Abschreibungen auf Finanzanlagen Musterklauseln

Abschreibungen auf Finanzanlagen. Im Vorjahr beinhalteten die Abschreibungen auf Finanzanlagen außerplanmäßige Abschreibungen auf drei Beteiligungen in Höhe von TEUR 10.518, da Verzögerungen in den jeweiligen Lead Programmen zum Scheitern weiterer Finanzierungsrunden und folglich zu einer dauernden Wertminderung führten. Im Geschäftsjahr 2022 gab es keine Abschreibungen auf Finanzanlagen jedoch unrealisierte Erträge aus Fremdwährungsumrechnungen in Höhe von TEUR 8.738. Das Abschlussprüferhonorar in Höhe von TEUR 2.188 entfällt ausschließlich auf die BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Die Abschlussprüfungsleistungen in Höhe von TEUR 2.069 beziehen sich auf die Prüfung des Konzernabschlusses sowie auf den Jahresabschluss der Evotec SE. Weiterhin wurden sonstige Bestätigungsleistungen in Höhe von TEUR 42 für die Prüfung des nicht-finanziellen Berichts einschließlich nachhaltigkeitsbezogenen Angaben und sonstige Leistungen in Höhe von TEUR 77 für eine analytische Plausibilisierung der Zwischenmitteilungen zum 31. Xxxx und 30. September 2022 sowie des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2022 erbracht.
Abschreibungen auf Finanzanlagen. Die Abschreibungen auf Finanzanlagen beinhalten eine Abschreibung der 56%-igen Beteiligung Suzhou Manz New Energy Equipment Co., Ltd. um 79 TEUR sowie eine Abschreibung der sonstigen 11,1 %- igen Beteiligung NICE PV Research Ltd. um 7.260 TEUR. Am Bilanzstichtag bestehen Bürgschaften der Manz AG für Bankverbindlichkeiten von Tochtergesellschaften in Höhe von 8.000 TEUR. Die Bankverbindlichkeiten der Tochtergesellschaften valutieren zum Stichtag mit 6.046 TEUR. Eine verbindliche Unterstützungserklärung („letter of support“) besteht zugunsten der Manz Asia Ltd. Diese wurde im Rahmen der Kapitalausschüttung in Höhe von 12.056 TEUR aus einer Kapitalherabsetzung bei der Manz Asia Ltd. im September 2021 ausgestellt und verpflichtet die Manz AG die Manz Asia Ltd. mit ausreichendem Betriebskapital von bis zu 12.000 TEUR auszustatten, damit die Manz Asia Ltd. finanzielle Verpflichtungen, falls erforderlich, erfüllen kann. Die Haftungsverhältnisse betreffen potenzielle künftige Ereignisse, deren Eintritt zu einer Verpflichtung führen würde. Zum Bilanzstichtag werden diese als überwiegend nicht wahrscheinlich angesehen, können aber nicht ausgeschlossen werden. Laut den aktuell vorliegenden Planzahlen der Tochtergesellschaften ergeben sich keine Hinweise für eine Nichterfüllung der vertraglichen Konditionen gegenüber Banken. Der Gesamtbetrag der Zahlungsverpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen beläuft sich auf 17.093 TEUR (Vj. 18.852 TEUR). Die Miet- und Leasingverträge enden zwischen 2022 und 2028. Für die am 3. Februar 2021 erworbene 40 % Beteiligung an CADIS Engineering GmbH stehen noch nicht eingeforderte Sacheinlagen in Höhe von 1.200 TEUR aus, die nach Ablauf einer Frist von 30 Monaten nach Erwerb der Beteiligung fällig sind. Die bislang noch nicht eingeforderte Einlage für die Suzhou Manz New Energy Equipment Co., Ltd. beträgt 12,6 Mio. CNY (entspricht zum Stichtag 31.12.2021: 1.745 TEUR) und wird gemäß Vorstandsbeschluss der Manz New Energy Equipment Ltd. aus 2021 bis zum 31.12.2022 fällig.
