Abnahme und Gefahrenübergang. 1. Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Mangels abweichender Vereinbarung (Lieferung durch uns) erfolgt die Übergabe in Kummerfeld. Die Obliegenheiten des § 377 des Handelsgesetzbuches gelten mit der Maßgabe, dass der Besteller verpflichtet ist, alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen und Falschlieferungen binnen fünf Werktagen nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Einbau schriftlich anzuzeigen hat. Transportschädensind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 2. Der Besteller hat die Pflicht, den Liefergegenstand innerhalb der Frist von fünf Werktagen anzunehmen, es sei denn, er ist unverschuldet vorübergehend zur Annahme verhindert. Bleibt der Besteller mit der Annahme indes länger als vierzehn Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren vierzehn Tagenberechtigt, vorn Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Besteller die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch Innerhalb dieser Zelt zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist. 3. Die Gefahr geht mit der Annahme des Liefergegenstandes auf den Besteller über. Erklärt der Besteller, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Besteller über.
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Samples: Lieferungs Und Zahlungsbedingungen, Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Abnahme und Gefahrenübergang. 1. 5.1 Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Mangels abweichender Vereinbarung (Lieferung durch uns) erfolgt die Übergabe in Kummerfeld. Die Obliegenheiten des § 377 des Handelsgesetzbuches gelten mit der MaßgabeDer Besteller ist berechtigt, dass der Besteller verpflichtet ist, alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen und Falschlieferungen binnen fünf Werktagen nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Einbau schriftlich anzuzeigen hat. Transportschädensind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
2den Liefergegenstand innerhalb von 14 Tagen am Übergabeort zu prüfen. Der Besteller hat die Pflicht, den Liefergegenstand innerhalb der derselben Frist von fünf Werktagen anzunehmen, es sei denn, er ist unverschuldet vorübergehend zur Annahme verhindert. .
5.2 Bleibt der Besteller mit der Annahme indes des Liefergegenstandes länger als vierzehn 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige Lieferung vorsätzlich oder grob fahrlässig im in Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren vierzehn Tagenberechtigt14 Tagen berechtigt, vorn vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Besteller die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch Innerhalb innerhalb dieser Zelt Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande Imstande ist.
3. 5.3 Die Gefahr geht mit der Annahme des Liefergegenstandes Absendung ab Werk in Göttingen auf den Besteller über. Wurde frachtfreie Lieferung vereinbart, ist der Lieferort der Ort des Gefahrenüberganges. Erklärt der Besteller, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Besteller über.
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Abnahme und Gefahrenübergang. 1. Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Mangels abweichender Vereinbarung (Lieferung durch uns) erfolgt die Übergabe in KummerfeldBerlin. Die Obliegenheiten des § 377 des Handelsgesetzbuches gelten Bei einer Lieferung durch uns geht die Gefahr mit der MaßgabeÜbergabe der Sache an die Transportperson über - d. h., dass der Besteller verpflichtet ist, alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen und Falschlieferungen binnen fünf Werktagen nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Einbau schriftlich anzuzeigen hat. Transportschädensind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
2hat die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Beschädigung der Sache bei deren Versendung zu tragen. Der Besteller hat die PflichtWare unverzüglich nach der Ablieferung durch uns bzw. nach der Ablieferung durch die Transportperson zu untersuchen, den Liefergegenstand und, wenn sich ein Mangel zeigt, binnen 7 Tagen ein Schadensantrag bei der Transportperson zu stellen und zusätzlich uns innerhalb von 7 Tagen diesen Vorfall inklusive Schadensmeldung zu melden. Unterläßt der Frist von fünf Werktagen anzunehmenBesteller die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, er ist unverschuldet vorübergehend zur Annahme verhindertdass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Bleibt der Besteller mit der Annahme indes länger als vierzehn Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im RückstandZeigt sich später ein solcher Mangel, so sind wir muß die Anzeige unverzüglich nach Setzung einer Nachfrist von weiteren vierzehn Tagenberechtigt, vorn Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangender Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn Zur Erhaltung der Besteller Rechte des Bestellers genügt die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch Innerhalb dieser Zelt zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.
