. sind explizit nicht Gegenstand des Managed Application Hosting, sondern müssen in den Auftrags- dokumenten separat vereinbart werden.
Leistungsabgrenzung. Im Leistungsumfang ist nicht enthalten: 1.3.1.Beseitigung von Mängeln, die durch vom Kunden oder von Dritten vorgenommenen unsachgemäßen Einbau bzw. Einsatz der Geräte oder in sonstiger Weise durch Fremdeinwirkungen entstanden sind.