Vertragsbeendigung Musterklauseln

Vertragsbeendigung. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.
VertragsbeendigungDer Vertrag ist zunächst für die dokumentierte Zeit abge- schlossen. Das Versicherungsverhältnis verlängert sich still- schweigend von Jahr zu Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung in Textform zugegangen ist. Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann zum Ende des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Mo- naten gekündigt werden. Abweichende Regelungen können sich aus den Vertragsbedingungen zu den einzelnen Pro- dukten ergeben (siehe Informationsblatt zu Versicherungs- produkten).
Vertragsbeendigung. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. Während der ursprünglich vereinbarten Vertragslauf- zeit können Sie den Vertrag zum Ablauf in Textform kündigen, ohne dass eine Frist einzuhalten ist. Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. Der Vertrag endet in diesem Fall mit Ablauf des Tages, an dem uns die Kündigung zugegangen ist. Sie kön- nen den Vertrag auch zu einem späteren, in der Zu- kunft liegenden Zeitpunkt kündigen. Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin in Textform kündigen.
Vertragsbeendigung. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von zwölf Monaten. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer jedoch nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgen- den Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind dann je- weils ganze Jahre.
Vertragsbeendigung. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
Vertragsbeendigung. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres kündigen; die Kündigung muss der DMB Rechtsschutz drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein. Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von zwölf Monaten. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer jedoch nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Vertragsbeendigung. 6.1 Sollten Sie oder Oracle gegen eine wesentliche Bestimmung des Rahmenvertrags verstoßen und diese Vertragsverletzung nicht innerhalb von 30 Tagen ab der schriftlichen Abmahnung einstellen, so ist aufgrund dieser Vertragsverletzung der vertragsbrüchigen Partei die andere Partei zur Kündigung des Rahmenvertrags berechtigt. Falls Oracle den Rahmenvertrag kündigt, wie im vorstehenden Satz beschrieben, müssen Sie alle bis zur Beendigung angefallenen Beträge sowie alle Außenstände für auf Grundlage des Rahmenvertrags bestellte Produkte und/oder erhaltene Bestellbare Services zuzüglich Steuern und Spesen innerhalb von 30 Tagen zahlen. Die nicht vertragsbrüchige Partei kann zustimmen, in ihrem eigenen Ermessen die 30-tägige Frist so lange zu verlängern, wie die vertragsbrüchige und abgemahnte Partei sich angemessen um eine Wiedergutmachung der Vertragsverletzung bemüht, es sei denn, es handelt sich bei der Vertragsverletzung um die Nichtzahlung von Gebühren/Entgelten. Sie stimmen zu, dass Sie im Fall Ihrer Vertragsverletzung die bestellten Produkte bzw. Bestellbaren Services nicht nutzen dürfen. 6.2 Sollten Sie für die Zahlung der aufgrund eines Auftrags fälligen Gebühren einen Vertrag mit Oracle oder einer Konzerngesellschaft von Oracle in Anspruch genommen haben und gegen jenen Vertrag verstoßen, dürfen Sie die Produkte und/oder Bestellbaren Services, die jenem Vertrag unterliegen, nicht nutzen. 6.3 Die Bestimmungen, die auch nach Kündigung oder Ablauf fortbestehen, sind die Bestimmungen zur Haftungsbeschränkung, zur Freistellung bei Schutzrechtsverletzungen, zur Zahlung sowie sämtliche weitere Bestimmungen, die aufgrund ihrer Rechtsnatur fortbestehen.
