Abo-Kundenbetreuung Musterklauseln

Abo-Kundenbetreuung. Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH Kundenservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxxxxxxxxxx E-Mail: xxxx@xxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Internet: xxx.xxxxxxx.xx DB Vertrieb GmbH, Abo-Center Berlin Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx Tel.: 000 00000000 Fax: 000 00000000 E-Mail: xx.xxxxxxxxx.xxxxxx@xxxx.xx Internet: xxx.xxxx.xx/xxxxxx-xxxxxxx Erfurter Verkehrsbetriebe AG EVAG-Mobilitätszentrum am Anger Xxxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxx Tel.: 0000 000 0000 Fax: 0000 000 000000 E-Mail: xx@xxxxxxxxxx-xxxxxx.xx Internet: xxx.xxxx-xxxxxx.xx GVB Verkehrs- und Betriebsgesellschaft Gera mbH Kundenservice im Stadtservice H35, ggü. Gera-Arcaden Tel.: 0000 00000 Fax: 0000 0000000 E-Mail: xxxx@xxxxxxx.xx Internet: xxx.xxxxxxx.xx Teil 1 Regionale Verkehrsgemeinschaft Gotha GmbH Tel.: 00000 000000 oder Geschäftsstelle Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxx Tel.: 00000 0000000 Fax: 00000 0000000 E-Mail: xxxxxxx@xxx-xxxxx.xx Internet: xxx.xxx-xxxxx.xx Kundenzentrum von RVG und TWSB am Gothaer Hauptbahnhof Teil 1 Stadtwirtschaft Weimar GmbH Xxxxxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxx Tel.: 00000 0000000 Fax: 00000 0000000 E-Mail: xxxx@xxx-xxxxxx.xx Internet: xxx.xx-xxxxxx.xx Thüringerwaldbahn und Straßenbahn Gotha GmbH Kundenzentrum von RVG und TWSB am Gothaer Hauptbahnhof Tel.: 00000 000000 oder Geschäftsstelle Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxx Tel.: 00000 000000 Fax: 00000 000000 E-Mail: xxxx@xxxxxxxx-xxxxx.xx Internet: xxx.xxxxxxxx-xxxxx.xx

Related to Abo-Kundenbetreuung

  • Produktbeschreibung Preise, Beschreibungen und Verfügbarkeit der Produkte sind in den entsprechenden Bereichen über diese Anwendung einsehbar und können unangekündigt geändert werden. Obwohl Produkte über diese Anwendung mit der technisch größtmöglichen Sorgfalt dargestellt werden, dienen Darstellungen jeglicher Art (einschließlich graphischer Darstellungsformen, Bilder, Farben, Klänge) lediglich als Referenz und stellen keine Garantie bezüglich der Eigenschaften des erworbenen Produkts dar. Die Merkmale des ausgewählten Produkts werden im Laufe des Kaufvorgangs erläutert.

  • Zusammenarbeit Die Kommune und die Stadt arbeiten vertrauensvoll zusammen und informieren sich gegenseitig in vollem Umfang über alle wesentlichen Umstände, die mit der Aufgabenwahrnehmung zu­ sammenhängen. Auftretende Probleme sollen unverzüglich und einvernehmlich einer Lösung zugeführt werden. Die Kommune wird die Stadt bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Sie wird ihr insbeson­ dere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollstän­ dig und rechtzeitig zur Verfügung stellen.

  • Zusammenfassung Diese Zusammenfassung ist als Einleitung zu dem Prospekt zu verstehen. Der Anlageentscheid muss sich nicht auf die Zusammenfassung, sondern auf die Angaben des gesamten Prospekts stützen. Der jeweilige Emittent kann für den Inhalt der Zusammenfassung nur dann haftbar gemacht werden, wenn die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird.

  • Kundenkennungen Für das Verfahren hat der Kunde die ihm mitgeteilte IBAN1 und bei grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschafts- raums2 zusätzlich den BIC3 der Bank als seine Kundenkennung gegenüber dem Zahlungsempfänger zu verwenden, da die Bank berechtigt ist, die Zahlung aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift ausschließlich auf der Grundlage der ihr übermittelten Kundenkennung auszuführen. Die Bank und die weiteren beteiligten Stellen führen die Zahlung an den Zahlungsempfänger anhand der im Lastschriftdatensatz vom Zahlungsempfänger als dessen Kundenkennung angegebenen IBAN und bei grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zusätzlich angegebe- nen BIC des Zahlungsempfängers aus.

  • Zweckgebundene Einzugspapiere Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Datenschutzbestimmungen 1) Daten von Kunden erheben wir nur im Rahmen der Abwicklung von Verträgen. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Telemediengesetzes (TMG) und der EU-DSGVO durch uns beachtet. Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Wir verweisen auf unsere ausführliche Datenschutzerklärung unter xxx.xxxxxxx.xx. 2) Ohne die Einwilligung von Kunden werden wir Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

  • Erstattungsanspruch des Kunden bei einer autorisierten Zahlung (1) Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die Zahlung befunden hätte. Etwaige Zahlungsansprüche des Zahlungs- empfängers gegen den Kunden bleiben hiervon unberührt. (2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, sobald der jeweilige Betrag der Lastschriftbelastungsbuchung durch eine ausdrückliche Genehmigung des Kunden unmittelbar gegenüber der Bank autorisiert worden ist. (3) Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung richten sich nach Nummer A.2.6.2.

  • Mindestlaufzeit des Vertrages Der Vertrag unterliegt keiner Mindestlaufzeit.

  • Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden nach den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet.