Common use of ABRECHNUNG BEI VORZEITIGER VERTRAGSBEENDIGUNG Clause in Contracts

ABRECHNUNG BEI VORZEITIGER VERTRAGSBEENDIGUNG. 16.1 Im Falle einer vom Kunden veranlassten Kündigung aus wichtigem Grund durch Mobility Concept sowie bei vorzeitiger (vgl. Ziffer 15.4), einvernehmlicher Beendigung des Vertrags hat der Kunde den Schaden zu ersetzen, der Mobility Concept durch das vorzeitige Vertragsende entsteht. Dieser ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Barwert des Vertrags und dem Fahrzeugerlös. 16.2 Der Barwert des Vertrags setzt sich zusammen aus dem abgezinsten kalkulierten Restwert, den abgezinsten offenen monatlichen Raten inklusive etwaiger offenen Raten für die Zusatzleistungen bis zum vertragsgemäßen Vertragsende, zuzüglich der vereinbarten Schlussrate. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der Ziffer 15.2b) sind Verzugszinsen hinzuzurechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.‌ 16.3 Beim kalkulierten Restwert handelt es sich um den seitens Mobility Concept im Vertrag garantierten Restwert. Beim Vertrag mit Kilometerabrechnung entfällt eine Abrechnung der gefahrenen Kilometer. Stattdessen wird als Restwert, der von Mobility Concept intern kalkulierte, am Ende der Leasingzeit zu erwartende Fahrzeugerlös herangezogen. Beim Fahrzeugerlös im Sinne von Ziffer 16.1 handelt es sich um den geschätzten Netto-Händlereinkaufswert des Fahrzeugs zum Abrechnungszeitpunkt abzüglich einer Gutachtenpauschale in Höhe von 130,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: 154,70 Euro), die im Zusammenhang mit der Wertermittlung anfällt; dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass Mobility Concept kein oder nur ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Mobility Concept lässt den Netto-Händlereinkaufswert durch ein unabhängiges Sachverständigenunternehmen ermitteln. Diese Ermittlung ist Grundlage der Abrechnung. Der Rechtsweg ist dadurch nicht ausgeschlossen. 16.4 Die Kündigung, vorzeitige einvernehmliche Beendigung sowie Beendigung des Vertrags durch Ablauf der Leasingzeit führen zur automatischen Beendigung etwaiger im Zusammenhang mit dem Vertrag und in Bezug auf das Fahrzeug mit Mobility Concept oder über Mobility Concept abgeschlossener Zusatzleistungsverträge.

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Samples: Kraftfahrzeugleasingvertrag, Kraftfahrzeugleasingvertrag, Kraftfahrzeugleasingvertrag

ABRECHNUNG BEI VORZEITIGER VERTRAGSBEENDIGUNG. 16.1 15.1 Im Falle einer vom Kunden Leasingnehmer veranlassten fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund durch Mobility Concept Xxxxxx sowie bei vorzeitiger (vgl. Ziffer 15.4)vorzeitiger, einvernehmlicher Beendigung des Vertrags Vertrages hat der Kunde Leasingnehmer den Schaden zu ersetzen, der Mobility Concept Allane durch das vorzeitige Vertragsende entsteht. Dieser ergibt sich (unabhängig von der gewählten Vertragsart) aus der Differenz zwischen dem Barwert des Vertrags Vertrages und dem Fahrzeugerlös. 16.2 15.2 Der Barwert des Vertrags Vertrages setzt sich zusammen aus dem abgezinsten kalkulierten Restwert, den abgezinsten offenen monatlichen Raten inklusive etwaiger offenen Raten für die Zusatzleistungen Leasingraten bis zum vertragsgemäßen VertragsendeLeasingende, zuzüglich der vereinbarten Schlussrateabzüglich eventueller ersparter, laufzeitabhängiger Kosten. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der Ziffer 15.2b) Hinzuzusetzen sind Verzugszinsen hinzuzurechnenVerzugszinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.‌ausgeschlossen. 16.3 15.3 Beim kalkulierten Restwert handelt es sich um den seitens Mobility Concept im Vertrag garantierten Restwert. Beim Vertrag Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung entfällt eine Abrechnung der gefahrenen Kilometer. Stattdessen ; dies gilt nicht für den Full-Service- Bereich, Teil B, Ziffer 2.1 b. Statt dessen wird als Restwert, Restwert der von Mobility Concept Allane intern kalkulierte, am Ende der Leasingzeit zu erwartende Fahrzeugerlös herangezogen. Beim Fahrzeugerlös im Sinne von Ziffer 16.1 15.1 handelt es sich um den geschätzten Netto-Händlereinkaufswert des Fahrzeugs Fahrzeuges zum Abrechnungszeitpunkt abzüglich einer Gutachtenpauschale in Höhe von 130,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: 154,70 Euro)EUR 100,-, die im Zusammenhang mit der Wertermittlung Wertschätzung anfällt; dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass Mobility Concept Xxxxxx kein oder nur ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Mobility Concept Allane lässt den Netto-Händlereinkaufswert durch ein unabhängiges Sachverständigenunternehmen ermitteln. Diese Ermittlung Schätzung ist Grundlage der Abrechnung. Der Rechtsweg ist dadurch nicht ausgeschlossen. 16.4 Die Kündigung, vorzeitige einvernehmliche Beendigung sowie Beendigung des Vertrags durch Ablauf 15.4 Im Falle eines Full-Service-Leasingvertrags gelten zusätzlich die Regelungen der Leasingzeit führen zur automatischen Beendigung etwaiger im Zusammenhang mit dem Vertrag und in Bezug auf das Fahrzeug mit Mobility Concept oder über Mobility Concept abgeschlossener Zusatzleistungsverträge.AGB Teil B.

