Angebot und Vertragsschluss. 2.1 Die Kostenvoranschlage und Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle zu dem Angebot gehöri- gen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben, sind nur als annähernd zu betrachten, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Katalogen, Zeichnungen, Kostenvoranschla- gen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen anderen nicht zuganglich gemacht werden.
2.2 Der Kunde haftet für die Richtigkeit aufgegebener Maße und für die Richtigkeit von ihm selbst gelieferten Konstruktionszeichnungen und ähnlicher Unterlagen sowie sonstiger Informationen, die Einfluss auf die Eig- nung der bestellten Elemente für die vorgesehene Verwendung haben. Der Kunde haftet ferner dafür, dass durch die Benutzung der Zeichnungen und Unterlagen keine Patent- oder sonstigen Schutzrechte Dritter ver- letzt werden. Insofern hat der Kunde uns von etwaigen Haftungsansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei- zustellen. Wir sind nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch die Ausführung entsprechend uns zur Verfügung gestellter Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Wir verpflichten uns, von dem Kunden als vertrau- lich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zuganglich zu machen. Als Dritte in diesem Sinne gelten jedoch nicht unsere Erfüllungsgehilfen.
2.3 Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung und entsprechend deren Inhalt oder infolge der Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, gelten unsere Lieferscheine oder unsere Rechnungen zugleich als Auftragsbestätigung.
2.4 Wir behalten uns das Recht vor, auch nach Absendung der Auftragsbestätigung Abweichungen von den in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen beigegebenen Zeichnungen und Beschreibungen vorzuneh- men, die durch Fabrikationsrücksichten oder durch Verbesserungen, Erfahrungen und Fortschritte der Technik bedingt werden, sofern dies unter Berücksichtigung unserer Interessen an der Änderung dem Kunden zumut- bar ist. Gleiches gilt für branchenübliche Gewichts- und Maßdifferenzen.
2.5 Produktionsbedingte handelsübliche Mehr oder Mindermengen bei Serienfertigungen von bis zu 5 % be- zogen auf die jeweilige Bestellmenge sind uns gestattet, sofern diese Mengenabweichung dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar ist.
Angebot und Vertragsschluss. 1. Auf Abweichungen von der Bestellung des Käufers ist in der Auftragsbestätigung ausdrücklich schriftlich hinzuweisen. Abweichungen von der Bestellung des Käufers werden von diesem nur akzeptiert, wenn er schriftlich dieser Abweichung zugestimmt hat. Dies gilt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, im Hinblick auf die vereinbarte Beschaffenheit, Spezifikation sowie Menge.
2. Zeichnungen oder Pläne und sonstige Unterlagen, die zur Bestellung gehören, bleiben im Eigentum des Käufers, der sich alle Urheberrechte an diesen Unterlagen vorbehält. Der Lieferant darf sie ohne ausdrückliche Zustimmung weder Dritten zugänglich machen noch selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat diese Unterlagen auf Verlangen des Käufers vollständig an den Käufer zurückzugeben, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Vom Lieferanten hiervon angefertigte Kopien sind in diesem Fall zu vernichten; ausgenommen hiervon sind nur die Aufbewahrung im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten sowie die Speicherung von Daten zu Sicherungszwecken im Rahmen der üblichen Datensicherung. Nimmt der Verkäufer die Bestellung des Käufers nicht innerhalb angemessener Frist an, so sind die Unterlagen unverzüglich an den Käufer zurückzusenden.
3. Eine Auftragsbestätigung ist dem Käufer unverzüglich zuzusenden, wobei auf alle möglichen Abweichungen ausdrücklich schriftlich hinzuweisen ist.
4. Sämtliche Bestellungen des Käufers werden erst durch schriftlichen Auftrag (auch E-Mail und Fax) wirksam.
5. Der Verkäufer ist an das von ihm unterbreitete Angebot bis zur schriftlichen Annahme durch den Käufer, längstens für zwei Wochen, gebunden.
6. Der Käufer ist berechtigt, Zeit und Ort der Lieferung sowie die Art der Verpackung jederzeit durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von mindestens 14 Kalendertagen vor dem vereinbarten Liefertermin zu ändern. Gleiches gilt für Änderungen von Produktspezifikationen, soweit diese im Rahmen des normalen Produktionsprozesses des Verkäufers ohne erheblichen Zusatzaufwand umgesetzt werden können, wobei in diesen Fällen die Anzeigefrist nach dem vorstehenden Satz mindestens 3 Monate beträgt. Der Käufer wird dem Lieferanten die jeweils durch die Änderung entstehenden, nachgewiesenen und angemessenen Mehrkosten erstatten. Haben solche Änderungen Lieferverzögerungen zur Folge, die sich nicht im normalen Produktions- und Geschäftsbetrieb des Li...
Angebot und Vertragsschluss. 1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass der Verkäufer diese ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet hat.
2. Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten des Verkäufers gehören, bleiben im Eigentum des Verkäufers und sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht von ihm ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
Angebot und Vertragsschluss. 1. Eine Bestellung des Käufers, die als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu qualifizieren ist, können wir innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist annehmen.
2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben.
3. An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Der Käufer darf diese nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet haben.
Angebot und Vertragsschluss. 3.1 Alle Angebote von MasterMover sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. MasterMover verkauft und der Auftraggeber kauft die von MasterMover schriftlich angebotenen Produkte durch schriftliche Annahme des Angebots, oder aufgrund eines schriftlichen Auftrags des Auftraggebers, der von MasterMover angenommen wird.
