Versand und Gefahrenübergang Musterklauseln

Versand und Gefahrenübergang. 4.1. Der Versand / Transport der Geräte erfolgt auf Kosten und Risiko des Mieters auf dem vom Vermieter gewählten Versandweg, es sei denn, der Mieter schreibt eine bestimmte Versandart ausdrücklich vor. Die Kosten einer auf Wunsch des Mieters abgeschlossenen Transportversicherung gehen zu seinen Lasten.
Versand und Gefahrenübergang. 5.1 Die Gefahr für die Lieferung geht beim Verlassen unseres Werksgeländes auf den Kunden über.
Versand und Gefahrenübergang. 5.1 Soweit Versand vereinbart wird, erfolgt dieser nach Xxxx von EVVA unter Inanspruchnahme verkehrsüblicher Versendungsarten (Post, Frachtführer, Bahn, Kurier- und Paketdienste etc.), die jedenfalls als genehmigt gelten. Bei Warenlie- ferungen gehen Gefahr und Zufall auf den Kunden über, sobald die Waren an ihn bzw. an den Transporteur übergeben werden. Dem Kunden stehen diesfalls auch Ansprüche gegen den Transporteur zu. Der Abschluss einer Transportversiche- rung erfolgt nur über schriftlichen Auftrag und auf Rechnung des Kunden. Ord- nungsgemäß angebotene, zur Verfügung gestellte bzw. erbrachte Lieferungen und Leistungen sind anzunehmen, da andernfalls Annahmeverzug eintritt. An- nahmeverzug des Kunden hat keinen Einfluss auf die Fälligkeit der Forderungen von EVVA. Der Gefahrenübergang erfolgt in jedem Fall spätestens mit Eintritt des Verzuges. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlech- terung der Ware geht spätestens in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug ist.
Versand und Gefahrenübergang. 1. Lieferungen erfolgen ab Werk auf Kosten und Gefahr des Kunden (EXW Incoterms 2000).
Versand und Gefahrenübergang. Die Lieferung von Waren erfolgt generell einschliesslich Verpackung schnellstmöglich nach AuftragsbestäĠgung, bzw. in Fällen von Vorauszahlung nach Zahlungseingang, ab einem Lager der IMD AG gemäss InformaĠonen in der AuftragsbestäĠgung. Die Versandkosten trägt der Kunde, falls nichts Abweichendes vereinbart wurde. Die Lieferfrist wird bei jedem Auftrag von der IMD AG bestäĠgt. Teillieferungen oder dem Kunden zumutbare Ersatz- lieferungen bleiben vorbehalten. Der Kunde kann die IMD AG 14 Tage nach AuftragsbestäĠgung schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt die IMD AG in Verzug. Auf Anfrage sind Eillieferungen und Sonderwünsche in Bezug auf die Verpa- ckung oder den Transportweg gegen Erstaflung der Mehrkosten und unter Verlängerung etwaiger Lieferfristen möglich. Vorbehaltlich anderer Abreden sind auf sämtliche Lieferungen die Incoterms 2020 Ex Works (EXW) anwendbar. Auf Anfrage kann die IMD AG die Aus- fuhrverzollung auf Kosten des Kunden erledigen. In den Fällen, in denen der Kunde die Ausfuhrverzollung selbst vornimmt, hat dieser der IMD AG einen die IMD AG zufriedenstellenden Ausfuhrnachweis zu übergeben bzw. zur Verfügung zu stellen. Die ErsĠnbetriebnahme der Geräte am Geschäftssitz des Kunden bzw. an deren BesĠmmungsort erfolgt durch einen von der IMD AG beauftragten Techniker gegen Unterschrift des Abnahmeprotokolls durch den Kunden.
Versand und Gefahrenübergang. 4.1 Erfüllungsort für die Lieferung ist der Sitz unseres jeweiligen Lieferwerkes.
Versand und Gefahrenübergang. Der Versand erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Mit der Übergabe der Ware an eine Transportperson geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und Verschlechterung auf den Käufer über. Transportver- sicherungen sind vom Käufer auf dessen Kosten abzuschließen. Die Gefahr geht auch über, wenn sich der Versand aus Gründen verzögert, die der Kunde zu vertreten hat und die Ware zur Abholung bereit gestellt ist. Bei Abnahmeverzug von mehr als 30 Tagen ist der Verkäufer berechtigt, die üblichen Liegegebühren zu berechnen. Das Abladen der Ware ist Sache des Käufers und geht zu seinen Lasten.
Versand und Gefahrenübergang. Der Versand der Geräte erfolgt auf Kosten des Mieters auf dem billigsten Versandweg, es sei denn, der Mieter hat ausdrücklich eine bestimmte Versandart vorgeschrieben. Die Kosten einer auf Wunsch des Mieters abgeschlossenen Transportversicherung gehen zu dessen Lasten. Der Gefahrenübergang tritt ein bei Abholung oder Anlieferung (Lieferschein) und erlischt bei Rückgabe oder Abholung.
Versand und Gefahrenübergang. 4.1. Xxxxxxxxxx und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, der Xxxx des Verkäufers überlassen. Die Ware wird auf Wunsch und Kosten des Käufers versichert.
Versand und Gefahrenübergang. 4.1 Der Lieferant ist verpflichtet, die bestellte Ware an den von der Mohrbach Gruppe im Rahmen der Bestellung angegebenen Ort zu liefern. Der Lieferant trägt die Transport- und Verpackungskosten. Wenn die Parteien vereinbaren, dass die Mohrbach Gruppe Transport- oder Versandkosten tragen soll, ist der Lieferant verpflichtet, die Ware zu den niedrigstmöglichen Kosten zu versenden. Wenn die Mohrbach Gruppe eine bestimmte Beförderungsart vorschreibt, versendet der Lieferant die Ware zu den niedrigstmöglichen Kosten, zu denen ein Versand nach der vorgesehenen Beförderungsart möglich ist. Der Lieferant trägt die Mehrkosten, die dadurch anfallen, dass er Versand- oder Verpackungsvorschriften nicht einhält. Wird ein beschleunigter Transport oder eine andere Versandart zu höheren Transportkosten zur Einhaltung des Liefertermins dadurch erforderlich, dass der Lieferant nicht unverzüglich mit dem Transport oder dem Versand beginnt, so trägt der Lieferant die so anfallenden zusätzlichen Kosten.