Vertragsbeendigung. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bei einer Vertragsdauer von mehr als 3 Jahren können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.
Vertragsbeendigung. Der Vertrag ist zunächst für die dokumentierte Zeit abge- schlossen. Das Versicherungsverhältnis verlängert sich still- schweigend von Jahr zu Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung in Textform zugegangen ist. Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann zum Ende des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Mo- naten gekündigt werden. Abweichende Regelungen können sich aus den Vertragsbedingungen zu den einzelnen Pro- dukten ergeben (siehe Informationsblatt zu Versicherungs- produkten).
Vertragsbeendigung. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. Während der ursprünglich vereinbarten Vertragslauf- zeit können Sie den Vertrag zum Ablauf in Textform kündigen, ohne dass eine Frist einzuhalten ist. Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. Der Vertrag endet in diesem Fall mit Ablauf des Tages, an dem uns die Kündigung zugegangen ist. Sie kön- nen den Vertrag auch zu einem späteren, in der Zu- kunft liegenden Zeitpunkt kündigen. Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin in Textform kündigen.
Vertragsbeendigung. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von zwölf Monaten. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer jedoch nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgen- den Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind dann je- weils ganze Jahre.
Vertragsbeendigung. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
Vertragsbeendigung. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres kündigen; die Kündigung muss der DMB Rechtsschutz drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein. Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von zwölf Monaten. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer jedoch nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Vertragsbeendigung. 6.1 Sollten Sie oder Oracle gegen eine wesentliche Bestimmung des Rahmenvertrags verstoßen und diese Vertragsverletzung nicht innerhalb von 30 Tagen ab der schriftlichen Abmahnung einstellen, so ist aufgrund dieser Vertragsverletzung der vertragsbrüchigen Partei die andere Partei zur Kündigung des Rahmenvertrags berechtigt. Falls Oracle den Rahmenvertrag kündigt, wie im vorstehenden Satz beschrieben, müssen Sie alle bis zur Beendigung angefallenen Beträge sowie alle Außenstände für auf Grundlage des Rahmenvertrags bestellte Produkte und/oder erhaltene Bestellbare Services zuzüglich Steuern und Spesen innerhalb von 30 Tagen zahlen. Die nicht vertragsbrüchige Partei kann zustimmen, in ihrem eigenen Ermessen die 30-tägige Frist so lange zu verlängern, wie die vertragsbrüchige und abgemahnte Partei sich angemessen um eine Wiedergutmachung der Vertragsverletzung bemüht, es sei denn, es handelt sich bei der Vertragsverletzung um die Nichtzahlung von Gebühren/Entgelten. Sie stimmen zu, dass Sie im Fall Ihrer Vertragsverletzung die bestellten Produkte bzw. Bestellbaren Services nicht nutzen dürfen.
6.2 Sollten Sie für die Zahlung der aufgrund eines Auftrags fälligen Gebühren einen Vertrag mit Oracle oder einer Konzerngesellschaft von Oracle in Anspruch genommen haben und gegen jenen Vertrag verstoßen, dürfen Sie die Produkte und/oder Bestellbaren Services, die jenem Vertrag unterliegen, nicht nutzen.
6.3 Die Bestimmungen, die auch nach Kündigung oder Ablauf fortbestehen, sind die Bestimmungen zur Haftungsbeschränkung, zur Freistellung bei Schutzrechtsverletzungen, zur Zahlung sowie sämtliche weitere Bestimmungen, die aufgrund ihrer Rechtsnatur fortbestehen.
Vertragsbeendigung. 12.1 Ohne Beschränkung sonstiger Rechte oder Rechtsmittel kann der Käufer den Vertrag ganz oder teilweise jederzeit und aus irgendeinem Grund kündigen, indem er dem Verkäufer eine schriftliche Kündigung zukommen lässt; der Verkäufer beendet darauf hin umgehend alle Arbeiten nach dem Vertrag. Der Käufer zahlt dem Verkäufer eine faire und angemessene Vergütung für alle unfertigen Arbeiten zum Zeitpunkt der Beendigung in Bezug auf die Waren oder Services, diese Vergütung beinhaltet jedoch nicht den Ausfall von Gewinnen oder Folgeverluste und darf den Preis der Waren oder Services nicht überschreiten. Auf Wunsch des Käufers tritt der Verkäufer dem Käufer alle ausstehenden Unteraufträge für den Käufer ab, und der Käufer ist berechtigt, unverzüglich alle zu liefernden Produkte und Waren zu erhalten, alle im derzeit aktuellen Zustand der Fertigstellung.
