Abmahnung. Der ÜNB ist berechtigt, im Falle eines Verstoßes des BKV gegen wesentliche, aus diesem Vertrag resultierende Pflichten eine Abmahnung an den BKV auszusprechen. Die Abmahnung erfolgt schriftlich. Ein mehrfacher identischer Pflichtverstoß gilt bis zur Abmahnung als ein Pflichtverstoß.
Abmahnung. Der Inspektionsbefund sowie mündlich oder schriftlich geäusserte Aussagen von Xxxxxx gegenüber dem Besteller oder dessen Vertreter betreffend Zustand, Einsatz, Sicherheit und Brauchbarkeit des Servicegegenstandes sowie in gleicher Form geäusserte Bedenken gegen Anordnungen, Wei- sungen oder Massnahmen des Bestellers oder gegen andere tatsächliche Ver- hältnisse gelten als Abmahnung und befreien Gilgen von ihrer Haftpflicht.
Abmahnung im Einzelfall mit einer Geldbuße bis zu 100 €, im Wiederholungsfall bis zu 500 €
Abmahnung. 3.1 Der Beauftragte hat den Auftraggeber auf Folgen seiner Weisungen aufmerksam zu machen und unzweckmäs- sige Anordnungen und Xxxxxxxx abzumahnen. Ab- mahnungen hat der Beauftragte in Schriftform vorzu- nehmen. Xxxxxxx der Auftraggeber trotz Abmahnung auf seiner Weisung, so ist der Beauftragte für deren Folgen nicht verantwortlich.
Abmahnung. 7.1 Sollte es zu einer Verletzung der in Punkt 4 geregelten Pflichten des Vertriebspartners kommen, wird dieser schriftlich abgemahnt. Die Abmahnung hat zur Folge, dass der Vertriebspartner die Verfehlung innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu beheben hat. Die für die Abmahnung angefallenen Kosten hat der Vertriebspartner zu tragen.
7.2 MCN ist berechtigt, bei einem schweren Verstoß gegen den Punkt 4 die sofortige außerordentliche Kündigung des Vertriebspartnervertrags, ohne Abmahnung, auszusprechen. Ebenso ist XXX berechtigt bei einem Verstoß gegen die Punkte 5 und 6, sowie gegen Verstöße gegen geltendes Recht, sowohl gesetzliches als auch Vertragsrecht, ohne Abmahnung und im eigenen Ermessen, sofort außerordentlich zu kündigen.
Abmahnung. 7.1. Ausdrückliche Äusserungen des Personals des Lieferanten gegenüber dem Besteller betref- fend Zustand, Einsatz, Sicherheit oder Brauchbar- keit der Anlagen sowie ausdrückliche Vorbehalte des Personals des Lieferanten gegenüber Anord- nungen, Weisungen oder Massnahmen des Be- stellers oder bezüglich tatsächlicher Verhältnisse können schriftlich oder mündlich erfolgen und gel- ten als Abmahnung durch den Lieferanten, die den Lieferanten von jeder Haftung befreit.
Abmahnung. Ausdrückliche Vorbehalte des Personals von ABB gegenüber Anordnungen, Weisungen oder Massnahmen des Bestellers oder bezüglich tatsächlicher Verhältnisse können schriftlich oder mündlich erfolgen und gelten als Abmahnung durch ABB, die ABB von jeder Haftung befreit.
Abmahnung. Ausdrückliche Vorbehalte des Personals von DLC gegenüber Anordnungen, Weisungen oder Massnahmen des Bestellers oder bezüglich tatsächlicher Verhältnisse können schriftlich oder mündlich erfolgen und gelten als Abmahnung durch DLC, die DLC von jeder Haftung befreit.
Abmahnung. Ausdrückliche Äusserungen des Personals der ASE Technik AG gegenüber dem Besteller betreffend Zustand, Einsatz, Sicherheit oder Brauchbarkeit der Anlagen sowie ausdrückliche Vorbehalte des Personals der ASE Technik AG gegenüber Anordnungen, Weisungen oder Massnahmen des Bestellers oder bezüglich tatsächlicher Verhältnisse können schriftlich oder mündlich erfolgen und gelten als Abmahnung durch die ASE Technik AG, die die ASE Technik AG von jeder Haftung befreit.
Abmahnung. Ausdrückliche Äusserungen des Personals des Un- ternehmers gegenüber dem Besteller betreffend Zu- stand, Einsatz, Sicherheit oder Brauchbarkeit der An- lagen sowie ausdrückliche Vorbehalte des Personals des Unternehmers gegenüber Anordnungen, Weisun- gen oder Massnahmen des Bestellers oder bezüglich tatsächlicher Verhältnisse können schriftlich oder mündlich erfolgen und gelten als Abmahnung durch den Unternehmer, die den Unternehmer von jeder Haftung befreit.