Abrechnung von Anteilen. Die Abrechnung über den Kauf bzw. Verkauf von Anteilen erfolgt auf Basis der Abrechnung, die die Bank vom jeweiligen Kontra- henten erhält. Soweit die Einzahlung das Ein- oder Mehrfache eines Anteils zum Ausgabepreis übersteigt, wird der überschrei- tende Betrag bis zu fünf Dezimalstellen in Bruchteilsrechten von Anteilen gutgeschrieben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Fernabsatzvorschriften, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Fernabsatzvorschriften, Allgemeine Geschäftsbedingungen