Vertragslaufzeit, Kündigung Musterklauseln

Vertragslaufzeit, Kündigung. 12.1. Soweit der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag nicht befristet geschlossen wurde, läuft er auf unbe- stimmte Dauer. In der ersten Woche des Einsatzes des Zeitarbeitnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Arbeitstag zu kündigen. Im Übrigen steht beiden Parteien das Recht zu, die Vereinbarung mit einer Frist von drei Arbeitstagen zum Ende einer Kalenderwoche zu kündigen, falls die Parteien keine andere Regelung treffen. 12.2. Davon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Beiden Vertragsparteien steht ein außerordentliches Kündigungsrecht mit Monatsfrist zum Monatsende zu, wenn das AÜG grundsätzlich geändert werden sollte. Der Personaldienstleister ist insbesondere zur fristlosen Kündigung dieser Ver- einbarung berechtigt, wenn 12.2.1. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers beantragt ist, ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde oder ein sol- ches droht. 12.2.2. der Auftraggeber eine fällige Rechnung auch nach erfolgter Mahnung und Fristsetzung nicht ausgleicht. 12.2.3. der Auftraggeber gegen die Zusicherungen und Verpflichtungen im Sinne von Ziff. 10.4. verstößt. 12.2.4. der Auftraggeber eine Preisanpassung nach Ziff. 8.8. nicht akzeptiert. 12.3. Eine Kündigung dieser Vereinbarung durch den Auftraggeber ist nur wirksam, wenn sie gegenüber dem Personaldienstleister in Textform erklärt wird. Die durch den Personaldienstleister überlassenen Zeitar- beitnehmer sind zur Entgegennahme von Kündigungserklärungen nicht befugt.
Vertragslaufzeit, Kündigung. 13.1 Das Vertragsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. 13.2 Der Kunde kann das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. 13.3 Der Vermögensverwalter kann das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Abweichend von Satz 1 kann der Vermögensverwalter das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat kündigen, wenn der Kunde einer Änderung des Vertrages oder des Preisverzeichnisses gemäß Ziffer 12 rechtzeitig widerspricht; für die Fristberechnung ist insoweit der Eingang des Widerspruches bei dem Vermögensverwalter maßgeblich. 13.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung durch den Vermögensverwalter liegt insbesondere vor, wenn innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Annahmeerklärung des Vermögensverwalters und Depoteröffnung keine Einzahlung des Mindestanlagebetrages erfolgt; das für die Vermögensverwaltung erforderliche Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Depotbank beendet wurde; aufgrund einer durch den Kunden veranlassten Teilauszahlung aus dem Portfolio der Depotwert unter den Mindestanlagebetrag fällt; der Kunde die Vermögensverwaltungsvollmacht nach Ziffer 4. widerruft. 13.5 Kündigungen haben in Textform (z.B. per Brief, Fax, E-Mail) zu erfolgen. 13.6 Der Depot- und Kontoführungsvertrag mit der Sutor Bank bleibt von einer Kündigung des Vermögensverwaltungsvertrages unberührt. Nach Beendigung des Vermögensverwaltungsvertrages hat der Kunde die aufgrund des Depot- und Kontoführungsvertrages mit der Sutor Bank anfallenden Gebühren und Kosten selbst zu tragen, deren Höhe sich dann ausschließlich nach den Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der Sutor Bank richtet.
