Abzug bei Kündigung oder vorzeitiger Beitragsfreistellung. 6.1 Bei Kündigung oder vorzeitiger Beitragsfreistellung nehmen wir einen Abzug nach Nummern 6.2, 6.3 und 6.4 vor. Die Höhe des Abzugs können Sie der Tabelle der Garantiewerte (siehe Nummer 7) entnehmen. 6.2 Durch Kündigung oder vorzeitige Beitragsfreistellung ergibt sich für den verbleibenden Versicherungsbestand eine ver- schlechterte Risikosituation. Kündigungen oder vorzeitige Bei- tragsfreistellungen erfolgen erfahrungsgemäß überwiegend dann, wenn aufgrund des Gesundheitszustands erwartet wird, dass der Versicherungsfall nicht eintritt und deshalb die Auf- rechterhaltung des Versicherungsvertrags nicht für erforder- lich gehalten wird. Im Gegensatz dazu wird bei inzwischen eingetretenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht auf den Versicherungsschutz verzichtet. Für den verbleibenden Versicherungsbestand ergibt sich dadurch ein durchschnitt- lich schlechteres Risiko. Deshalb dient dieser Teil des Abzugs dem Ausgleich der Verschlechterung der Risikolage für den verbleibenden Versichertenbestand. Dieser Teil des Abzugs wird in Prozent des Rückkaufswertes bemessen. Die Höhe des Prozentsatzes können Sie der Tabelle der Garantiewerte (siehe Nummer 7) entnehmen. 6.3 Das der Berechnung des Rückkaufswertes und der beitrags- freien Versicherungssumme zugrunde liegende Deckungska- pital wird auf Basis der Beiträge ohne Berücksichtigung der Überschussbeteiligung ermittelt. Aufgrund der Verrechnung der Überschussanteile wurde nur ein Teil des Beitrags tatsäch- lich gezahlt. Unter Berücksichtigung der nicht gezahlten Bei- tragsteile fällt das Deckungskapital niedriger aus. Hierfür dient dieser Teil des Abzugs als Ausgleich. Dieser Teil des Abzugs wird in Prozent des Rückkaufswertes bemessen. Die Höhe des Prozentsatzes können Sie der Tabelle der Garantiewerte (siehe Nummer 7) entnehmen. 6.4 Durch die Kündigung oder die vorzeitige Beitragsfreistellung entstehen uns Verwaltungskosten. Dieser Teil des Abzugs be- trägt 60 Euro und dient hierfür zum pauschalen Ausgleich. 6.5 Auf Ihr Verlangen hin müssen zunächst wir nachweisen, dass der Abzug ganz und in seinen einzelnen Teilen dem Grunde und der Höhe nach zutrifft. Können Sie nachweisen, dass in Ihrem Fall ein Teil des Abzugs oder der gesamte Abzug dem Grunde nach nicht zutrifft, dann entfällt dieser Teil des Abzugs oder der gesamte Abzug; können Sie nachweisen, dass der gesamte Abzug oder einer seiner Teile niedriger zu beziffern ist, dann wird der Abzug entsprechend Ihrem Nachweis her- abgesetzt. 6.6 Der Abzug bei Kündigung oder vorzeitiger Beitragsfreistellung ist für Sie wirtschaftlich nachteilig.
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Abzug bei Kündigung oder vorzeitiger Beitragsfreistellung. 6.1 Bei Kündigung oder vorzeitiger Beitragsfreistellung nehmen wir einen Abzug nach Nummern 6.2, 6.3 und 6.4 vor. Die Höhe des Abzugs können Sie der Tabelle der Garantiewerte (siehe Nummer 7) entnehmen.
6.2 Durch Kündigung oder vorzeitige Beitragsfreistellung ergibt sich für den verbleibenden Versicherungsbestand eine ver- schlechterte Risikosituation. Kündigungen oder vorzeitige Bei- tragsfreistellungen erfolgen erfahrungsgemäß überwiegend dann, wenn aufgrund des Gesundheitszustands erwartet wird, dass der Versicherungsfall nicht eintritt und deshalb die Auf- rechterhaltung des Versicherungsvertrags nicht für erforder- lich gehalten wird. Im Gegensatz dazu wird bei inzwischen eingetretenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht auf den Versicherungsschutz verzichtet. Für den verbleibenden Versicherungsbestand ergibt sich dadurch ein durchschnitt- lich schlechteres Risiko. Deshalb dient dieser Teil des Abzugs dem Ausgleich der Verschlechterung der Risikolage für den verbleibenden Versichertenbestand. Dieser Teil des Abzugs wird in Prozent des Rückkaufswertes bemessen. Die Höhe des Prozentsatzes können Sie der Tabelle der Garantiewerte (siehe Nummer 7) entnehmen.
