Kennzeichnung Musterklauseln

Kennzeichnung. 11.1 Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
Kennzeichnung. 4.1 Der Fotograf ist berechtigt, die Lichtbilder sowie die digitalen Bilddateien in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die Integrität der Herstellerbezeichnung zu sorgen und zwar insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte (Drucker etc.). Erforderlichenfalls ist die Herstellerbezeichnung anzubringen bzw. zu erneuern. Dies gilt insbesonders auch für alle bei der Herstellung erstellten Vervielfältigungsmittel bzw. bei der Anfertigung von Kopien digitaler Bilddateien.
Kennzeichnung. 9.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf den Auftragnehmer und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
Kennzeichnung. Für die Kennzeichnung gütegesicherter Produkte und Leistungen gemäß dieser Besonderen Güte- und Prüfbestimmungen gilt Ab- schnitt 4 der Allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen für So- larenergieanlagen. Die Kennzeichnung erfolgt mit dem Güte- zeichen der Gütegemeinschaft Solaranlagen e. V. in Verbindung mit dem kategoriebezogenen Hinweis gemäß nachfolgender Zeichenabbildung: Komponenten P1 Nr. 0000
Kennzeichnung. Storno- und Korrekturbuchungen werden im Kontoauszug gekennzeichnet.
Kennzeichnung. Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.
Kennzeichnung. Für Telemedien muss die Kennzeichnung so umgesetzt werden, dass Jugend- schutzprogramme diese Kennzeichnung zur Umsetzung eines altersdifferenzier- ten Zugangs nutzen können. Die anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle, die KJM, die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrund- funkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio legen im Benehmen mit den obersten Landesjugendbehörden einheitliche Kennzeichen und technische Stan- dards für deren Auslesbarkeit fest.“
Kennzeichnung. Die Lieferpositionen sind, wenn nicht anders in der Bestellung angegeben, mit folgenden Angaben zu kennzeichnen (wenn nicht anders vorgegeben): • Benennung • Artikelnummer inkl. Änderungsindex • Zeichnungsnummer inkl. Änderungsindex • Bei Norm- und Katalogteilen die Normbezeichnung bzw. Identifikation gem. Hersteller • Serialnummer (wenn vorhanden) Auf dem Lieferschein (neben den oben genannten): • Anzahl/Liefermenge • Bestellnummer und Bestellposition • ATM Lieferantennummer und -name • ESD - Warnhinweise, falls erforderlich • Haltbarkeitsdatum, falls erforderlich • Spezielle Lagerbedingungen, falls erforderlich • gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnungen (z.B. Gefahrguthinweise) Datumsangaben müssen, wenn nicht anders gefordert, in deutscher Schreibweise erfolgen: TT.MM.JJJJ oder MM.JJJJ Marking Unless otherwise indicated in the order, it is required to mark the delivery items with the following data (if not otherwise specified): • Name • Article number incl. revision index • Drawing number incl. revision index • For standard- and catalog parts, the standard description and/or identification according to the manufacturer • Serial number (if available) On the delivery note (beside the the points mentioned above): • Number/delivery quantity • Order number and order item • ATM supplier number and -name • ESD-warnings, if required • Best-before-date, if required • Specific storage conditions, if required • Statutory markings (e.g. hazardous materials notes) Unless otherwise required, date specification shall be performed in German notation: DD.MM.YYYY or MM.YYYY Verfahren und Ort Die Kennzeichnung muss unverlierbar sein. Procedure and Position The marking has to be non-volatile.
Kennzeichnung. 10.1 Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Der Kunde verpflichtet sich, Urheberrechtsvermerke und Kontrollzeichen des Auftragnehmers auf der Webinstallation und/oder der Benutzerdokumentation unter keinen Umständen zu entfernen oder zu manipulieren.
Kennzeichnung. 11.1 DGDPT ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf DGDPT, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.