Abladen Musterklauseln

Abladen. 1. Das Abladen und Einlagern der Ware ist in jedem Fall Sache des Kunden. Der Kunde hat unverzüglich und sachgemäß abzuladen. So- weit unsere Mitarbeiter beim Abladen darüber hinaus behilflich sind und hierbei Schäden an der Ware oder sonstige Schäden verursachen, handeln sie auf das alleinige Risiko des Kunden und nicht als unsere Erfüllungsgehilfen.
Abladen. 1. Die angelieferte Ware ist vom Besteller fachgerecht und nur mit geeigneten Entladehilfsmitteln zu entladen. Die branchenüblichen Entladerichtlinien (IFBS-Richtlinien) sind zu beachten. 2. Für die Entladung ist der Besteller vollumfänglich verantwortlich. 3. Bei Personenschäden und/oder Sachschäden, die durch unsachgemäßes Abladen entstehen, haften wir grundsätzlich nicht. Solche Schäden sind ausschließlich vom Besteller zu vertreten.
Abladen. Für den Fall, dass die Lieferung abweichend von Ziff. VI. vereinbart wurde, hat der Kunde unver- züglich und sachgemäß abzuladen. Wirken wir mit, so geschieht dieses ohne rechtliche Ver- pflichtung und auf Risiko des Kunden.
Abladen. Elementdecken werden im Allgemeinen mit dem Baustellenkran oder Autokran bauseits vom Lkw abgeladen und im gleichen Arbeitsgang verlegt. Sie wiegen rund 125 kg/qm bei Standard- dicke. Die Karabinerhaken werden in den Diagonalen eingehängt. ACHTUNG: Karabinerhaken nicht in den Obergurt einhängen! Beim Abheben der Elementdecken muss mit Ausgleichsgehängen gearbeitet werden, damit eine gleichmäßige Belastung auf allen Haken erfolgt. Dabei sind zugelassene und geprüfte Ausgleichs- gehänge zu verwenden. (Abb.2) Bei Elementen > 5 m Länge und/ oder > 2,5 m Breite ist ein 8 Stranggehänge mit Lastausgleichs- system zu verwenden. In beiden Fällen sollte der Abstand von der Aufhängung bis zum Plattenende etwa 1/5 der Plattenlänge und der Winkel zwischen Platten und Kette ca. 60° betragen. In der Regel werden die Elementdecken so gestapelt und geladen, dass sie sofort vom Lkw aus verlegt werden können, es sei denn, dass die Ausladung des Lkw oder erforderliche Ladungs- sicherungsmaßnahmen eine andere Reihenfolge bedingen. Passplatten liegen in der Regel oben im Stapel. Bei einer Zwi- schenlagerung auf der Baustelle muss die Lagerfläche eben und tragfähig sein. Zum Schutz der Plattenunterseite werden zwei Kanthölzer als Auflager ausgelegt, die so lang sind wie die Plat- tenbreite. Ihre Abstände zu den Plattenenden sollten etwa 1/5 der Plattenlänge betragen. Für Platten, die länger als 4,50 m sind, müssen drei, besser vier Kanthölzer untergelegt werden. Abb. 1: Abladen der Elementdecke Vor dem Verlegen der Elementdecke ist die Montageunterstüt- zung zu errichten. Die Abstände der Montageunterstützung sind dem Verlegeplan zu entnehmen. Dabei müssen die Joche immer quer zu den Gitterträgern stehen (auch bei Balkonen). Wenn die Elementdecke weniger als 3,5 cm aufliegt oder nicht von mindes- tens jedem 2. Gitterträger ein Untergurtknotenpunkt über dem Auflager liegt, müssen Randjoche gestellt werden. 60° 1/5 3/5 1/5 Abb. 2: Verlegung der Ausgleichsgehänge >
Abladen. Beim Abladen ist der Sicherung der auf dem Fahrzeug verbleibenden Fertigteile besondere Aufmerksamkeit zu schenken, z. B. einseitige Fahrzeugentlastung und damit verbundene Kippgefahr. Beim Abheben Schrägzug vermeiden. Fahrzeuge sind ggf. abzustützen.

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  • Kündigung nach einem Schadenereignis G.3.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können wir den Ver- trag kündigen. Die Kündigung muss Ihnen innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung oder innerhalb eines Monats zugehen, nachdem wir in der Kfz- Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. Das Gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen oder wenn in der Kaskoversicherung der Sachverständigenausschuss nach A.2.17 angerufen wird. Außerdem können wir in der Kfz- Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.