6.3 Das der Berechnung des Rückkaufswertes und der beitrags- freien Versicherungssumme zugrunde liegende Deckungska- pital wird auf Basis der Beiträge ohne Berücksichtigung der Überschussbeteiligung ermittelt. ermittelt Aufgrund der Verrechnung der Überschussanteile wurde nur ein Teil des Beitrags tatsäch- lich gezahlt. Unter Berücksichtigung der nicht gezahlten Bei- tragsteile fällt das Deckungskapital niedriger aus. Hierfür dient dieser Teil des Abzugs als Ausgleich. Dieser Teil des Abzugs wird in Prozent des Rückkaufswertes bemessen. Die Höhe des Prozentsatzes können Sie der Tabelle der Garantiewerte (siehe Nummer 7) entnehmen.
6.4 Durch die Kündigung oder die vorzeitige Beitragsfreistellung entstehen uns Verwaltungskosten. Dieser Teil des Abzugs be- trägt 60 Euro und dient hierfür zum pauschalen Ausgleich.
6.5 Auf Ihr Verlangen hin müssen zunächst wir nachweisen, dass der Abzug ganz und in seinen einzelnen Teilen dem Grunde und der Höhe nach zutrifft. Können Sie nachweisen, dass in Ihrem Fall ein Teil des Abzugs oder der gesamte Abzug dem Grunde nach nicht zutrifft, dann entfällt dieser Teil des Abzugs oder der gesamte Abzug; können Sie nachweisen, dass der gesamte Abzug oder einer seiner Teile niedriger zu beziffern ist, dann wird der Abzug entsprechend Ihrem Nachweis her- abgesetzt.
6.6 Der Abzug bei Kündigung oder vorzeitiger Beitragsfreistellung ist für Sie wirtschaftlich nachteilig.
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Abzug bei Kündigung oder vorzeitiger Beitragsfreistellung. 6.1 Bei Kündigung oder vorzeitiger Beitragsfreistellung nehmen wir einen Abzug nach Nummer 6.2 oder, wenn Sie das Über- schuss-System Beitragsverrechnung oder Verzinsliche An- sammlung gewählt haben, nach Nummern 6.2, 6.2 und 6.3 und 6.4 vor. Die Höhe des Abzugs können Sie der Tabelle der Garantiewerte Garantie- werte (siehe Nummer 7) entnehmen.
6.2 Durch Kündigung oder vorzeitige Beitragsfreistellung ergibt sich für den verbleibenden Versicherungsbestand eine ver- schlechterte Risikosituation. Kündigungen oder vorzeitige Bei- tragsfreistellungen erfolgen erfahrungsgemäß überwiegend dann, wenn aufgrund des Gesundheitszustands erwartet wird, dass der Versicherungsfall nicht eintritt und deshalb die Auf- rechterhaltung des Versicherungsvertrags nicht für erforder- lich gehalten wird. Im Gegensatz dazu wird bei inzwischen eingetretenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht auf den Versicherungsschutz verzichtet. Für den verbleibenden Versicherungsbestand ergibt sich dadurch ein durchschnitt- lich schlechteres Risiko. Deshalb dient dieser Teil des Abzugs dem Ausgleich der Verschlechterung der Risikolage für den verbleibenden Versichertenbestand. Dieser Teil des Abzugs wird in Prozent des Rückkaufswertes der Zusatzversicherung bemessen. Die Höhe des Prozentsatzes können Sie der Tabelle Ta- belle der Garantiewerte (siehe Nummer 7) entnehmen.
