Absage, Nichtteilnahme des Ausstellers, Rücktritt der Messe Berlin Musterklauseln

Absage, Nichtteilnahme des Ausstellers, Rücktritt der Messe Berlin. 8.1 Absage, Nichtteilnahme des Aus­ stellers Die Standmiete ist auch dann in voller Höhe zu bezahlen, wenn der Aussteller seine Teil- nahme absagt oder ohne eine solche Absa- ge an der Veranstaltung nicht teilnimmt. Sagt der Aussteller seine Teilnahme ab und gelingt eine anderweitige Vermietung des Standes, behält die Messe Berlin gegen den Erstmieter einen Anspruch auf Kostenbetei- ligung in Höhe von 25% der in Rechnung gestellten Standmiete. Die volle Standmiete ist dann zu entrichten, wenn die Messe Berlin die vereinbarte Standfläche weiter- vermietet, die Gesamtvermietfläche sich jedoch durch die Absage/Nichtteilnahme vermindert. Dem Aussteller bleibt der Nachweis vorbe- halten, dass der Messe Berlin diese Kosten nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden sind. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt vorbehalten.

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  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.