Abwässer- und Allmählichkeitsschäden. Mitversichert sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden (1) durch häusliche Abwässer und durch Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals, (2) die entstehen durch allmähliche Einwirkung der Tem- peratur, von Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen).
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Abwässer- und Allmählichkeitsschäden. Mitversichert sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden
(1) durch häusliche Abwässer und durch Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals,
(2) aus dem Betrieb einer privat genutzten Abwassergrube für häusliche Abwässer ohne Einleitung in ein Gewäs- ser,
(3) die entstehen durch allmähliche Einwirkung der Tem- peratur, von Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen).
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Abwässer- und Allmählichkeitsschäden. Mitversichert sind Haftpflichtansprüche Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Sachschäden
(1) Schäden - durch häusliche Abwässer und durch Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals,
(2) ; - die entstehen durch allmähliche Einwirkung der Tem- peratur, Temperatur; - von Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen).
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Hundehalter Haftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Hundehalter Haftpflichtversicherung
Abwässer- und Allmählichkeitsschäden. Mitversichert sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden
(1) durch häusliche Abwässer und durch Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals,
(2) aus dem Betrieb einer privat genutzten Abwassergrube für häusliche Abwässer ohne Einleitung in ein Gewässer,
(3) die entstehen durch allmähliche Einwirkung der Tem- peratur, von Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen).
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Samples: Haftpflichtversicherung