6.3 Das der Berechnung des Rückkaufswertes und der beitrags- freien Versicherungssumme Berufsunfähigkeitsrente zugrunde liegende Deckungska- pital Deckungs- kapital wird auf Basis der Beiträge ohne Berücksichtigung der Überschussbeteiligung ermittelt. Aufgrund der Verrechnung der Überschussanteile wurde nur ein Ein Teil des Beitrags tatsäch- lich gezahltjeweiligen Bei- trags wurde im Überschuss-System Beitragsverrechnung nicht gezahlt bzw. im Überschuss-System Verzinsliche Ansamm- lung wieder gutgeschrieben. Unter Berücksichtigung der nicht gezahlten Bei- tragsteile bzw. wieder gutgeschriebenen Beitragsteile fällt das Deckungskapital niedriger aus. Hierfür dient dieser Teil des Abzugs als Ausgleich. Dieser Teil des Abzugs wird in Prozent des Rückkaufswertes der Zusatzversicherung bemessen. Die Höhe des Prozentsatzes können Sie der Tabelle der Garantiewerte Garan- tiewerte (siehe Nummer 7) entnehmen.
6.4 Durch die Kündigung oder die vorzeitige Beitragsfreistellung entstehen uns Verwaltungskosten. Dieser Teil des Abzugs be- trägt 60 Euro und dient hierfür zum pauschalen Ausgleich.
6.5 Auf Ihr Verlangen hin müssen zunächst wir nachweisen, dass der Abzug ganz und in seinen einzelnen Teilen dem Grunde und der Höhe nach zutrifft. Können Sie nachweisen, dass in Ihrem Fall ein Teil des Abzugs oder der gesamte Abzug dem Grunde nach nicht zutrifft, dann entfällt dieser Teil des Abzugs oder der gesamte Abzug; können Sie nachweisen, dass der gesamte Abzug oder einer seiner Teile niedriger zu beziffern ist, dann wird der Abzug entsprechend Ihrem Nachweis her- abgesetzt.
6.6 6.5 Der Abzug bei Kündigung oder vorzeitiger Beitragsfreistellung ist für Sie wirtschaftlich nachteilig.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Fondsgebundene Rentenversicherung, Allgemeine Vertragsinformationen
Abzug bei Kündigung oder vorzeitiger Beitragsfreistellung. 6.1 Bei Kündigung oder vorzeitiger Beitragsfreistellung nehmen wir einen Abzug nach Nummer 6.2 oder, wenn Sie das Über- schuss-System Beitragsverrechnung oder Verzinsliche An- sammlung gewählt haben, nach Nummern 6.2, 6.2 und 6.3 und 6.4 vor. Die Höhe des Abzugs können Sie der Tabelle der Garantiewerte Garantie- werte (siehe Nummer 7) entnehmen.
6.2 Durch Kündigung oder vorzeitige Beitragsfreistellung ergibt sich für den verbleibenden Versicherungsbestand eine ver- schlechterte Risikosituation. Kündigungen oder vorzeitige Bei- tragsfreistellungen erfolgen erfahrungsgemäß überwiegend dann, wenn aufgrund des Gesundheitszustands erwartet wird, dass der Versicherungsfall nicht eintritt und deshalb die Auf- rechterhaltung des Versicherungsvertrags nicht für erforder- lich gehalten wird. Im Gegensatz dazu wird bei inzwischen eingetretenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht auf den Versicherungsschutz verzichtet. Für den verbleibenden Versicherungsbestand ergibt sich dadurch ein durchschnitt- lich schlechteres Risiko. Deshalb dient dieser Teil des Abzugs dem Ausgleich der Verschlechterung der Risikolage für den verbleibenden Versichertenbestand. Dieser Teil des Abzugs wird in Prozent des Rückkaufswertes der Zusatzversicherung bemessen. Die Höhe des Prozentsatzes können Sie der Tabelle Ta- belle der Garantiewerte (siehe Nummer 7) entnehmen.
6.3 Das der Berechnung des Rückkaufswertes und der beitrags- freien Versicherungssumme Erwerbsunfähigkeitsrente zugrunde liegende Deckungska- pital Deckungs- kapital wird auf Basis der Beiträge ohne Berücksichtigung der Überschussbeteiligung ermittelt. Aufgrund der Verrechnung der Überschussanteile wurde nur ein Ein Teil des Beitrags tatsäch- lich gezahltjeweiligen Bei- trags wurde im Überschuss-System Beitragsverrechnung nicht gezahlt bzw. im Überschuss-System Verzinsliche Ansamm- lung wieder gutgeschrieben. Unter Berücksichtigung der nicht gezahlten Bei- tragsteile bzw. wieder gutgeschriebenen Beitragsteile fällt das Deckungskapital niedriger aus. Hierfür dient dieser Teil des Abzugs als Ausgleich. Dieser Teil des Abzugs wird in Prozent des Rückkaufswertes der Zusatzversicherung bemessen. Die Höhe des Prozentsatzes können Sie der Tabelle der Garantiewerte Garan- tiewerte (siehe Nummer 7) entnehmen.
