Abmahnung. Der Inspektionsbefund sowie mündlich oder schriftlich geäusserte Aussagen von Xxxxxx gegenüber dem Besteller oder dessen Vertreter betreffend Zustand, Einsatz, Sicherheit und Brauchbarkeit des Servicegegenstandes sowie in gleicher Form geäusserte Bedenken gegen Anordnungen, Wei- sungen oder Massnahmen des Bestellers oder gegen andere tatsächliche Ver- hältnisse gelten als Abmahnung und befreien Gilgen von ihrer Haftpflicht.
Abmahnung. Der ÜNB ist berechtigt, im Falle eines Verstoßes des BKV gegen wesentliche, aus diesem Vertrag resultierende Pflichten eine Abmahnung an den BKV auszusprechen. Die Abmahnung erfolgt schriftlich. Ein mehrfacher identischer Pflichtverstoß gilt bis zur Abmahnung als ein Pflichtverstoß.
Abmahnung b. im Einzelfall mit einer Geldbuße bis zu 100 €, im Wiederholungsfall bis zu 500 €
Abmahnung. Eine Abmahnung ist im verhaltensbedingten Bereich die Vorstufe zur Kündigung und hat 2 Funktionen: Der Arbeitgeber zeigt dem Arbeitnehmer zum einen ein konkretes Fehlverhalten auf (sog. Beanstandungs- oder Rügefunktion) und weist den Arbeitnehmer zum anderen darauf hin, dass die Fortsetzung bzw. Wiederholung des gerügten Verhaltens arbeitsrechtliche Konsequenzen haben wird (sog. Warnfunktion). Ohne die Warnfunktion liegt lediglich eine Ermahnung vor, die jedoch kündigungsrechtlich ohne Folgen ist. Die Abmahnung muss inhaltlich bestimmt sein, um ihre Funktionen zu erfüllen. Der Arbeitnehmer muss erkennen können, welches Verhalten der Arbeitgeber als nicht vertragsgemäß ansieht und welche Eine Abmahnung setzt voraus, dass auf Seiten des Arbeitnehmers eine Besserung möglich und zu erwarten ist (steuerbares Verhalten). Eine Abmahnung ist daher entbehrlich, wenn dem Arbeitnehmer aufgrund der Art oder der Schwere des Verstoßes bewusst gewesen sein muss, dass der Arbeitgeber das Fehlverhalten nicht tolerieren würde. Eine vorherige unwirksame Kündigung kann eine Abmahnung ersetzen, wenn die o.g. Funktionen erfüllt sind. Dies dürfte z.B. der Fall sein, wenn die Kündigung lediglich an formellen Gründen (z.B. fehlerhafte Anhörung des Betriebsrats) scheiterte. Spricht der Arbeitgeber wegen eines Fehlverhaltens seines Arbeitnehmers eine Abmahnung aus, kann er nicht später „umschwenken“ und stattdessen dem Arbeitnehmer kündigen. Durch den Ausspruch einer Abmahnung „verbraucht“ der Arbeitgeber sein Kündigungsrecht wegen des gerügten Verhaltens. Der Arbeitgeber bringt durch die Abmahnung zum Ausdruck, dass er dem Arbeitnehmer noch eine Chance geben möchte. Kommt es trotz der Abmahnung erneut zu gleichartigen Verstößen, kann der Arbeitgeber grundsätzlich eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen. Es gibt keinen Grundsatz, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor 3x abgemahnt haben muss, o.ä. Allerdings wäre es unverhältnismäßig, wenn der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer, der jahrelang pünktlich zur Arbeit gekommen ist, bei der ersten 5-minütigen Verspätung abmahnt und bei der 2. kurzen Verspätung kündigt. Gleichartig sind Pflichtverstöße nicht nur dann, wenn identisches Fehlverhalten vorliegt, sondern bereits dann, wenn die Pflichtverletzungen unter einem einheitlichen Gesichtspunkt zusammengefasst werden können (z.B. wiederholte Verspätungen und Versäumnisse bei der Krankmeldung oder Versämnisse bei Berichts- und Besuchspflichten eines Kundenbetreuers im Außendienst)...
Abmahnung. Ausdrückliche Vorbehalte des Personals von ABB gegenüber Anordnungen, Weisungen oder Massnahmen des Bestellers oder bezüglich tatsächlicher Verhältnisse können schriftlich oder mündlich erfolgen und gelten als Abmahnung durch ABB, die ABB von jeder Haftung befreit.
Abmahnung. Ausdrückliche Äusserungen des Personals der ASE Technik AG gegenüber dem Besteller betreffend Zustand, Einsatz, Sicherheit oder Brauchbarkeit der Anlagen sowie ausdrückliche Vorbehalte des Personals der ASE Technik AG gegenüber Anordnungen, Weisungen oder Massnahmen des Bestellers oder bezüglich tatsächlicher Verhältnisse können schriftlich oder mündlich erfolgen und gelten als Abmahnung durch die ASE Technik AG, die die ASE Technik AG von jeder Haftung befreit.
Abmahnung. Der Inspektionsbefund sowie mündlich oder schriftlich geäusserte Aussagen der Sersa gegenüber dem Kun- den oder dessen Vertreter betreffend Zustand, Einsatz, Sicherheit und Brauchbarkeit des Servicegegenstandes sowie geäusserte Bedenken gegen Anordnungen, Weisungen oder Massnahmen des Kunden oder gegen andere tatsächliche Verhältnisse gelten als Abmahnung und befreien die Sersa von jeglicher Haftpflicht.
Abmahnung. Enthält die Aufforderung ein bestimmtes Verhalten vorzunehmen oder zu unterlassen. Es muss die Androhung einer Rechtsfolge vorhanden sein, sonst gilt sie vor Gericht nicht als Abmahnung.
Abmahnung. Kommt der Übernehmer einer der oben genannten Pflichten zur Meldung nicht nach oder überlässt er das Tier entgegen der oben benannten Regelung ohne Genehmigung des Eigentümers an Dritte, so mahnt der Eigentümer die Vertragseinhaltung schriftlich an und hat den Übernehmer aufzufordern, den vertragswidrigen Zustand binnen Frist von 1 Woche zu beseitigen und dies dem Eigentümer nachzuweisen.
Abmahnung. 5. Vorläufiges Vermarktungsverbot gemäß Art. 91 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 889/2008