  • Transportschäden Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

  • Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)? Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person kön- nen wir unsere Leistung nicht erbringen. 7.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungs- pflicht herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine An- ordnungen befolgen und uns unterrichten. 7.2 Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die versicherte Person wahrheitsgemäß aus- füllen und uns unverzüglich zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden. 7.3 Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die ver- sicherte Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles tragen wir. 7.4 Die Ärzte, die die versicherte Person – auch aus ande- ren Anlässen – behandelt oder untersucht haben, an- dere Versicherer, Versicherungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. 7.5 Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden zu melden, auch wenn uns der Unfall schon angezeigt war. Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Umzug ins Ausland Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung über. Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.

  • Krankenrücktransport Wenn Sie infolge einer Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurückgebracht werden müssen, organisieren wir den Rücktransport und übernehmen die Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch notwendig sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben oder medizinisch notwendig ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehenden Übernachtungskosten auch für die nicht erkrankten mitversicherten Personen. Voraussetzung ist, dass die Übernachtungskosten durch die Erkrankung bedingt sind. Wir zahlen für höchstens drei Übernachtungen bis zu je 100 EUR pro Person.

  • Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission Die Emittentin beabsichtigt, mit Ausnahme der in den Bedingungen genannten Bekanntmachungen, keine Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission. Das US-Finanzministerium (US-Treasury Department) hat Vorschriften erlassen, gemäß derer gezahlte Dividenden oder als Dividenden eingestufte Zahlungen aus US-Quellen für bestimmte Finanzinstrumente entsprechend den Umständen insgesamt oder teilweise, als eine Dividendenäquivalente Zahlung betrachtet werden, die einer Quellensteuer in Höhe von 30% (vorbehaltlich eines niedrigeren Satzes im Fall eines entsprechenden Abkommens) unterliegt. Nach Auffassung der Emittentin unterfallen die Wertpapiere zum Zeitpunkt der Begebung nicht der Quellensteuer nach diesen Vorschriften. In bestimmten Fällen ist es aber im Hinblick auf eine Kombination von Transaktionen, die so behandelt werden, als würden sie miteinander in Verbindung stehen, auch wenn sie eigentlich keiner Einbehaltung der Quellensteuer unterliegen, möglich, dass Nicht-US-Inhaber der Besteuerung gemäß dieser Vorschriften unterfallen. Nicht-US-Inhaber sollten ihren Steuerberater bezüglich der Anwendbarkeit dieser Vorschriften, nachträglich veröffentlichter offiziellen Bestimmungen/Richtlinien und bezüglich jeglicher anderer möglicher alternativen Einordnung ihrer Wertpapiere für US-amerikanische Bundeseinkommensteuerzwecke zu Rate ziehen (siehe hierzu auch den Abschnitt „Besteuerung in den Vereinigten Staaten von Amerika - Ausschüttungsgleiche Zahlungen“ im Basisprospekt, der eine ausführlichere Darstellung der Anwendbarkeit des Abschnitts 871 (m) auf die Wertpapiere enthält).

  • Organe der Genossenschaft 13 Organe der Genossenschaft A. DER VORSTAND B. DER AUFSICHTSRAT C. DIE GENERALVERSAMMLUNG

  • RISIKOFAKTOREN Die nachstehenden Ausführungen sind allgemeiner Art und beschreiben unterschiedliche Risikofaktoren, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können. Nachstehend sind einige Risikofaktoren aufgeführt, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können und auf die die Anleger ausdrücklich aufmerksam gemacht werden. Angaben zu zusätzlichen spezifischen Risiken, die mit den Anteilen eines Fonds verbunden sind, sind dem jeweiligen Nachtrag zu entnehmen. Diese Aufstellung ist jedoch nicht erschöpfend und es könnte noch weitere Erwägungen geben, die bezüglich einer Anlage zu berücksichtigen sind. Anleger sollten sich an ihre eigenen Berater wenden, bevor sie eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds in Betracht ziehen. Welche Faktoren für die Anteile eines bestimmten Fonds relevant sind, wird von mehreren Kriterien abhängig sein, die miteinander in Zusammenhang stehen, darunter u. a. die Art der Anteile, (gegebenenfalls) des Basiswertes, (gegebenenfalls) der Fondsanlagen und (gegebenenfalls) der zur Koppelung der Fondsanlagen an den Basiswert eingesetzten Techniken. Eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds sollte erst nach gründlicher Abwägung all dieser Faktoren erfolgen.

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.