Common use of Abwerbungsverbot und Vertragsstrafe Clause in Contracts

Abwerbungsverbot und Vertragsstrafe. (1) Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, Mitarbeiter des Unternehmens zur Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses und zur Begründung eines neuen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses als selbstständige oder unselbstständige Mitarbeiter des Auftraggebers zu veranlassen. Diese Bestimmung gilt auch noch sechs Monate nach Beendigung des Vertrages.

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Samples: www.wachundschliess.de, dresden.dwsi-sicherheit.de, www.wsi-sicherheit.de

Abwerbungsverbot und Vertragsstrafe. (1) Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, Mitarbeiter des Unternehmens zur Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses und zur Begründung eines neuen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses als selbstständige oder unselbstständige Mitarbeiter des Auftraggebers (oder mit ihm verbundene Unternehmen) zu veranlassen. Diese Bestimmung gilt auch noch sechs Monate nach Beendigung des Vertrages.

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Samples: www.nwsgmbh.de, www.nwsgmbh.de

Abwerbungsverbot und Vertragsstrafe. (1) Dem Auftraggeber Kunden ist es nicht gestattet, Mitarbeiter des Unternehmens von der B.O.S. zur Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses und zur Begründung eines neuen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses als selbstständige oder unselbstständige Mitarbeiter des Auftraggebers Kunden zu veranlassen. Diese Bestimmung gilt auch noch sechs Monate nach Beendigung des Vertrages.

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Samples: bos-franken.de, bos-franken.de

Abwerbungsverbot und Vertragsstrafe. (1) Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, Mitarbeiter des Unternehmens zur Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses und zur Begründung eines neuen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses als selbstständige oder unselbstständige Mitarbeiter des Auftraggebers Auf- traggebers zu veranlassen. Diese Bestimmung gilt auch noch sechs Monate nach Beendigung des Vertrages.

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Samples: www.dietz-sicherheitsdienste.de

Abwerbungsverbot und Vertragsstrafe. (1) Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, Mitarbeiter des Unternehmens Unternehmers zur Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses und zur Begründung eines neuen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses als selbstständige selbständige oder unselbstständige unselbständige Mitarbeiter des Auftraggebers zu veranlassen. Diese Bestimmung gilt auch noch sechs Monate nach Beendigung des Vertrages.

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Samples: safe-xpert.de

Abwerbungsverbot und Vertragsstrafe. (1) Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, Mitarbeiter des Unternehmens der Fleßner Sicherheitsdienst zur Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses und zur Begründung eines neuen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses als selbstständige oder unselbstständige Mitarbeiter des Auftraggebers zu veranlassen. Diese Bestimmung gilt auch noch sechs Monate nach Beendigung des Vertrages.

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Samples: cdn.website-editor.net

Abwerbungsverbot und Vertragsstrafe. (1) Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, Mitarbeiter des Unternehmens zur Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses und zur Begründung eines neuen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses Arbeitsver- hältnisses als selbstständige selbständiger oder unselbstständige unselbständiger Mitarbeiter des Auftraggebers zu veranlassen. Diese Bestimmung gilt auch noch sechs Monate nach Beendigung des Vertrages.

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Samples: osc.westfalenhallen.de

Abwerbungsverbot und Vertragsstrafe. (1) Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, Mitarbeiter des Unternehmens Auftragnehmers zur Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses und zur Begründung eines neuen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses als selbstständige selbständige oder unselbstständige unselbständige Mitarbeiter des Auftraggebers zu veranlassen. Diese Bestimmung gilt auch noch sechs zwölf Monate nach Beendigung des Vertrages. Verstößt der Auftraggeber schuldhaft gegen diese Bestimmungen, so ist er verpflichtet, die sechsfache Monatsgebühr als Kosten für den Verlust, nicht aber als Strafe, zu zahlen.

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Samples: www.interwest.de

Abwerbungsverbot und Vertragsstrafe. (1a) Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, Mitarbeiter des Unternehmens zur Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses und zur Begründung eines neuen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses Arbeitsverhält- nisses als selbstständige oder unselbstständige Mitarbeiter des Auftraggebers zu veranlassen. Diese Bestimmung gilt auch noch sechs Monate nach Beendigung des Vertrages.

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Samples: www.loewensicherheit.de

Abwerbungsverbot und Vertragsstrafe. (1) Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, Mitarbeiter des Unternehmens HKS Mitarbei- ter zur Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses und zur Begründung Be- gründung eines neuen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses Arbeitsverhältnis- ses als selbstständige oder unselbstständige Mitarbeiter Mitarbei- ter des Auftraggebers zu veranlassen. Diese Bestimmung Bestim- mung gilt auch noch sechs Monate nach Beendigung des Vertrages.

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Samples: www.hks-gruppe.de

Abwerbungsverbot und Vertragsstrafe. (1) Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, Mitarbeiter Mitar- beiter des Unternehmens zur Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses und zur Begründung eines neuen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses als selbstständige oder unselbstständige Mitarbeiter des Auftraggebers zu veranlassen. Diese Bestimmung Be- stimmung gilt auch noch sechs Monate nach Beendigung Be- endigung des Vertrages.

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Samples: sicherheitsdienst-schutzschild.de

Abwerbungsverbot und Vertragsstrafe. (1) Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, Mitarbeiter des Unternehmens zur Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses und zur Begründung eines neuen neu- en Dienst- oder Arbeitsverhältnisses als selbstständige selbständige oder unselbstständige unselbständige Mitarbeiter des Auftraggebers zu veranlassen. Diese Bestimmung gilt auch noch sechs Monate nach Beendigung des Vertrages.

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Samples: www.wako-nord.de