Abschluss des Kaufes Musterklauseln

Abschluss des Kaufes. 1 Auf einer Zwangsversteigerung gelangt der Kaufvertrag dadurch zum Abschluss, dass der Versteigerungsbeamte den Gegenstand zuschlägt. 2 Der Kaufvertrag auf einer freiwilligen Versteigerung, die öffentlich ausgekündigt worden ist und an der jedermann bieten kann, wird dadurch abgeschlossen, dass der Veräusserer den Zuschlag erklärt. 3 Solange kein anderer Wille des Veräusserers kundgegeben ist, gilt der Leitende als ermächtigt, an der Versteigerung auf das höchste Angebot den Zuschlag zu erklären. 87 Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 23. Xxxx 1962 (AS 1962 1047; BBl 1960 I 523). Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 14. Dez. 1990, mit Wirkung seit 1. Juli 1991 (AS 1991 974; BBl 1989 III 1233, 1990 I 120). 88 Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 23. Xxxx 1962 (AS 1962 1047; BBl 1960 I 523). Aufgehoben durch Anhang 2 Ziff. II 1 des BG vom 23. Xxxx 2001 über den Konsum- kredit, mit Wirkung seit 1. Jan. 2003 (AS 2002 3846; BBl 1999 III 3155). 89 Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 23. Xxxx 1962 (AS 1962 1047; BBl 1960 I 523). Aufgehoben durch Anhang Ziff. 5 des Gerichtsstandsgesetzes vom 24. Xxxx 2000, mit Wirkung seit 1. Jan. 2001 (AS 2000 2355; BBl 1999 III 2829). 90 Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 23. Xxxx 1962, in Kraft seit 1. Jan. 1963 (AS 1962 1047; BBl 1960 I 523). Aufgehoben durch Anhang 2 Ziff. II 1 des BG vom 23. Xxxx 2001 über den Konsumkredit, mit Wirkung seit 1. Jan. 2003 (AS 2002 3846; BBl 1999 III 3155).
Abschluss des Kaufes. Art. 227i56 Die Artikel 227a–227h finden keine Anwendung, wenn der Käufer als Firma oder als Zeichnungsberechtigter einer Einzelfirma oder einer Handelsgesellschaft im Handelsregister eingetragen ist oder wenn sich der Kauf auf Gegenstände bezieht, die nach ihrer Beschaffenheit vor- wiegend für einen Gewerbebetrieb oder vorwiegend für berufliche Zwecke bestimmt sind. 1 Die für den Abzahlungsvertrag geltenden Vorschriften über die Zu- stimmung des Ehegatten bzw. des gesetzlichen Vertreters, das Recht des Käufers, auf den Vertragsabschluss zu verzichten, die Abtretung der Kaufpreisforderung58, die Einreden des Käufers, die Stundung durch den Richter sowie über Gerichtsstand und Schiedsgericht finden auch auf den Vorauszahlungsvertrag Anwendung. 2 Die Vorschriften über den Vorauszahlungsvertrag gelten sinngemäss, wenn die Lieferfrist bei einem Abzahlungsvertrag mehr als ein Jahr beträgt oder von unbestimmter Dauer ist und der Käufer vor der Liefe- rung der Ware Zahlungen zu leisten hat. 1 Auf einer Zwangsversteigerung gelangt der Kaufvertrag dadurch zum Abschluss, dass der Versteigerungsbeamte den Gegenstand zuschlägt. 2 Der Kaufvertrag auf einer freiwilligen Versteigerung, die öffentlich ausgekündigt worden ist und an der jedermann bieten kann, wird da- durch abgeschlossen, dass der Veräusserer den Zuschlag erklärt. 56 Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 23. Xxxx 1962, in Kraft seit 1. Jan. 1963 (AS 1962 1047 1056; BBl 1960 I 523). 57 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 23. Xxxx 1962, in Kraft seit 1. Jan. 1963 (AS 1962 1047 1056; BBl 1960 I 523).