Vertragslaufzeit, Kündigung. 1.15.1. Vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung oder einer im Allgemeinen oder Speziellen Teil dieser AGB abweichenden Regelung, wird der Betreibervertrag auf unbestimmte Zeit zwischen den Parteien geschlossen. Mit Beendigung des Betreibervertrages bzw. einzelner Vertragsleistungen, endet das Recht des Betreibers die Vertragsleistungen in Gänze bzw. die einzeln gekündigten Vertragsleistungen zu nutzen. 1.15.2. Vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung oder einer im Allgemeinen oder Speziellen Teil dieser AGB abweichenden Regelung, hat jede Partei das Recht, den Betreibervertrag in Gänze oder einzelne Vertragsleistungen mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen. Sofern einzelne Vertragsleistungen im Rahmen eines Paketangebotes gebucht wurden, ist abweichend vom Vorgenannten nur eine Kündigung sämtlicher Module des Paketes möglich. Sind einzelne Vertragsleistungen nur in Verbindung mit anderen Vertragsleistungen buchbar, bemessen sich die Laufzeit und die Kündigungsfristen der verbundenen Vertragsleistungen nach der Vertragsleistung mit der längsten Laufzeit und/oder Kündigungsfrist. 1.15.3. Die vorgenannten Ziffern 1.15.1 und 1.15.2 finden ggf. keine Anwendung, sofern der Betreiber die Vertragsleistungen im Paket mit einem Leasing-, Leih- oder Mietvertrag über ein Kassensystem erwirbt. In einem solchen Fall kann der Betreibervertrag inklusive aller Vertragsleistungen für die Laufzeit des dazugehörigen Leasing-, Leih- oder Mietvertrages gelten, je nachdem, wie das Vertragspaket ausgestaltet ist. 1.15.4. Liegen die Bedingungen für eine unentgeltliche oder rabattierte Nutzung der Vertragsleistungen auf Seiten des Betreibers nicht mehr vor (z.B., weil der Betreiber eine Einwilligung zur Datenübermittlung widerruft oder andere Bedingungen nicht erfüllt), wandelt sich das unentgeltliche bzw. rabattierte Nutzungsverhältnis in ein kostenpflichtiges Nutzungsverhältnis gemäß der jeweils geltenden Preise gemäß Preisliste des Anbieters und Bestimmungen dieser AGB um. 1.15.5. Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere wenn (i) die andere Partei nachhaltig gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung nicht fristgerecht beseitigt oder (ii), wenn bei der anderen Partei eine wesentliche Vermögensverschlechterung oder -gefährdung eintritt. Macht der Anbieter von seinem auf dem Vers...
Vertragslaufzeit, Kündigung. 11.1 Soweit der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag nicht befristet geschlossen wurde, läuft er auf unbestimmte Dauer (unter Berücksichtigung der maximalen Höchstüberlassungsdauer gemäß der aktuellen Gesetzgebung). Es steht beiden Parteien das Recht zu, die Vereinbarung mit einer Frist von 5 Arbeitstagen zum Ende einer Kalenderwoche zu kündigen, falls die Parteien keine andere Regelung treffen. 11.2 Davon unberührt bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung. Der Auftragnehmer ist insbesondere zur fristlosen Kündigung dieser Vereinbarung berechtigt, wenn a) die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers bean- tragt ist, ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde oder ein solches droht oder b) der Auftragge- ber eine fällige Rechnung auch nach erfolgter Mahnung und Fristsetzung nicht ausgleicht. 11.3 Eine Kündigung dieser Vereinbarung durch den Auftraggeber ist nur wirksam, wenn sie gegenüber dem Auftragnehmer ausgesprochen wird. Die durch den Auftragnehmer überlassenen Zeitarbeitnehmer sind zur Entgegennahme von Kündigungs- erklärungen nicht befugt.
Vertragslaufzeit, Kündigung. (1) Der Vertrag läuft bis zum Ende des zwölften Monats nach Be- reitstellung der Leistung und verlängert sich um jeweils weitere zwölf Monate, falls keine schriftliche Kündigung innerhalb einer Frist von mindestens einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende erfolgt und soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. (2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für BITWORKS insbe- sondere dann vor, wenn der Kunde grob vertragswidrig handelt, insbesondere wenn • der Kunde für 3 aufeinander folgende Monate mit der Zahlung der Entgelte in Verzug kommt und er trotz schriftlicher Abmah- nung durch BITWORKS unter Hinweis auf die Kündigungsmög- lichkeit diesen Zustand nicht unverzüglich beseitigt oder • das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden bean- tragt ist, oder • der Kunde oder ein Dritter, dem der Kunde Zugang zum Netz gewährt, Dienstleistungen der BITWORKS in betrügerischer Ab- sicht in Anspruch nimmt, über das Netz beleidigende, verleum- derische, sitten- oder sonst gesetzwidrige Inhalte verbreitet, bei der Nutzung gegen Strafvorschriften verstößt, missbräuch- lich handelt oder, wenn ein entsprechender dringender Tatver- dacht diesbezüglich besteht und er trotz schriftlicher Abmah- nung durch BITWORKS unter Hinweis auf die Kündigungsmög- lichkeit diesen Zustand nicht unverzüglich beseitigt, oder • der Kunde die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten wieder- holt trotz Mahnung mit Fristsetzung verletzt. (3) In allen unter vorgenanntem Absatz aufgeführten Fällen kann BITWORKS Schadensersatz in Höhe der bis zum Ende der re- gulären Vertragslaufzeit anfallenden monatlichen nutzungsun- abhängigen Entgelte abzüglich der durch die vorzeitige Beendi- gung ersparten Aufwendungen geltend machen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass BITWORKS ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. (4) BITWORKS kann den Vertrag insbesondere außerordentlich und fristlos kündigen, wenn aus nicht von BITWORKS zu vertre- tenden Gründen die vertragsgegenständlichen Leistungen über- haupt nicht mehr oder nur noch zu wesentlich veränderten Be- dingungen verfügbar sein sollten.
Vertragslaufzeit, Kündigung. 2.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 2.2 Der Vertrag kann, ohne Einhaltung einer Frist, von beiden Sei- ten in Textform gekündigt werden. 2.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt unberührt.
Vertragslaufzeit, Kündigung. 8.1 Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Unterzeich- nung durch die Dortmunder Volksbank eG und dem Kunden und wird für ein Jahr geschlossen. Es verlängert sich auf unbestimmte Zeit, wenn es nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Nach Eintritt der Verlängerung können die Parteien den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Mo- natsende schriftlich kündigen. Bei Nichteinlösung der fälli- gen Lizenzentgelte behalten wir uns vor, den Lizenzsch- lüssel zu deaktivieren. 8.2 Die Dortmunder Volksbank eG leitet ihr Vertriebs- recht von einem Vorlieferanten ab. Soll der Vorlieferant den Vertrag kündigen, steht der Dortmunder Volksbank eG ein außerordentliches Kündigungsrecht gegenüber dem Kunden zu. 8.3 Nach Beendigung des Vertrages wird die Dortmun- der Volksbank eG den Lizenzschlüssel deaktivieren. Eine weitere Nutzung ist somit nicht mehr möglich. Von der Deaktivierung ausgenommen sind die Unterlagen, mit denen der Kunde seine gesetzlichen Dokumentations- pflicht erfüllt
Vertragslaufzeit, Kündigung. 11.1 Soweit der Arbeitnehmerüberlassungsver- trag nicht befristet geschlossen wurde, läuft er auf unbestimmte Dauer. In der ersten Woche des Einsatzes des Zeitarbeitnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, das Vertragsverhält- nis mit einer Frist von einem Arbeitstag zu kündigen. Im Übrigen steht beiden Parteien das Recht zu, die Vereinbarung mit einer Frist von drei Arbeitstagen zum Ende einer Kalen- derwoche zu kündigen, falls die Parteien keine andere Regelung treffen. 11.2 Davon unberührt bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung. Der Auftragnehmer ist insbesondere zur fristlosen Kündigung dieser Vereinbarung berechtigt, wenn a) die Eröff- nung des Insolvenzverfahrens über das Ver- mögen des Auftraggebers beantragt ist, ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde oder ein solches droht oder b) der Auftraggeber eine fällige Rechnung auch nach erfolgter Mahnung und Fristsetzung nicht ausgleicht. 11.3 Eine Kündigung dieser Vereinbarung durch den Auftraggeber ist nur wirksam, wenn sie gegenüber dem Auftragnehmer ausgespro- chen wird. Die durch den Auftragnehmer über- lassenen Zeitarbeitnehmer sind zur Entgegen- nahme von Kündigungserklärungen nicht be- fugt.
Vertragslaufzeit, Kündigung. 9.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann vom Kunden je- derzeit mit sofortiger Wirkung und von Telefónica Germany mit ei- ner Frist von 30 Tagen gekündigt werden.
Vertragslaufzeit, Kündigung. 6.1 Der Vertrag hat eine Erstvertragslaufzeit von 24 Monaten ab Lieferbeginn. Er verlängert sich auf unbestimmte Zeit, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der Erstvertragslaufzeit gekündigt wird. Hat sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlän- gert, kann er jederzeit mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB für beide Vertragspartner bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung bedarf der Textform. 6.2 Im Falle eines Wohnsitzwechsels ist der Kunde zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen berechtigt. Die Kündi- gung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszuges oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden. Der Kunde hat in seiner Kündigung seine zukünftige Anschrift oder eine zur Bezeichnung seiner zukünftigen Entnahmestelle verwendeten Identifikati- onsnummer mitzuteilen. Die Kündigung wird nicht wirksam, wenn eins dem Kunden binnen 2 Wochen nach Erhalt der Kündigung in Textform eine Fortsetzung des Vertrages an dessen neuen Wohnsitz zu den bisherigen Vertragsbedingungen anbietet und die Belieferung an der neuen Ent- nahmestelle möglich ist. 6.3 Bei einem Umzug ist der Kunde berechtigt, den Liefervertrag mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende zu kündigen. 6.4 eins ist berechtigt, den Liefervertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und die Lieferung einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere im Fall eines Stromdiebstahls (Verwendung des Stromes durch schuldhaftes Handeln des Kun- den unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen) vor o- der wenn sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung mehr als 14 Tage in Verzug befindet. Im letztgenannten Fall ist dem Kunden die Kündigung mindestens 2 Wochen vorher an- zudrohen.