Common use of Abrechnung der Leistung Clause in Contracts

Abrechnung der Leistung. 4.1 In den einfach vorzulegenden Rechnungen sind die im einzelnen ausgeführten Leistungen dem Vertrag ent- sprechend zusammenzustellen und die Vergütungsansprüche prüfbar zu berechnen. Auf Anforderung der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers werden Abschlagszahlungen für die nachgewiesenen vertrags- gemäßen Leistungen einschließlich Umsatzsteuer gewährt. Die Schlussrechnung ist spätestens einen Monat nach Prüfung der Arbeiten vorzulegen. Die auf der Grundlage der Schlussrechnung geleistete Zahlung schließt Nachforderungen des Auftragnehmers aus. Im Falle einer vom Auftraggeber vorgenommenen Be- richtigung der Schlussrechnung können diesbezügliche Ansprüche innerhalb eines Monats nach Bekannt- gabe durch den Auftraggeber vom Auftragnehmer schriftlich geltend gemacht werden.

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