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  • Abschluss des Reisevertrages 2.1. Die Buchung kann schriftlich bei Ihrem Reisebüro oder schriftlich, tele- fonisch oder per E-Mail bei HHD oder per Internet vorgenommen werden. Mit Ihrer Buchung bieten Sie HHD den Ab- schluss des Reisevertrages verbindlich an. Die elektronische Eingangsbestäti- gung durch HHD stellt noch keine Be- stätigung der Annahme des Buchungs- auftrages dar. Für Umfang und Art der im Rahmen des Reisevertrages von HHD zu erbringen- den Leistungen gelten ausschließlich die Reiseausschreibungen der HHD und die ergänzenden Informationen der HHD, soweit diese Ihnen bei der Bu- chung vorliegen. 2.2. Sie haben für alle Vertragsver- pflichtungen von Personen, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für Ihre eigenen einzustehen, soweit Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. 2.3. Der Reisevertrag kommt durch den Zugang der auf einem dauerhaften Datenträger von der HHD übersandten Reisebestätigung bei Ihnen zustande, die umgehend, spätestens innerhalb von 7 Tagen, erfolgt. Weicht die Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues An- gebot der HHD vor, an das die HHD zehn Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, soweit die HHD bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und ihre vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und Sie innerhalb der Bindungsfrist der HHD die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklären. 2.4. Wir weisen darauf hin, dass Ihnen nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 312 ff. BGB für die angebote- nen Leistungen kein Widerrufsrecht zusteht. Es gelten die in diesen Reise- bedingungen unter «Rücktritt» aufge- führten Regelungen. Die Korrektur von offensichtlichen Irrtümern, z.B. auf- grund von Druck- und Rechenfehlern oder Zuordnungsfehlern im Internet, bleibt vorbehalten. 2.5. Die Weitervermietung der Ferien- häuser und Ferienwohnungen von HHD ist ebenso nicht gestattet wie die Ver- marktung als Veranstalter mit eigener Preisgestaltung. 2.6. Kundenwünsche nehmen wir bei Buchung gerne entgegen. Bitte be- achten Sie jedoch, dass HHD für deren Erfüllung keine Garantie übernehmen kann. Sonderwünsche sowie Buchun- gen unter einer Bedingung und münd- liche Nebenabreden sind nur dann gül- tig, wenn sie von HHD bestätigt werden. 2.7. Buchungen für Fähren und Mietwa- gen werden von HHD als Fremdleistung lediglich vermittelt. Grundlage sind die Geschäftsbedingungen/Stornobedin- gungen der jeweiligen Leistungsträger.

  • Abschluss des Vertrages 1. Der Kunde ist vor Vertragsabschluss zu einem schriftlichen Hinweis an SynFlex verpflichtet, wenn - die zu liefernde Ware in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht werden soll, soweit nicht die Ware aufgrund ihrer objektiven Eignung allein für diese Zwecke bestimmt ist, - die zu liefernde Ware nicht ausschließlich für die gewöhnliche Verwendung geeignet sein soll oder der Kunde von einer bestimmten Verwendungseignung ausgeht oder seine Beschaffenheitserwartungen auf öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen oder sonstige Umstände außerhalb des konkreten Vertragsabschlusses stützt, - die zu liefernde Ware unter unüblichen oder ein besonderes Gesundheits-, Sicherheits- oder Umwelt-Risiko darstellenden oder eine erhöhte Be- anspruchung erfordernden Bedingungen eingesetzt wird, - mit dem Vertrag atypische Schadensmöglichkeiten oder ungewöhnliche, insbesondere die in Ziffer VII.- 1.-e) aufgezeigten Grenzen übersteigende Schadenshöhen verbunden sein können, die dem Kunden bekannt sind oder bekannt sein müssten oder - die zu liefernde Ware außerhalb Deutschlands verwendet oder an außerhalb Deutschlands ansässige Abnehmer des Kunden geliefert werden soll. 2. Bestellungen des Kunden sind schriftlich abzufassen. Weicht die Bestellung des Kunden von den Vorschlägen oder dem Angebot von SynFlex ab, wird der Kunde die Abweichungen als solche besonders hervorheben. Die Regeln für Vertragsabschlüsse im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 312 i Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB finden keine Anwendung. 3. Sämtliche, insbesondere auch durch Mitarbeiter von SynFlex aufgenommene Bestellungen werden ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex wirksam. Die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex oder Schweigen begründen kein Vertrauen des Kunden auf den Abschluss des Vertrages. SynFlex kann die schriftliche Auftragsbestätigung bis zum Ablauf von vierzehn (14) Kalendertagen, nachdem die Bestellung des Kunden bei SynFlex eingegangen ist, abgeben. 4. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex ist rechtzeitig zugegangen, wenn sie innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach ihrem Ausstellungsdatum bei dem Kunden eingeht. Der Kunde wird SynFlex unverzüglich schriftlich informieren, wenn die schriftliche Auftragsbestätigung verspätet eingeht. 5. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex ist für den Umfang des Vertragsinhaltes maßgebend und bewirkt einen Vertragsschluss auch dann, wenn sie abgesehen von Art der Ware, Preis und Liefermenge sonst wie, namentlich auch im Hinblick auf die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen, von den Erklärungen des Kunden abweicht. Der Vertrag kommt nur dann nicht zustande, wenn der Kunde schriftlich rügt, dass die Auftragsbestätigung von SynFlex nicht in jeder Hinsicht den Erklärungen des Kunden entspricht, die Abweichungen schriftlich spezifiziert und die Rüge kurzfristig, spätestens sieben (7) Kalendertage, nachdem die schriftliche Auftragsbestätigung bei dem Kunden zugegangen ist, bei SynFlex eingeht. 6. Besondere Wünsche des Kunden, namentlich besondere Verwendungs- sowie Beschaffenheitserwartungen des Kunden, Garantien oder sonstige Zusicherungen im Hinblick auf die Ware oder die Durchführung des Vertrages sowie in elektronischer oder gedruckter Form von dem Kunden gewünschte Leistungserklärungen, Gebrauchsanleitungen oder Sicherheitsinformationen bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SynFlex. 7. Von dem Kunden gefertigte Bestätigungen des Vertrages bleiben ohne Wirkung, ohne dass es eines Widerspruchs durch SynFlex bedarf. Namentlich begründen weder die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex oder Schweigen ein Vertrauen des Kunden auf die Beachtlichkeit seiner Bestätigung. 8. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter und sonstige Vertriebsmittler von SynFlex sind nicht befugt, von dem Erfordernis der schriftlichen Auftragsbestätigung durch SynFlex abzusehen oder inhaltlich abweichende Zusagen zu machen oder Garantien zu erklären. Änderungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen einer schriftlichen Bestätigung von SynFlex.