Abschreibungen auf Finanzanlagen. Die Abschreibungen auf Finanzanlagen beinhalten eine Abschreibung der 56%-igen Beteiligung Suzhou Manz New Energy Equipment Co., Ltd. um 19 TEUR sowie eine Abschreibung der 100 %- igen Manz Batterytech Tübingen GmbH um 6 TEUR. Am Bilanzstichtag bestehen Bürgschaften der Manz AG für Bankverbindlichkeiten von Tochtergesellschaften in Höhe von 8.000 TEUR; die korrespondierende Bankverbindlichkeit der Tochtergesellschaft valutiert zum Stichtag mit 2.602 TEUR. Eine verbindliche Unterstützungserklärung („letter of support“) besteht zugunsten der Manz Asia Ltd. Diese wurde im Rahmen der Kapitalausschüttung in Höhe von 12.056 TEUR aus einer Kapitalherabsetzung bei der Manz Asia Ltd. im September 2021 ausgestellt und verpflichtet die Manz AG die Manz Asia Ltd. mit ausreichendem Betriebskapital von bis zu 12.000 TEUR auszustatten, damit die Manz Asia Ltd. finanzielle Verpflichtungen, falls erforderlich, erfüllen kann. Eine verbindliche Unterstützungserklärung („letter of support“) besteht auch zugunsten der Manz Italy S.r.l. Diese wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 2022 ausgestellt und verpflichtet die Manz AG die Manz Italy S.r.l. mit ausreichendem Betriebskapital auszustatten, damit die Manz Italy S.r.l. ihre finanzielle Verpflichtungen, falls erforderlich, erfüllen kann. Am Stichtag 31. Dezember 2022 bestehen teilweise rückversicherte Gesamterfüllungsbürgschaften für die CIGS-Aufträge der Manz AG in Höhe von 21 Mio. EUR gegenüber den Kunden Chongquin Shenhua Thin Film Solar Technology Co., Ltd. Die Bürgschaften erlöschen bei Erreichen der Endabnahme der Aufträge. Die Haftungsverhältnisse betreffen potenzielle künftige Ereignisse, deren Eintritt zu einer Verpflichtung führen würde. Zum Bilanzstichtag werden diese als überwiegend nicht wahrscheinlich angesehen, können aber nicht ausgeschlossen werden. Laut den aktuell vorliegenden Planzahlen der Tochtergesellschaften ergeben sich keine Hinweise für eine Nichterfüllung der vertraglichen Konditionen gegenüber Banken. Der Gesamtbetrag der Zahlungsverpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen beläuft sich auf 13.809 TEUR (Vj. 17.093 TEUR). Die Miet- und Leasingverträge enden zwischen 2023 und 2028. Es sind hier keine Verpflichtungen an verbundene Unternehmen zu berichten.
Abschreibungen auf Finanzanlagen. Im Geschäftsjahr 2008 fielen insgesamt Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von EUR 3.857.798,47 an. Die Beteiligung an der Greenwell Gleeson Ltd. wurde in dieser Höhe wertberichtigt und damit auf einen Wert von EUR 515.000,00 abgeschrieben.

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Das Anlageziel des Fonds besteht darin, ein langfristiges Kapitalwachstum zu erzielen, indem er vornehmlich in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere von Unternehmen weltweit investiert. Der Fonds verwendet verschiedene auf statistischen und numerischen Analysen basierende quantitative Techniken einschließlich maschinelles Lernen, wobei ein der Verwaltungsgesellschaft gehörender Algorithmus aus umfangreichen Eingabedatenvolumen lernen und Prognosen in Bezug auf die zukünftige Entwicklung von Aktienkursen erstellen kann. Der Anlageverwalter, der zur Entwicklung des Algorithmus beitrug, wird in Bezug auf die Titelauswahl und den Portfolioaufbau einen disziplinierten und rigorosen Ansatz verfolgen. Der Fonds kann Finanzderivate zu Absicherungszwecken und/oder zu Anlagezwecken sowie zur Steuerung von Wechselkursrisiken einsetzen, vorbehaltlich der Bedingungen und Beschränkungen der geltenden Gesetze und Verordnungen. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI AC World Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Der Anlageverwalter versucht, das Risiko erheblicher Wertveränderungen des Fonds im Vergleich zur Benchmark zu reduzieren. Längerfristig wird die potenzielle Wertveränderung des Fonds (gemessen an der erwarteten Volatilität) unter normalen Umständen voraussichtlich die potenzielle Wertveränderung der Benchmark nicht übersteigen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Der Fonds investiert in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere aus aller Welt, die ein Engagement in Schwellenmärkte bieten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte illiquide werden, was den Anlageverwalter zwingen würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Potentielle Anleger sollten den Risikofaktor „Operatives Risiko“ im Abschnitt „Allgemeine Risikofaktoren“ beachten. Sie finden dort Informationen zu den mit dem Fonds verbundenen operativen Risiken. • Der Fonds kann Finanzderivate zu Anlagezwecken im Rahmen der Verfolgung seines Anlageziels nutzen (zusätzlich zu ihrem Einsatz für Absicherungszwecke). Der Einsatz von Derivaten zu anderen Zwecken als der Absicherung kann zu Hebeleffekten führen und die Volatilität hinsichtlich des Nettoinventarwerts des Fonds erhöhen.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.