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Samples: Leasing Agreement, Leasing Agreement, Leasing Agreement

ABRECHNUNG BEI VORZEITIGER VERTRAGSBEENDIGUNG. 16.1 Im Falle einer vom Kunden veranlassten Kündigung aus wichtigem Grund durch Mobility Concept sowie bei vorzeitiger (vgl. Ziffer 15.4)vorzeitiger, einvernehmlicher Beendigung des Vertrags hat der Kunde den Schaden zu ersetzen, der Mobility Concept durch das vorzeitige Vertragsende entsteht. Dieser ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Barwert des Vertrags und dem Fahrzeugerlös. 16.2 Der Barwert des Vertrags setzt sich zusammen aus dem abgezinsten kalkulierten Restwert, den abgezinsten offenen monatlichen Raten inklusive etwaiger offenen Raten für die Zusatzleistungen bis zum vertragsgemäßen Vertragsende, zuzüglich der vereinbarten Schlussrate. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der Ziffer 15.2b) sind Verzugszinsen hinzuzurechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.‌ 16.3 Beim kalkulierten Restwert handelt es sich um den seitens Mobility Concept im Vertrag garantierten Restwert. Beim Vertrag mit Kilometerabrechnung entfällt eine Abrechnung der gefahrenen Kilometer. Stattdessen wird als Restwert, der von Mobility Concept intern kalkulierte, am Ende der Leasingzeit zu erwartende Fahrzeugerlös herangezogen. Beim Fahrzeugerlös im Sinne von Ziffer 16.1 handelt es sich um den geschätzten Netto-Händlereinkaufswert des Fahrzeugs zum Abrechnungszeitpunkt abzüglich einer Gutachtenpauschale in Höhe von 130,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: 154,70 Euro), die im Zusammenhang mit der Wertermittlung anfällt; dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass Mobility Concept kein oder nur ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Mobility Concept lässt den Netto-Händlereinkaufswert durch ein unabhängiges Sachverständigenunternehmen ermitteln. Diese Ermittlung ist Grundlage der Abrechnung. Der Rechtsweg ist dadurch nicht ausgeschlossen. 16.4 Die Kündigung, vorzeitige einvernehmliche Beendigung sowie Beendigung des Vertrags durch Ablauf der Leasingzeit führen zur automatischen Beendigung etwaiger im Zusammenhang mit dem Vertrag und in Bezug auf das Fahrzeug mit Mobility Concept oder über Mobility Concept abgeschlossener Zusatzleistungsverträge.

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Samples: Kraftfahrzeugleasingvertrag

ABRECHNUNG BEI VORZEITIGER VERTRAGSBEENDIGUNG. 16.1 Im Falle einer vom Kunden veranlassten fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund durch Mobility Concept sowie bei vorzeitiger (vgl. Ziffer 15.4)vorzeitiger, einvernehmlicher Beendigung des Vertrags hat der Kunde den Schaden zu ersetzen, der Mobility Concept durch das vorzeitige Vertragsende entsteht. Dieser ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Barwert des Vertrags und dem Fahrzeugerlös. 16.2 Der Barwert des Vertrags setzt sich zusammen aus dem abgezinsten kalkulierten Restwert, den abgezinsten offenen monatlichen Raten inklusive etwaiger offenen Raten für die Zusatzleistungen bis zum vertragsgemäßen Vertragsende, zuzüglich der vereinbarten Schlussrateabzüglich eventueller ersparter, laufzeitabhängiger Kosten. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der Ziffer 15.2b) Hinzuzurechnen sind Verzugszinsen hinzuzurechnenVerzugszinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.‌ausgeschlossen. 16.3 Beim kalkulierten Restwert handelt es sich um den seitens Mobility Concept im Vertrag garantierten Restwert. Beim Vertrag mit Kilometerabrechnung entfällt eine Abrechnung der gefahrenen Kilometer. Stattdessen Statt dessen wird als Restwert, der von Mobility Concept intern kalkulierte, am Ende der am Ende der Leasingzeit zu erwartende Fahrzeugerlös herangezogen. Beim Fahrzeugerlös im Sinne von Ziffer 16.1 handelt es sich um den geschätzten Netto-Händlereinkaufswert des Fahrzeugs zum Abrechnungszeitpunkt abzüglich einer Gutachtenpauschale in Höhe von 130,00 100,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: 154,70 119,00 Euro), die im Zusammenhang mit der Wertermittlung Wertschätzung anfällt; dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass Mobility Concept kein oder nur ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Mobility Concept lässt den Netto-Händlereinkaufswert durch ein unabhängiges Sachverständigenunternehmen ermitteln. Diese Ermittlung Schätzung ist Grundlage der Abrechnung. Der Rechtsweg ist dadurch nicht ausgeschlossen. 16.4 Die Kündigung, vorzeitige einvernehmliche Beendigung sowie Beendigung des Vertrags durch Ablauf der Leasingzeit führen zur automatischen Beendigung etwaiger im Zusammenhang mit dem Vertrag und in Bezug auf das Fahrzeug den Leasinggegenstand mit Mobility Concept oder über Mobility Concept abgeschlossener Zusatzleistungsverträge.

