Ablehnung und Ausschluss von Anlegern Musterklauseln

Ablehnung und Ausschluss von Anlegern. Bitpanda hat das Recht, den Erwerb von A-Token, ohne Angabe von Gründen, durch bestimmte Anleger abzulehnen bzw. nach Annahme eines Angebots eines Anlegers die Erfüllung der Transaktion aus wichtigen Gründen (insbesondere aufgrund von regulatorischen oder anderen gesetzlichen Bestimmungen, behördlichen oder gerichtlichen Anordnungen oder ähnlichen Umständen) zu verweigern oder ohne Angabe von Gründen gänzlich auszuschließen. Diese Anleger können somit in weiterer Folge keine bzw. keine weiteren A-Token mehr erwerben. Für Details siehe "Kapitel 3, Bitpanda ist berechtigt aus wichtigen Gründen (insbesondere aufgrund von regulatorischen oder anderen gesetzlichen Bestimmungen, behördlichen oder gerichtlichen Anordnungen oder ähnlichen Umständen) bestimmte Kunden, somit auch Anleger hinsichtlich der Beendigung von A-Token auszuschließen, solange die entsprechenden wichtigen Gründe vorliegen. Für Details siehe "Kapitel 3,
Ablehnung und Ausschluss von Anlegern. In gewissen Fällen ist es möglich, dass bestimmte Anleger A-Token nicht erwerben können. So kann dem Anleger beim Erwerbsprozess der Erwerb von A-Token durch Bitpanda abgelehnt oder verweigert werden. Außerdem kann der Anleger selbst ohne Angabe von Gründen gänzlich vom Erwerb von A- Token ausgeschlossen werden. Sollte der betreffende Anleger zu dem Zeitpunkt A-Token halten, so sind diese nicht davon betroffen. Er kann diese bereits gehaltenen A-Token somit weiterhin halten oder zurückgeben. Bitpanda kann auch die Rückgabe von A-Token durch den Anleger beschränken, sofern wichtige Gründe vorliegen, insbesondere regulatorische oder andere gesetzliche Bestimmungen, behördliche oder gerichtliche Anordnungen oder ähnliche Umstände. Siehe dazu auch den Risikofaktor "Kapitel 1, 2.16. Derivatkontraktänderungsrisiko".