6.4 Durch die Kündigung oder die vorzeitige Beitragsfreistellung entstehen uns Verwaltungskosten. Dieser Teil des Abzugs be- trägt 60 Euro und dient hierfür zum pauschalen Ausgleich.
6.5 Auf Ihr Verlangen hin müssen zunächst wir nachweisen, dass der Abzug ganz und in seinen einzelnen Teilen dem Grunde und der Höhe nach zutrifft. Können Sie nachweisen, dass in Ihrem Fall ein Teil des Abzugs oder der gesamte Abzug dem Grunde nach nicht zutrifft, dann entfällt dieser Teil des Abzugs oder der gesamte Abzug; können Sie nachweisen, dass der gesamte Abzug oder einer seiner Teile niedriger zu beziffern ist, dann wird der Abzug entsprechend Ihrem Nachweis her- abgesetzt.
6.6 6.5 Der Abzug bei Kündigung oder vorzeitiger Beitragsfreistellung ist für Sie wirtschaftlich nachteilig.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Fondsgebundene Rentenversicherung, Allgemeine Vertragsinformationen
Abzug bei Kündigung oder vorzeitiger Beitragsfreistellung. 6.1 Bei Kündigung oder vorzeitiger Beitragsfreistellung nehmen wir einen Abzug nach Nummern 6.2, 6.3 und 6.4 vor. Die Höhe des Abzugs können Sie der Tabelle der Garantiewerte (siehe Nummer 7) entnehmen.
6.2 Durch Kündigung oder vorzeitige Beitragsfreistellung ergibt sich für den verbleibenden Versicherungsbestand eine ver- schlechterte Risikosituation. Kündigungen oder vorzeitige Bei- tragsfreistellungen erfolgen erfahrungsgemäß überwiegend dann, wenn aufgrund des Gesundheitszustands erwartet wird, dass der Versicherungsfall nicht eintritt und deshalb die Auf- rechterhaltung des Versicherungsvertrags nicht für erforder- lich gehalten wird. Im Gegensatz dazu wird bei inzwischen eingetretenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht auf den Versicherungsschutz verzichtet. Für den verbleibenden Versicherungsbestand ergibt sich dadurch ein durchschnitt- lich schlechteres Risiko. Deshalb dient dieser Teil des Abzugs dem Ausgleich der Verschlechterung der Risikolage für den verbleibenden Versichertenbestand. Dieser Teil des Abzugs wird in Prozent des Rückkaufswertes bemessen. Die Höhe des Prozentsatzes können Sie der Tabelle der Garantiewerte (siehe Nummer 7) entnehmen.
6.3 Das der Berechnung des Rückkaufswertes und der beitrags- freien Versicherungssumme Berufsunfähigkeitsrente zugrunde liegende Deckungska- pital Deckungs- kapital wird auf Basis der Beiträge ohne Berücksichtigung der Überschussbeteiligung ermittelt. Aufgrund der Verrechnung der Überschussanteile wurde nur ein Ein Teil des Beitrags tatsäch- lich gezahltjeweiligen Bei- trags wurde im Überschuss-System Beitragsverrechnung nicht gezahlt bzw. im Überschuss-System Verzinsliche Ansamm- lung wieder gutgeschrieben. Unter Berücksichtigung der nicht gezahlten Bei- tragsteile bzw. wieder gutgeschriebenen Beitragsteile fällt das Deckungskapital niedriger aus. Hierfür dient dieser Teil des Abzugs als Ausgleich. Dieser Teil des Abzugs wird in Prozent des Rückkaufswertes bemessen. Die Höhe des Prozentsatzes Prozentsat- zes können Sie der Tabelle der Garantiewerte (siehe Nummer Num- mer 7) entnehmen. Dieser Teil des Abzugs entfällt beim Über- schuss-System Sofortbonus.