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Samples: Leasing Agreement

ABRECHNUNG BEI VORZEITIGER VERTRAGSBEENDIGUNG. 16.1 15.1 Im Falle einer vom Kunden Leasingnehmer veranlassten fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund durch Mobility Concept Sixt sowie bei vorzeitiger (vgl. Ziffer 15.4)vorzeitiger, einvernehmlicher Beendigung des Vertrags Vertrages hat der Kunde Leasingnehmer den Schaden Scha- den zu ersetzen, der Mobility Concept Sixt durch das vorzeitige Vertragsende entsteht. Dieser ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Barwert des Vertrags Vertrages und dem Fahrzeugerlös. 16.2 15.2 Der Barwert des Vertrags Vertrages setzt sich zusammen aus dem abgezinsten kalkulierten Restwert, den abgezinsten offenen monatlichen Raten inklusive etwaiger offenen Raten für die Zusatzleistungen Leasingraten bis zum vertragsgemäßen VertragsendeLeasingende, zuzüglich der vereinbarten Schlussrateabzüglich eventueller ersparter, laufzeitabhängiger Kosten. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der Ziffer 15.2b) Hinzuzusetzen sind Verzugszinsen hinzuzurechnenVerzugszinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.‌ausgeschlossen. 16.3 15.3 Beim kalkulierten Restwert handelt es sich um den seitens Mobility Concept im Vertrag garantierten Restwert. Beim Vertrag Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung entfällt eine Abrechnung der gefahrenen Kilometer. Stattdessen wird als Restwert, Restwert der von Mobility Concept Sixt intern kalkulierte, am Ende der Leasingzeit zu erwartende Fahrzeugerlös herangezogen. Beim Fahrzeugerlös im Sinne von Ziffer 16.1 15.1 handelt es sich um den geschätzten Netto-Netto- Händlereinkaufswert des Fahrzeugs Fahrzeuges zum Abrechnungszeitpunkt abzüglich einer Gutachtenpauschale Gutachten- pauschale in Höhe von 130,00 100,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: 154,70 119,00 Euro), die im Zusammenhang mit der Wertermittlung Wertschätzung anfällt; dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass Mobility Concept Sixt kein oder nur ein geringerer Schaden als die Pauschale Pau- schale entstanden ist. Mobility Concept Sixt lässt den Netto-Händlereinkaufswert durch ein unabhängiges Sachverständigenunternehmen ermitteln. Diese Ermittlung Schätzung ist Grundlage der Abrechnung. Der Rechtsweg ist dadurch nicht ausgeschlossen. 16.4 15.4 Die Kündigung, vorzeitige einvernehmliche Beendigung sowie Beendigung des Vertrags Leasingver- trages durch Ablauf der Leasingzeit führen zur automatischen Beendigung etwaiger im Zusammenhang Zu- sammenhang mit dem Vertrag Leasingvertrag und in Bezug auf das Fahrzeug den Leasinggegenstand mit Mobility Concept Sixt oder über Mobility Concept Sixt abgeschlossener Zusatzleistungsverträge.

