Abnahme und Abnahmeprotokoll bei Werkleis- tungen Musterklauseln

Abnahme und Abnahmeprotokoll bei Werkleis- tungen. E.6.1 Wenn und soweit eine förmliche Abnahme ver- einbart oder gesetzlich erforderlich ist, ist die Abnahme gemäß dem in den Abschnitten E 6.2 bis E 6.8 beschrie- benen Verfahren durchzuführen, es sei denn, die Partei- en treffen eine anderweitige Vereinbarung. E.6.2 Nach vertragsgemäßer Erbringung der Leistun- gen durch FUJITSU wird FUJITSU direkt nach Fertigstel- lung der Arbeit einen Funktionalitätstest durchführen. Wenn dieser Test ohne wesentliche Funktionalitätsein- schränkungen durchgeführt werden kann, hat der Kun- de die vereinbarten Arbeitsergebnisse innerhalb der vereinbarten Abnahmefrist oder, wenn eine solche Frist nicht vereinbart wurde, unverzüglich, spätestens jedoch eine Kalenderwoche nach Erhalt der Fertigstellungsbe- nachrichtigung und Übergabe des Arbeitsergebnisses seitens FUJITSU an den Kunden durch Unterzeichnung eines Übergabe-/Abnahmeprotokolls abzunehmen (Abnahmefrist). E.6.3 Das Gleiche gilt, wenn der Kunde selbst für den abschließenden Funktionalitäts-/Abnahmetest verant- wortlich ist. In dem Fall hat er den Test unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Ab- schluss und Übergabe der Arbeiten durch FUJITSU, durchzuführen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Ar- beitsergebnisse die vereinbarten Abnahmekriterien ohne wesentliche Mängel erfüllen oder, für den Fall, dass diese Abnahmekriterien nicht ausdrücklich verein- bart wurden, die durchschnittlichen Ergebnisse erzielt werden, die die Parteien vernünftigerweise aufgrund des Arbeitsumfangs und der in der jeweiligen Arbeits- beschreibung vereinbarten Vergütung ohne wesentli- che Einschränkungen erwarten können. E.6.4 FUJITSU kann die Abnahme von Teilleistungen verlangen, die einzeln abgrenzbar sind und unabhängig fertiggestellt werden. Die Leistungen gelten in jedem Fall als abgenommen, wenn:  der Kunde deren Übereinstimmung mit den ver- traglichen Vereinbarungen oder den vereinbarten Abnahmekriterien bestätigt, oder  der Kunde FUJITSU nicht schriftlich innerhalb der Abnahmefrist über wesentliche oder größere Mängel in Kenntnis setzt, oder  der Kunde die Arbeitsergebnisse nach Ablauf der Abnahmefrist ohne Vorbehalte nutzt. E.6.5 Mängel und Xxxxxx, die während der Abnahme festgestellt werden, sind im Abnahmeprotokoll zu ver- zeichnen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

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  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.