Allgemeine Dienstausführung Musterklauseln

Allgemeine Dienstausführung. (1) Das Sicherheitsgewerbe ist gemäß § 34a Gewerbeordnung (GewO) ein erlaubnispflichtiges Gewerbe und übt seine Sicherheitsdienstleistung als Revier-, Objektschutz- oder Sonderdienst aus.
Allgemeine Dienstausführung. Die Leistungen werden, soweit diese außer-halb der Geschäftsräumlichkeiten der Securitas erbracht werden und soweit es sich nicht um Technikleistungen handelt, durch uniformiertes, mit den vereinbarten technischen Hilfsmitteln ausgestattetes, Sicherheitspersonal durchgeführt. Im Revierdienst werden die mit dem Auftraggeber vereinbarten Kontrollen, soweit keine gegenteilige Vereinbarung besteht, in unregelmäßigen Zeitabständen bei jedem Rundgang vorgenommen. Bei unvorhersehbaren Hindernissen (Verkehrslage, Witterungseinflüsse u.ä.) kann von einzelnen Rundgängen und den damit verbundenen Kontrollen Abstand genommen werden, ohne dass der Auftraggeber hieraus eine Entgeltminderung geltend machen könnte.
Allgemeine Dienstausführung. (1) Das Wach- und Sicherheitsgewerbe ist gemäß § 34 a der GewO ein erlaubnispflichtiges Gewerbe und übt seine Sicherheitsdienstleistung als Revierwach-, Separatwach- oder Sonderdienst aus.
Allgemeine Dienstausführung. (1)Das Sicherheitsgewerbe ist gemäß § 34 a Gewerbeordnung ein erlaubnispflichtiges Gewerbe und übt seine Sicherheitsdienstleistung als Revier-, Objektschutz- oder Sonderdienst aus.
Allgemeine Dienstausführung. (1) Das Unternehmen erbringt Sicherheitsdienstleistungen gemäß § 34a GewO. Das Unternehmen übt seine Sicherheitsdienstleistung als Revier-, Objektschutz- oder Sonderdienst aus.
Allgemeine Dienstausführung. (1) Das Wach- und Sicherheitsgewerbe ist gemäß § 34 a Gewerbeordnung
Allgemeine Dienstausführung. Das Wach- und Sicherheitsgewerbe ist gemäß §34 a der Gewerbeordnung ein erlaubnispflichtiges Gewerbe und übt seine Tätigkeit als Revier-, Separat- und Sonderdienst aus.
Allgemeine Dienstausführung. 1.1. P3 betreibt als Sicherheitsunternehmen ein Bewachungsgewerbe im Sinne des § 34a GewO (Gewerbeordnung) und verfügt über die entsprechende behördliche Erlaubnis zur Ausübung seines Gewerbes. P3 übt seine Sicherheitsdienstleistungen als Wachschutz, Werkschutz und Objektschutz, Veranstaltungsschutz, Personen- und Begleitschutz, Revierwach- oder Sonderdienst aus. P3 führt Geld- und Werttransporte durch, betreibt Shuttle Services, erstellt Sicherheitsanalysen und berät in Fragen der Sicherheitstechnik.
Allgemeine Dienstausführung. (1) Das Wach- und Sicherheitsgewerbe ist gemäß § 34 a Gewerbeordnung ein erlaubnispflichtiges Gewerbe und übt seine Sicherheitsdienstleistung als Revierwach-, Separatwach- oder Sonderdienst aus. a) Der Revierwachdienst erfolgt in Dienstkleidung durch Einzelstreifen oder Funkstreifenfahrer. Es werden dabei – soweit nichts anderes vereinbart ist – bei jedem Rundgang Kontrollen der in Wachrevieren zusammengefassten Wachobjekte zu möglichst unregelmäßigen Zeiten vorgenommen.
Allgemeine Dienstausführung. Für die Ausführung des Bewachungsdienstes ist allein der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarte schriftliche Bewachungsvertrag maßgebend; die Sicherheitsmitarbeiter des Auftragsnehmers sind weder vertretungs-, noch empfangsberechtigt.