Versteigerung Musterklauseln

Versteigerung. 3.1 Die von KASTERN durchgeführten Versteigerungen erfolgen nach dem Muster, dass der Preis der angebote- nen Objekte durch Abgabe mindestens eines über dem Startpreis liegenden Gebots sukzessive erhöht wird.
Versteigerung. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, während der Ver- steigerung Nummern des Katalogs zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge aufzurufen oder zurückzuziehen. Er kann den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen oder auch ver- weigern. Wenn ein Gebot übersehen wurde oder Uneinigkeit über den Zuschlag besteht, kann er den Zuschlag zurück- nehmen und das Objekt erneut aufrufen. Die Abgabe eines Gebots ist eine verbindliche Offerte. Der Bieter bleibt an sein Gebot gebunden, bis dieses entweder überboten oder vom Versteigerer abgelehnt wird. Bei Zu- schlag unter Vorbehalt, bleibt der Bieter noch 14 Tage an sein Gebot gebunden. Doppelgebote sind sofort zu reklamieren und werden sofort wieder aufgerufen. Geben mehrere Bieter das gleiche Gebot ab, entscheidet das Los. Das schriftliche Gebot hat jedoch Vorrang, beim telefonischen Doppelgebot wird der persönlich anwesende Xxxxxx bevorzugt. In allen Zweifelsfällen entscheidet die Auktionsleitung. Ein Recht auf Annahme eines Gebots besteht nicht. Jede Haftung für nicht berücksichtigte Gebote aller Art sowie für nicht erreichte oder nicht berücksichtigte Telefonbieter wird von der Galerie Moenius AG abgelehnt.
Versteigerung. (a) Der Versteigerer legt den Ausrufpreis fest. Gesteigert wird um 10 % des vorangegangenen Gebots, sofern der Versteigerer nichts anderes bestimmt, mindestens jedoch um € 10,00 EUR.
Versteigerung. Der Verkauf der Fohlen findet im Wege einer öffentlichen Versteigerung statt. Käufer ist der Meistbietende, dem der Zuschlag erteilt wird. Falls Zweifel über die Gültigkeit des Zuschlags entstehen, die sofort geltend zu machen sind, kann das Angebot wieder aufgenommen und fortgesetzt werden. Wenn der Käufer zu verstehen gibt, dass er das Fohlen nicht abnehmen wird, dann darf nach Ermessen des Auktionators das Fohlen nochmals versteigert werden. Der Erstkäufer haftet für etwaigen Mindererlös.
Versteigerung. 1. Die Vertragsparteien veräussern Zertifikate ausschliesslich im Wege von Ver- steigerungen.
Versteigerung. 1.1 VAN HAM Kunstauktionen GmbH & Co. KG (nachfolgend VAN HAM) versteigert in einer öffentlichen Versteigerung gemäß §§ 474 Abs.1 Satz 2, 383 Abs. 3 Satz 1 BGB als Kom- missionär im eigenen Namen und für Rechnung der Auftraggeber, die unbenannt bleiben.
Versteigerung. V1.1 VAN HAM Kunstauktionen GmbH & Co. KG (nachfolgend VAN HAM) versteigert in einer öffentlichen Versteigerung gemäß §§ 474 Abs.1 Satz 2, 383 Abs. 3 Satz 1 BGB als Kommissionär im eigenen Namen und für Rechnung der Auftraggeber, die unbe- nannt bleiben.
Versteigerung a. Bekanntma- chung, Anmel- dung der Rechte
Versteigerung. Artikel 6 -
Versteigerung. 1. Benutzer der Verkaufsseite müssen alle angemessenen Anweisungen und Anweisungen bezüglich der Auktion befolgen, die von oder im Namen von Dealerdirect gegeben werden. Wenn Situationen auftreten, die nicht in diesen Bedingungen beschrieben sind, wenn es zu Streitigkeiten zwischen Benutzern der Verkaufsseite kommt oder wenn es andere Unregelmäßigkeiten gibt, entscheidet Dealerdirect, wie zu handeln ist.