Common use of Abwicklung der Wartungs- und Reparaturleistungen sowie Ersatzfahrzeuggestellung Clause in Contracts

Abwicklung der Wartungs- und Reparaturleistungen sowie Ersatzfahrzeuggestellung. 1. Für den Zeitraum der erforderlichen Wartungen und Verschleißreparaturen sowie für gesetzliche Prüfungen und Untersuchungen steht dem Mieter ein Ersatzfahrzeug zu, sofern die Reparaturdauer den Zeitraum von 8 Stunden überschreitet.

Appears in 4 contracts

Samples: www.schade.de, hirschvogel.eu, www.auto-scholz-avs.de