6.4 Durch die Kündigung oder die vorzeitige Beitragsfreistellung entstehen uns Verwaltungskosten. Dieser Teil des Abzugs be- trägt 60 Euro und dient hierfür zum pauschalen Ausgleich.
6.5 Auf Ihr Verlangen hin müssen zunächst wir nachweisen, dass der Abzug ganz und in seinen einzelnen Teilen dem Grunde und der Höhe nach zutrifft. Können Sie nachweisen, dass in Ihrem Fall ein Teil des Abzugs oder der gesamte Abzug dem Grunde nach nicht zutrifft, dann entfällt dieser Teil des Abzugs oder der gesamte Abzug; können Sie nachweisen, dass der gesamte Abzug oder einer seiner Teile niedriger zu beziffern ist, dann wird der Abzug entsprechend Ihrem Nachweis her- abgesetzt.
6.6 Der Abzug bei Kündigung oder vorzeitiger Beitragsfreistellung ist für Sie wirtschaftlich nachteilig.
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Samples: Berufsunfähigkeits Versicherung
Abzug bei Kündigung oder vorzeitiger Beitragsfreistellung. 6.1 Bei Kündigung oder vorzeitiger Beitragsfreistellung nehmen wir einen Abzug nach Nummern 6.2, 6.3 und 6.4 vor. Die Höhe des Abzugs können Sie der Tabelle der Garantiewerte (siehe Nummer 7) entnehmen.
6.2 Durch Kündigung oder vorzeitige Beitragsfreistellung ergibt sich für den verbleibenden Versicherungsbestand eine ver- schlechterte Risikosituation. Kündigungen oder vorzeitige Bei- tragsfreistellungen erfolgen erfahrungsgemäß überwiegend dann, wenn aufgrund des Gesundheitszustands erwartet wird, dass der Versicherungsfall nicht eintritt und deshalb die Auf- rechterhaltung des Versicherungsvertrags nicht für erforder- lich gehalten wird. Im Gegensatz dazu wird bei inzwischen eingetretenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht auf den Versicherungsschutz verzichtet. Für den verbleibenden Versicherungsbestand ergibt sich dadurch ein durchschnitt- lich schlechteres Risiko. Deshalb dient dieser Teil des Abzugs dem Ausgleich der Verschlechterung der Risikolage für den verbleibenden Versichertenbestand. Dieser Teil des Abzugs wird in Prozent des Rückkaufswertes bemessen. Die Höhe des Prozentsatzes können Sie der Tabelle der Garantiewerte (siehe Nummer 7) entnehmen.
6.3 Das der Berechnung des Rückkaufswertes und der beitrags- freien beitragsfreien Versicherungssumme zugrunde liegende Deckungska- pital Deckungskapital wird auf Basis der Beiträge ohne Berücksichtigung der Überschussbeteiligung Überschuss- beteiligung ermittelt. Aufgrund der Verrechnung der Überschussanteile Überschus- santeile wurde nur ein Teil des Beitrags tatsäch- lich tatsächlich gezahlt. Unter Un- ter Berücksichtigung der nicht gezahlten Bei- tragsteile Beitragsteile fällt das Deckungskapital niedriger aus. Hierfür dient dieser Teil des Abzugs Ab- zugs als Ausgleich. Dieser Teil des Abzugs wird in Prozent des Rückkaufswertes bemessen. Die Höhe des Prozentsatzes können kön- nen Sie der Tabelle der Garantiewerte (siehe Nummer 7) entnehmenent- nehmen.
6.4 Durch die Kündigung oder die vorzeitige Beitragsfreistellung entstehen uns Verwaltungskosten. Dieser Teil des Abzugs be- trägt 60 Euro und dient hierfür zum pauschalen Ausgleich.
6.5 Auf Ihr Verlangen hin müssen zunächst wir nachweisen, dass der Abzug ganz und in seinen einzelnen Teilen dem Grunde und der Höhe nach zutrifft. Können Sie nachweisen, dass in Ihrem Fall ein Teil des Abzugs oder der gesamte Abzug dem Grunde nach nicht zutrifft, dann entfällt dieser Teil des Abzugs oder der gesamte Abzug; können Sie nachweisen, dass der gesamte Abzug oder einer seiner Teile niedriger zu beziffern ist, dann wird der Abzug entsprechend Ihrem Nachweis her- abgesetzt.