  • Ausschluss des Widerrufsrechts Der Unternehmer kann die folgenden Waren und Dienstleistungen nur dann vom Widerrufsrecht ausschließen, wenn der Unternehmer dies eindeutig im Angebot oder zumindest rechtzeitig vor Vertragsabschluss angegeben hat: 1. Waren oder Dienstleistungen, deren Preis Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterworfen ist, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können; 2. Vertragsabschlüsse, die auf einer öffentlichen Versteigerung zustande gekommen sind. In Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen handelt es sich bei einer öffentlichen Versteigerung um ein Verkaufsverfahren, in dem dem Verbraucher vom Unternehmer Waren, digitale Inhalte und/oder Dienstleistungen angeboten werden. Der Verbraucher ist dabei persönlich anwesend bzw. hat die Möglichkeit, bei der Versteigerung persönlich anwesend zu sein. Die Versteigerung wird von einem Auktionator durchgeführt. Der erfolgreiche Bieter ist verpflichtet, die Waren, die digitalen Inhalte und/oder die Dienstleistungen abzunehmen; 3. Dienstleistungsverträge, nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung, wenn: a. die Erbringung der Dienstleistung nach ausdrücklicher, vorheriger Zustimmung des Verbrauchers angefangen hat und b. der Verbraucher erklärt hat, dass er sein Widerrufsrecht verliert, nachdem der Unternehmer den Vertrag vollständig erfüllt hat; 4. Pauschalreisen gemäβ Artikel 7:500 BW und Verträge zur Beförderung van Personen; 5. Verträge in Bezug auf Dienstleistungen, die die Bereitstellung von Unterkunft betreffen sowie an einem bestimmten Datum oder in einem bestimmten Zeitraum zu erbringen sind; ausgeschlossen sind Dienstleistungen, die sich auf Wohnzwecke, Gütertransport, die Autovermietung und Catering beziehen; 6. Verträge in Bezug auf Dienstleistungen, die die Freizeitgestaltung betreffen sowie an einem bestimmten Datum oder in einem bestimmten Zeitraum zu erbringen sind; 7. nach Spezifikationen des Verbrauchers hergestellte Waren, die nicht vorgefertigt sind und die nach verbraucherspezifischen Vorgaben hergestellt werden oder eindeutig für eine bestimmte Person bestimmt sind; 8. Waren, die schnell verderben oder eine begrenzte Haltbarkeit haben; 9. Versiegelte Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht geeignet sind, zurückgesandt zu werden und deren Versiegelung nach der Lieferung aufgebrochen ist; 10. Waren, die nach der Lieferung aufgrund ihrer Art untrennbar mit anderen Waren vermischt sind; 11. Alkoholische Getränke, deren Preis beim Vertragsabschluss vereinbart wurde, aber deren Lieferung erst nach einer Frist von 30 Tagen erfolgen kann und deren tatsächlicher Wert Schwankungen auf dem Markt unterworfen ist, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat; 12. Versiegelte Audio-, Videoaufnahmen und Computersoftware, bei denen die Versiegelung nach der Lieferung aufgebrochen ist; 13. Zeitungen, Zeitschriften oder Magazine, ausgenommen deren Abonnements; 14. nicht auf physischen Datenträgern gelieferte digitale Inhalte, jedoch nur, wenn: a. die Erbringung der Dienstleistung nach ausdrücklicher, vorheriger Zustimmung des Verbrauchers angefangen und b. der Verbraucher erklärt hat, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert.