3.2 Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen von MasterMover und dem Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von MasterMover vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich. Etwaige mündliche Abreden zwischen den Parteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt sofern sich nicht ausdrücklich aus diesen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten sollen. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen der Schriftform.
3.3 Die Mitarbeiter oder Vertreter von MasterMover sind nicht befugt, Erklärungen bezüglich der Produkte abzugeben, außer es wird dies von MasterMover schriftlich bestätigt.
3.4 Jegliche Empfehlungen, die dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder Vertretern von MasterMover, dessen Mitarbeitern oder Vertretern bezüglich der Lagerung, Anwendung oder Benutzung der Produkte erteilt werden, aber nicht schriftlich von MasterMover bestätigt wurden, erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr des Auftraggebers. MasterMover übernimmt hierfür keine Haftung.
3.5 Angaben vom MasterMover zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Etwaige Druck-, Schreib- oder sonstige Fehler o...
Angebot und Vertragsschluss. 2.1 Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend, sofern sich aus dem Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt. Schweigen auf An- gebote des Käufers stellt keine Annahme dar.
2.2 Der Liefervertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbe- stätigung zustande. Wurde eine solche nicht erteilt, gilt unsere Liefer- ausführung bzw. der Lieferschein als Auftragsbestätigung. Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.
2.3 Nach der Erteilung der Auftragsbestätigung ist eine Lösung des Käufers vom Liefervertrag vorbehaltlich abweichender gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen ausgeschlossen.
2.4 Die in unseren Katalogen, Prospekten, Preislisten oder Voranschlä- gen und sonstigen Unterlagen genannten Maße, Gewichte, Abbildun- gen, Beschreibungen und sonstigen Angaben dienen nur zur Informa- tion und werden nur dann verbindlicher Vertragsinhalt, wenn wir dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
2.5 Beschaffenheits- und Haltbarkeitsangaben gelten nur dann als Ga- rantien, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Dasselbe gilt für die Übernahme eines Beschaffungsrisikos.
2.6 Für Art und Umfang der Leistung ist unsere schriftliche Auftragsbe- stätigung maßgebend. Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, soweit sie für den Käufer zumutbar sind.
Angebot und Vertragsschluss. 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindendes Angebot bezeichnet sind.
2.2 Maßgeblich für den Auftrag ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Hat der Kunde Einwendungen gegen den Inhalt der Auftragsbestätigung, so muss er dieser unverzüglich widersprechen. Ansonsten kommt der Vertrag nach Maßgabe der Auftragsbestätigung zustande.
Angebot und Vertragsschluss. 1. Angebote von Kalmar sind freibleibend, der Vertrag kommt erst durch eine auf die Bestellung des Kunden folgende Auftragsbestätigung von Kalmar zu Stande.
2. Ist die Bestellung des Kunden als Angebot im Sinne von § 145 BGB zu qualifizieren, so ist der Kunde 4 Wochen ab Abgabe seiner Erklärung an seine Bestellung gebunden. Der Vertrag kommt zustande, wenn Kalmar die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Vertrag kommt auch dann zu Stande, wenn die Lieferung erst nach Fristablauf erfolgt ist, sofern der Kunde die Ware nicht unverzüglich zurücksendet.
3. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Kunden und Kalmar zwecks Ausführung des Vertrages getroffen wurden, sind im Vertrag und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich abschließend niedergelegt, soweit hierin nicht anderweitig geregelt.
4. Sämtliche Angaben in Unterlagen von Kalmar, z. B. in Katalogen, Prospekten, Typenlisten, Datenblättern und sonstigen Werbeschriften sowie in Produktspezifikationen gelten ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung weder als Beschaffenheitsvereinbarungen noch als Garantien. Die Übernahme einer Garantie erfolgt ausschließlich durch die Erstellung entsprechender Zertifikate. Für Ersatzteile und Dienstleistungen gelten ferner die Garantiehinweise (Xxxx.Xx. 920935.2036 01-16), die unter www. Xxxxxx.xx abrufbar sind. Bei Übernahme einer Neugeräte-Garantie treten die Rechte des Kunden aus den Neugeräte-Garantiebedingungen neben seine gesetzlichen Rechte und seine Rechte aus diesen Geschäftsbedingungen.
5. An Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sowie Kostenvoranschlägen, die Kalmar dem Kunden übermittelt, behält sich Kalmar Eigentums- sowie ausschließliche Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Werken vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte muss der Kunde die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Kalmar einholen.
6. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus den Vertragsverhältnissen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Kalmar.
Angebot und Vertragsschluss. Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Die Annahme durch uns kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. Eine gemäß § 312i Abs. 1 Nr. 3 BGB zu erstellende Eingangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme durch uns dar.
Angebot und Vertragsschluss. 1. An das Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages (Bestellung) ist der Käufer zwei Wochen gebunden. Der Verkäufer kann nur innerhalb dieser zwei Wochen das Angebot durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Käufer annehmen.
2. Zeichnungen, Pläne und sonstige Unterlagen, die zur Bestellung gehören, bleiben im Eigentum des Käufers, der sich alle Urheberrechte an diesen Unterlagen vorbehält. Nimmt der Verkäufer die Angebote des Käufers nicht innerhalb der Frist gemäß Abschnitt 2 Ziff. 1 an, sind diese Unterlagen unverzüglich an den Käufer zurückzusenden.