Abschluss eines Anschlussvertrages. 1. Bei einer Verlängerung des Aufenthaltes im Ausland kann für den weiteren, bisher nicht versicherten Auslandsaufenthalt ein rechtlich eigenständiger Anschlussvertrag (= Verlängerungsvertrag) unter den folgenden Voraussetzungen abgeschlossen werden:
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Abschluss eines Anschlussvertrages. 1. Bei einer Verlängerung des Aufenthaltes im Ausland innerhalb der Höchstversicherungsdauer kann für den weiteren, bisher nicht versicherten Auslandsaufenthalt ein rechtlich eigenständiger Anschlussvertrag (= (=Verlängerungsvertrag) unter den folgenden Voraussetzungen abgeschlossen werden:
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