Vertragsbeendigung. A. Der Käufer kann den Vertrag (ganz oder teilweise) fristlos kündigen, wenn (i) der Verkäufer eine wesentliche vertragliche Verpflichtung so schwerwiegend verletzt, dass für den Käufer ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist, der Käufer den Verkäufer schriftlich abmahnt und ihm seine Absicht, diese Vereinbarung zu kündigen, mitteilt und der Verkäufer nicht binnen 30 Tagen nach Erhalt der Mahnung entweder die Vertragsverletzung abstellt oder behebt oder den Nachweis erbringt, dass keine Vertragsverletzung vorliegt; oder wenn (ii) der Verkäufer zahlungsunfähig wird, eine Abtretung zugunsten seiner Gläubiger vornimmt, wenn ein für seine Gläubiger handelnder Verwalter oder Treuhänder bestellt wird oder wenn der Verkäufer nach Konkurs- oder Insolvenzrecht Gläubigerschutz beantragt. Wenn der Käufer die Vereinbarung kündigt, muss der Käufer dem Verkäufer denjenigen Teil des Kaufpreises bezahlen, der auf bereits fertig gestellte oder erbrachte Teile der Leistung entfällt sowie sonstige Kosten und Aufwendungen ersetzen, die dem Käufer mit der Erbringung dieser Leistungen entstanden sind. B. Der Verkäufer ist berechtigt, den Vertrag (ganz oder teilweise) außerordentlich zu kündigen, wenn (i) der Käufer, wie in Artikel 11. (D.) beschrieben, zahlungsunfähig wird; (ii) wenn es zu einem nicht zu vertretenden Lieferverzug kommt (nach den Voraussetzungen des Artikel 6.; (iii) wenn sich Erklärungen oder Zusicherungen, die der Käufer abgibt oder die in Dokumenten oder Zertifikaten niedergelegt sind, die der Käufer in Verbindung mit diesem Vertrag beibringt, in einer wesentlichen Hinsicht als falsch erweisen; (iv) wenn eine Ausfuhrgenehmigung verweigert wird; (v) wenn der wesentliche Vertragsbestimmungen schwerwiegend verletzt, beispielsweise Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet oder Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden. Wenn der Verkäufer den Vertrag kündigt, muss der Käufer dem Verkäufer denjenigen Teil des Kaufpreises bezahlen, der auf bereits fertig gestellte oder erbrachte Teile der Leistung entfällt sowie sonstige Kosten und Aufwendungen ersetzen, die dem Käufer mit der Erbringung dieser Leistungen entstanden sind.
Vertragsbeendigung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen vom Vertrag zu lösen, wenn nach sorgfältiger Prüfung vor oder während des Einsatzes von Fahrzeugen, Geräten oder Arbeitsvorrichtungen aller Art und trotz aller zumutbaren Anstrengungen zur Schadensverhütung wesentliche Schäden an fremden und/oder eigenen Sachen und/oder Vermögenswerten bzw. Personenschäden mit großer Wahrscheinlichkeit nicht zu vermeiden sind. Der Ausschluss der Schadenersatzansprüche entfällt, wenn der Auftragnehmer die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns (Frachtführers) nicht beachtet hat. Im Fall des Rücktritts wird bei Kranleistungen das Entgelt anteilig berechnet, bei Transportleistungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Vertragsbeendigung. 17.1 Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft. Verträge, die keine Laufzeitbestimmung haben, werden für unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sie können mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende gekündigt werden. 17.2 Verträge über eine Festlaufzeit dürfen vorzeitig nur bei Vorliegen eines wichtigen, aus der Sphäre der jeweils anderen Partei resultierenden Grundes gekündigt werden. Voraussetzung ist eine unter Fristsetzung ausgesprochene Abmahnung (Ziffer 17.3), sofern dies nicht aufgrund der Schwere der eingetretenen Vertragsverletzung unzumutbar ist. 17.3 Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen schriftlich außerordentlich zu kündigen, falls die andere Partei einer wesentlichen Vereinbarung dieses Vertrages zuwider handelt und es unterlässt, die Zuwiderhandlung innerhalb einer Frist, die in der Regel 30 Tage nicht unterschreiten soll, abzustellen und die Folgen der Zuwiderhandlung zu beseitigen. 17.4 Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, falls über die andere Partei das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt wird oder die andere Partei ihr Geschäft aufgibt, eine außerinsolvenzrechtliche Geschäftsabwicklung betreibt oder nicht mehr imstande ist, den ihr aus diesem Vertrag obliegenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. 17.5 Die init consulting AG kann diesen Vertrag kündigen, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten, insbesondere den in Ziffer 3 genannten, nach Mahnung der init consulting AG ganz oder teilweise nicht nachkommt oder wenn der Kunde mit einer Zahlung vierzehn (14) Tage im Rückstand ist und unter Setzung einer angemessenen Frist nach einer schriftlichen Mahnung noch nicht vollständig bezahlt hat.