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Samples: Leasing Agreement

ABRECHNUNG BEI VORZEITIGER VERTRAGSBEENDIGUNG. 16.1 15.1 Im Falle einer vom Kunden veranlassten fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund durch Mobility Concept sowie bei vorzeitiger (vgl. Ziffer 15.4)vorzeitiger, einvernehmlicher Beendigung des Vertrags hat der Kunde den Schaden zu ersetzen, der Mobility Concept durch das vorzeitige Vertragsende entsteht. Dieser ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Barwert des Vertrags und dem Fahrzeugerlös. 16.2 15.2 Der Barwert des Vertrags setzt sich zusammen aus dem abgezinsten kalkulierten Restwert, den abgezinsten offenen monatlichen Raten inklusive etwaiger offenen Raten für die Zusatzleistungen bis zum vertragsgemäßen Vertragsende, zuzüglich der vereinbarten Schlussrateabzüglich eventueller ersparter, laufzeitabhängiger Kosten. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der Ziffer 15.2b) Hinzuzurechnen sind Verzugszinsen hinzuzurechnenVerzugszinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.‌ausgeschlossen. 16.3 15.3 Beim kalkulierten Restwert handelt es sich um den seitens Mobility Concept im Vertrag garantierten Restwert. Beim Vertrag mit Kilometerabrechnung entfällt eine Abrechnung der gefahrenen Kilometer. Stattdessen Statt dessen wird als Restwert, Restwert der von Mobility Concept intern kalkulierte, am Ende der am Ende der Leasingzeit zu erwartende Fahrzeugerlös herangezogen. Beim Fahrzeugerlös im Sinne von Ziffer 16.1 15.1 handelt es sich um den geschätzten Netto-Händlereinkaufswert des Fahrzeugs zum Abrechnungszeitpunkt abzüglich einer Gutachtenpauschale in Höhe von 130,00 100,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: 154,70 119,00 Euro), die im Zusammenhang mit der Wertermittlung Wertschätzung anfällt; dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass Mobility Concept kein oder nur ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Mobility Concept lässt den Netto-Händlereinkaufswert durch ein unabhängiges Sachverständigenunternehmen ermitteln. Diese Ermittlung Schätzung ist Grundlage der Abrechnung. Der Rechtsweg ist dadurch nicht ausgeschlossen. 16.4 15.4 Die Kündigung, vorzeitige einvernehmliche Beendigung sowie Beendigung des Vertrags durch Ablauf der Leasingzeit führen zur automatischen Beendigung etwaiger im Zusammenhang mit dem Vertrag und in Bezug auf das Fahrzeug den Leasinggegenstand mit Mobility Concept oder über Mobility Concept abgeschlossener Zusatzleistungsverträge.

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ABRECHNUNG BEI VORZEITIGER VERTRAGSBEENDIGUNG. 16.1 Im Falle einer vom Kunden veranlassten fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund durch Mobility Concept sowie bei vorzeitiger (vgl. Ziffer 15.4)vorzeitiger, einvernehmlicher Beendigung des Vertrags hat der Kunde den Schaden zu ersetzen, der Mobility Concept durch das vorzeitige Vertragsende entsteht. Dieser ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Barwert des Vertrags und dem Fahrzeugerlös. 16.2 Der Barwert des Vertrags setzt sich zusammen aus dem abgezinsten kalkulierten Restwert, den abgezinsten offenen monatlichen Raten inklusive etwaiger offenen Raten für die Zusatzleistungen bis zum vertragsgemäßen Vertragsende, zuzüglich der vereinbarten Schlussrateabzüglich eventueller ersparter, laufzeitabhängiger Kosten. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der Ziffer 15.2b) Hinzuzurechnen sind Verzugszinsen hinzuzurechnenVerzugszinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.‌ausgeschlossen. 16.3 Beim kalkulierten Restwert handelt es sich um den seitens Mobility Concept im Vertrag garantierten Restwert. Beim Vertrag mit Kilometerabrechnung entfällt eine Abrechnung der gefahrenen Kilometer. Stattdessen Statt dessen wird als Restwert, der von Mobility Concept intern kalkulierte, am Ende der am Ende der Leasingzeit zu erwartende Fahrzeugerlös herangezogen. Beim Fahrzeugerlös im Sinne von Ziffer 16.1 handelt es sich um den geschätzten Netto-Händlereinkaufswert des Fahrzeugs zum Abrechnungszeitpunkt abzüglich einer Gutachtenpauschale in Höhe von 130,00 100,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: 154,70 119,00 Euro), die im Zusammenhang mit der Wertermittlung Wertschätzung anfällt; dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass Mobility Concept kein oder nur ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Mobility Concept lässt den Netto-Händlereinkaufswert durch ein unabhängiges Sachverständigenunternehmen ermitteln. Diese Ermittlung Schätzung ist Grundlage der Abrechnung. Der Rechtsweg ist dadurch nicht ausgeschlossen. 16.4 Die Kündigung, vorzeitige einvernehmliche Beendigung sowie Beendigung des Vertrags durch Ablauf der Leasingzeit führen zur automatischen Beendigung etwaiger im Zusammenhang mit dem Vertrag und in Bezug auf das Fahrzeug mit Mobility Concept oder über Mobility Concept abgeschlossener Zusatzleistungsverträge.

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