Absicherung der Regelentstörzeit. Bei einer von R-KOM zu vertretenden Überschreitung der Regelentstörzeit erhält der Kunde eine Gutschrift bis zur Höhe des monatlichen Grundent- gelts für den betroffenen Anschluss, die mit den Forderungen von R-KOM aus diesem Vertragsverhältnis verrechnet wird. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
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Absicherung der Regelentstörzeit. Bei einer von R-KOM zu vertretenden Überschreitung der Regelentstörzeit erhält der Kunde eine Gutschrift bis zur Höhe des monatlichen Grundent- gelts Grundentgelts für den betroffenen be- troffenen Anschluss, die mit den Forderungen von R-KOM aus diesem Vertragsverhältnis Vertragsver- hältnis verrechnet wird. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeitbleiben hiervon un- berührt.
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Absicherung der Regelentstörzeit. Bei einer von R-KOM zu vertretenden Überschreitung der Regelentstörzeit erhält der Kunde eine Gutschrift bis zur Höhe des monatlichen Grundent- gelts Grundentgelts für den betroffenen Anschluss, die mit den Forderungen von R-KOM aus diesem Vertragsverhältnis Ver- tragsverhältnis verrechnet wird. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeitbleiben hiervon unberührt.
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Absicherung der Regelentstörzeit. Bei einer von R-KOM zu vertretenden Überschreitung der Regelentstörzeit erhält der Kunde eine Gutschrift bis zur Höhe des monatlichen Grundent- gelts Grundentgelts für den betroffenen Anschluss, die mit den Forderungen von R-KOM aus diesem die- sem Vertragsverhältnis verrechnet wird. Weitergehende Ansprüche des Kunden Kun- den bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
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