12.2 Ohne Beschränkung sonstiger Rechte oder Rechtsmittel kann der Käufer den Vertrag ohne Haftungsverpflichtung gegenüber dem Verkäufer fristlos in Schriftform kündigen, wenn Folgendes gegeben ist:
(a) Der Verkäufer begeht einen gravierenden Verstoß gegen die Bestimmungen des Vertrags und, sofern eine Behebung dieses Verstoßes möglich ist, versäumt es, diesen Verstoß innerhalb von 5 Tagen, nachdem er auf diesen Verstoß hingewiesen wurde, zu beheben;
(b) Der Verkäufer verstößt wiederholt gegen die Vertragsbestimmungen in einer Art und Weise, dass sein Verhalten bei angemessener Betrachtungsweise darauf schließen lässt, dass er die Vertragsbestimmungen nicht erfüllen will oder kann; oder
(c) Der Verkäufer hat Konkurs angemeldet oder einen solchen Antrag dagegen eingeleitet oder er unterliegt einem Insolvenzverfahren oder einem Verfahren, in dem ihm Schutz vor seinen Gläubigern gewährt wird, oder die Ernennung eines Zwangsverwalters oder Treuhänders wurde erlassen oder eine Abgabe oder Pfändung eines nicht unerheblichen Teils seiner Vermögenswerte wurde erhoben oder eine Abtretung zugunsten seiner Gläubiger verfügt.
12.3 Die Beendigung des Vertrags aus welchem Grund auch immer berührt nicht die Rechte und Abhilfemaßnahmen der Parteien, die bis zum Zeitpunkt der Beendigung entstanden sind. Die Bestimmungen, die nach Beendigung des Vertrags ausdrücklich oder stillschweigend weiter gelten, bleiben unberührt in Kraft.
12.4 Nach Beendigung des Vertrags aus irgendeinem Grund liefert der Verkäufer dem Käufer unverzüglich alle zu liefernden Produkte, ungeachtet ob vollständig oder nicht, und gibt alle Käufermaterialien zurü...
Vertragsbeendigung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen vom Vertrag zu lösen, wenn nach sorgfältiger Prüfung vor oder während des Einsatzes von Fahrzeugen, Geräten oder Arbeitsvorrichtungen aller Art und trotz aller zumutbaren Anstrengungen zur Schadensverhütung wesentliche Schäden an fremden und/oder eigenen Sachen und/oder Vermögenswerten bzw. Personenschäden mit großer Wahrscheinlichkeit nicht zu vermeiden sind. Der Ausschluss der Schadenersatzansprüche entfällt, wenn der Auftragnehmer die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns (Frachtführers) nicht beachtet hat. Im Fall des Rücktritts wird bei Kranleistungen das Entgelt anteilig berechnet, bei Transportleistungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Vertragsbeendigung. Der Betreuungsvertrag endet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf, - wenn bis zum Schuljahresende kein Folge-Betreuungsvertrag im Referat Kitas & Schulen eingegangen ist, - mit dem Wechsel des Kindes auf eine andere oder weiterführende Schule, der dem Xxxxxx schriftlich mitzuteilen und vom Schulbüro zu bestätigen ist. Die Vertragsparteien können den Betreuungsvertrag außerordentlich und aus wichtigem Grund kündigen. Der Xxxxxx ist insbesondere berechtigt, den Betreuungsvertrag fristlos zu kündigen und das Kind mit sofortiger Wirkung von dem Besuch der GBS/GTS auszuschließen, wenn das Kind oder die Sorgeberechtigten - sich oder andere gefährdet, - wiederholt und/oder nachhaltig den Betriebsfrieden und/oder die Abläufe in der GBS/GTS-Einrichtung stört, - das Zusammenwirken nicht in der für die Förderung des Kindes zweckmäßigen Art und Weise zulassen, - das Kind aufgrund von erzieherischen und Ordnungsmaßnahmen der Schule gem. §49 HmbSG beurlaubt oder an eine andere Schule überwiesen wurde. Einer außerordentlichen Kündigung geht immer der Versuch einer Konfliktlösung unter Einbeziehung der Beteiligten voraus. Die allgemein zivilrechtlichen Anforderungen werden eingehalten. Die Kündigung bedarf der Schriftform, und die Schulleitung wird unter Nennung der zugrunde liegenden Umstände informiert.