Abmahnung. Der ÜNB ist berechtigt, im Falle eines Verstoßes des BKV gegen wesentliche, aus diesem Vertrag resultierende Pflichten eine Abmahnung an den BKV auszusprechen. Die Abmahnung erfolgt schriftlich. Ein mehrfacher identischer Pflichtverstoß gilt bis zur Abmahnung als ein Pflichtverstoß.
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