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Beschlussfassung Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.

  • Ausschluss Krieg Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.

  • Abschluss- und Vertriebskosten Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören insbe- sondere Abschlussprovisionen für den Versicherungsver- mittler. Außerdem umfassen die Abschluss- und Vertriebs- kosten z. B. die Kosten für Antragsprüfung und Ausferti- gung der Vertragsunterlagen, Sachaufwendungen, die im Zusammenhang mit der Antragsbearbeitung stehen, sowie Werbeaufwendungen.

  • Angebot/Vertragsabschluss 2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich. 2.2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber unterneh- merischen Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. 2.3. In Katalogen, Preislisten, Prospekten, An- zeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Wer- beaussendungen oder anderen Medien (Infor- mationsmaterial) angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauf- tragung zugrunde legt – uns darzulegen. Dies- falls können wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich – unternehmerischen Kunden gegenüber schriftlich – zum Vertragsin- halt erklärt wurden. 2.4. Kostenvoranschläge werden ohne Ge- währ erstellt und sind entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen. Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im Kostenvoran- schlag umfassten Leistungen, wird von der ge- genständlichen Rechnung das Entgelt für den Kostenvoranschlag in Abzug gebracht.

  • Schlussbestimmung Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in diesem Vertrag eine Xxxxx herausstellen, so wird die Rechtswirksamkeit dieser Vereinbarung im Übrigen nicht berührt, es sei denn, die unwirksame Bestimmung war für eine Vertragspartei derart wesentlich, dass ihr ein Festhalten an dem Vertrag nicht zugemutet werden kann. In allen anderen Fällen werden die Vertragsparteien die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung ersetzen, die dem ursprünglichen Regelungsziel am nächsten kommt. Erweist sich diese Vereinbarung als lückenhaft, sind die Parteien verpflichtet, diese unter Beachtung der erkennbaren Zielsetzung zu ergänzen.

  • Angebot und Vertragsabschluss Unsere Angebote sind freibleibend. Wir behalten uns das Eigentum und Urheberrecht an allen Angebotsunterlagen vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die in unseren Katalogen, Prospekten, Verkaufs- und sonstigen Unterlagen, sowie im Internet dargestellten Inhalte - soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet - sind stets freibleibend; sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht werden. Ein Kaufvertrag kommt zustande durch mündliche, fernmündliche oder schriftliche Bestellung und unsere schriftliche Bestellungsannahme, durch eine von beiden Seiten gemeinsam unterzeichnete Vertragsurkunde oder durch unverzügliche Ausführung nach Bestelleingang. Im letzteren Fall gilt der Lieferschein, bzw. die Rechnung als Bestellungsannahme. Hiervon unberührt bleibt das Recht, technische Änderungen an der Ware vorzunehmen, wenn dadurch die technische Funktion nicht beeinträchtigt ist. Wünsche des Käufers zur nachträglichen Reduzierung oder Stornierung eines rechtswirk- samen Auftrages können nur aufgrund besonderer Vereinbarungen berücksichtigt werden. In jedem Falle sind wir berechtigt, für ordnungsgemäß mit unserem Einverständnis zurück- geschickte Ware einen angemessenen Prozentsatz des Nettorechnungsbetrages für Abwicklungskosten, Prüfung und Neuverpackung in Anrechnung zu bringen. Beschädigte Xxxx wird nicht gutgeschrieben. Bei einem Kaufvertrag, zu dem es mehrere Dokumente gibt, gilt bei Widerspruch der einzelnen Dokumente die folgende Priorität: (1) unsere Bestellungsannahme mit allen Ergänzungen und Änderungen (2) Zeichnungen in der Reihenfolge Detailzeichnung, Übersichtszeichnungen, Normblätter (3) Spezifikationen sowie schlussendlich diese ALB Werkzeuge, Modelle, Vorrichtungen, Formen, usw. bleiben unser Eigentum, auch wenn der Käufer die Kosten ganz oder teilweise übernommen hat; solange diese Gegenstände für Nachfolgeaufträge Verwendung finden können, werden diese nicht erneut berechnet. Werden uns nach Vertragsabschluss Tatsachen - insbesondere ein Zahlungsverzug hin- sichtlich früherer Lieferungen - bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, sind wir berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten. Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen werden sofort fällig gestellt. Wir sind berechtigt, die Waren zurückzufordern; diese Rückforderung ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wir setzen die Erfüllung sofort fort, wenn der Käufer für die Erfüllung seiner Pflichten ausreichend Gewähr gibt. Der Mindestauftragswert für Kleinaufträge beträgt 200 Euro.