3. Die Gefahr geht mit rechtzeitige Absendung der Annahme des Liefergegenstandes auf den Besteller überAnzeige. Erklärt der Besteller, er werde den Liefergegenstand die Ware nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im zum Zeitpunkt der Verweigerung auf den Besteller über.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Gewerbebetriebe
Abnahme und Gefahrenübergang. (1. ) Der Besteller ist einredelos verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Mangels abweichender Vereinbarung (ist Lieferung durch uns) erfolgt die Übergabe in Kummerfeld„ab Werk“ vereinbart, das heißt unsere Lieferverpflichtung erschöpft sich darin, den Liefergegenstand bei uns zur Abholung bereitzuhalten. Die Obliegenheiten des § 377 des Handelsgesetzbuches gelten mit Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang der Maßgabe, dass Bereitstellungsanzeige oder sonstiger Mitteilung von der Besteller verpflichtet ist, alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen und Falschlieferungen binnen fünf Werktagen nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Einbau schriftlich anzuzeigen hat. Transportschädensind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
2Fertigstellung am Übergabeort zu prüfen. Der Besteller hat die Pflicht, den Liefergegenstand innerhalb der derselben Frist von fünf Werktagen anzunehmen, es sei denn, er ist unverschuldet vorübergehend zur Annahme verhindert. .
(2) Bleibt der Besteller mit der Annahme indes des Liefergegenstandes länger als vierzehn Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren vierzehn Tagenberechtigtberechtigt, vorn Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung die in den §§ 300- 304 BGB genannten Rechtsfolgen geltend zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Besteller die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch Innerhalb dieser Zelt zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande istmachen.
(3. ) Die Gefahr geht mit der Annahme des Liefergegenstandes Anzeige der Lieferbereitschaft auf den Besteller über. Erklärt der BestellerDies gilt auch dann, er werde wenn nur Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen übernommen haben
(4) Auf Verlangen des Bestellers versenden wir den Liefergegenstand nicht annehmen, so an einen anderen als den Bereitstellungsort. Auch hierbei geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt bereits mit der Verweigerung Anzeige der Lieferbereitschaft auf den Besteller über. Wir gewährleisten jedoch, dass unsererseits bekannt zuverlässige Transportunternehmer mit der Versendung beauftragt werden. Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transport-, Diebstahl-, Bruch-, Feuer- oder Wasserschadenversicherung eindecken. Die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Abnahme und Gefahrenübergang. (1. ) Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Die Lieferung erfolgt durch die
X. Xxxxxx GmbH. Mangels abweichender Vereinbarung (Lieferung durch uns) erfolgt die ist Übergabe in KummerfeldSt. Wendel. Die Obliegenheiten des § 377 des Handelsgesetzbuches gelten mit Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang der Maßgabe, dass Bereit stellungsanzeige oder sonstiger Mitteilung von der Besteller verpflichtet ist, alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen und Falschlieferungen binnen fünf Werktagen nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Einbau schriftlich anzuzeigen hat. Transportschädensind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
2Fertigstellung am Übergabeort zu prüfen. Der Besteller hat die Pflicht, den Liefergegenstand innerhalb der derselben Frist von fünf Werktagen anzunehmen, es sei denn, er ist unverschuldet vorübergehend zur Annahme verhindert. .
(2) Bleibt der Besteller mit der Annahme indes des Kaufgegenstandes länger als vierzehn Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren vierzehn TagenberechtigtTagen berechtigt, vorn vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Besteller die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch Innerhalb innerhalb dieser Zelt Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.
(3. ) Die Gefahr geht mit der Annahme des Liefergegenstandes auf den Besteller über. Erklärt der Besteller, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Besteller über.
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Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen