Common use of ABRECHNUNG BEI VORZEITIGER VERTRAGSBEENDIGUNG Clause in Contracts

ABRECHNUNG BEI VORZEITIGER VERTRAGSBEENDIGUNG. 1. Endet der Leasing-Vertrag aufgrund einer vom LG ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund vorzeitig, schuldet der LN dem LG unbeschadet rückständiger Zahlungsverpflichtungen die Summe der bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit bzw. Grundlaufzeit offenstehenden abgezinsten restlichen Leasing-Raten zzgl. eines etwa vereinbarten und ebenfalls abgezinsten kalkulatorischen Restwertes und evtl. anfallende Verwertungskosten (z.B. Verschrottungskosten, Verwahrungskosten) u.a. als Schadensersatz. Dabei erfolgt die Abzinsung mit dem Refinanzierungssatz unter Berücksichtigung der Kosten, die dem LG wegen der vorzeitigen Ablösung der Refinanzierung entstehen. Dem LN bleibt der Nachweis eines wesentlich geringeren oder überhaupt nicht entstandenen Schadens vorbehalten. Der Schadensersatzanspruch wird mit Zugang der Kündigung und Abrechnung fällig. Der LG ist berechtigt, eine Verzinsung des fälligen Schadensersatzanspruchs als Verzugsschaden zu verlangen. 2. Der LG wird das/die LO mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes bestmöglich verwerten. Ein etwaiger Verwertungserlös wird nach Abzug aller Kosten und Auslagen (z.B. Schätzkosten, Abholkosten, Verkaufsprovisionen u.a.) von dem gemäß Vorstehend Nr. 1 ermittelten Betrag abgezogen. Ein etwaiger Übererlös verbleibt beim LG.

Appears in 2 contracts

Samples: Leasing Agreement, Leasing Framework Agreement

ABRECHNUNG BEI VORZEITIGER VERTRAGSBEENDIGUNG. 1. Endet der Leasing-Vertrag aufgrund einer vom fristlosen Kündigung des LG ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund vorzeitig, schuldet der LN dem LG unbeschadet rückständiger Zahlungsverpflichtungen die Summe der bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit bzw. Grundlaufzeit offenstehenden abgezinsten restlichen künftigen Leasing-Raten zzgl. eines etwa vereinbarten und ebenfalls des abgezinsten kalkulatorischen Restwertes und Restwertes, evtl. anfallende Verwertungskosten (z.B. Verschrottungskosten, Verwahrungskosten) u.a. als Schadensersatz. Dabei erfolgt die Abzinsung mit dem Refinanzierungssatz unter Berücksichtigung der Kosten, die dem LG wegen der vorzeitigen Ablösung der Refinanzierung entstehenund ersparte Aufwendungen werden in Abzug gebracht. Dem LN bleibt der Nachweis eines wesentlich geringeren oder überhaupt nicht entstandenen Schadens vorbehalten. Der Schadensersatzanspruch wird mit Zugang der Kündigung und Abrechnung fällig. Der LG ist berechtigt, eine Verzinsung des fälligen Schadensersatzanspruchs als Verzugsschaden zu verlangen. 2. Der LG wird das/die LO mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes bestmöglich verwerten. Ein etwaiger Verwertungserlös wird nach Abzug aller Kosten und Auslagen (z.B. Schätzkosten, Abholkosten, Verkaufsprovisionen u.a.) von dem gemäß gem. Vorstehend Nr. 1 ermittelten 1ermittelten Betrag abgezogen. Ein etwaiger Übererlös verbleibt beim LG.

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Samples: Leasing Agreement, Leasing Agreement