6.6 Der Abzug bei Kündigung oder vorzeitiger Beitragsfreistellung ist für Sie wirtschaftlich nachteilig.
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Samples: Allgemeine Vertragsinformationen
Abzug bei Kündigung oder vorzeitiger Beitragsfreistellung. 6.1 Bei Kündigung oder vorzeitiger Beitragsfreistellung nehmen wir einen ei- nen Abzug nach Nummer 6.2 oder, wenn Sie das Überschuss-System Bei- tragsverrechnung oder Verzinsliche Ansammlung gewählt haben, nach Nummern 6.2, 6.2 und 6.3 und 6.4 vor. Die Höhe des Abzugs können Sie der Tabelle der Garantiewerte (siehe Nummer 7) entnehmen.
6.2 Durch Kündigung oder vorzeitige Beitragsfreistellung ergibt sich für den verbleibenden Versicherungsbestand eine ver- schlechterte Risikosituationverschlechterte Risiko- situation. Kündigungen oder vorzeitige Bei- tragsfreistellungen Beitragsfreistellungen erfolgen erfahrungsgemäß überwiegend dann, wenn aufgrund des Gesundheitszustands Gesundheits- zustands erwartet wird, dass der Versicherungsfall nicht eintritt und deshalb des- halb die Auf- rechterhaltung Aufrechterhaltung des Versicherungsvertrags nicht für erforder- lich gehalten wird. Im Gegensatz dazu wird bei inzwischen eingetretenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht auf den Versicherungsschutz verzichtet. Für den verbleibenden Versicherungsbestand ergibt sich dadurch da- durch ein durchschnitt- lich durchschnittlich schlechteres Risiko. Deshalb dient dieser Teil des Abzugs dem Ausgleich der Verschlechterung der Risikolage für den verbleibenden Versichertenbestand. Dieser Teil des Abzugs wird in Prozent Pro- zent des Rückkaufswertes der Zusatzversicherung bemessen. Die Höhe des Prozentsatzes können Sie der Tabelle der Garantiewerte (siehe Nummer Num- mer 7) entnehmen.
6.3 Das der Berechnung des Rückkaufswertes und der beitrags- freien Versicherungssumme beitragsfreien Erwerbsunfähigkeitsrente zugrunde liegende Deckungska- pital Deckungskapital wird auf Basis der Beiträge ohne Berücksichtigung der Überschussbeteiligung ermittelter- mittelt. Aufgrund der Verrechnung der Überschussanteile wurde nur ein Ein Teil des jeweiligen Beitrags tatsäch- lich gezahltwurde im Überschuss-System Bei- tragsverrechnung nicht gezahlt bzw. im Überschuss-System Verzinsliche Ansammlung wieder gutgeschrieben. Unter Berücksichtigung der nicht gezahlten Bei- tragsteile bzw. wieder gutgeschriebenen Beitragsteile fällt das Deckungskapital Deckungs- kapital niedriger aus. Hierfür dient dieser Teil des Abzugs als Ausgleich. Dieser Teil des Abzugs wird in Prozent des Rückkaufswertes der Zusatz- versicherung bemessen. Die Höhe des Prozentsatzes können Sie der Tabelle Ta- belle der Garantiewerte (siehe Nummer 7) entnehmen.
6.4 Durch die Kündigung oder die vorzeitige Beitragsfreistellung entstehen uns Verwaltungskosten. Dieser Teil des Abzugs be- trägt 60 Euro und dient hierfür zum pauschalen Ausgleich.
6.5 Auf Ihr Verlangen hin müssen zunächst wir nachweisen, dass der Abzug ganz und in seinen einzelnen Teilen dem Grunde und der Höhe nach zutrifft. Können Sie nachweisen, dass in Ihrem Fall ein Teil des Abzugs oder der gesamte Abzug dem Grunde nach nicht zutrifft, dann entfällt dieser Teil des Abzugs oder der gesamte Abzug; können Sie nachweisen, dass der gesamte Abzug oder einer seiner Teile niedriger zu beziffern ist, dann wird der Abzug entsprechend Ihrem Nachweis her- abgesetztherabgesetzt.
6.6 Der Abzug bei Kündigung oder vorzeitiger Beitragsfreistellung ist für Sie wirtschaftlich nachteilig.
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Samples: Allgemeine Vertragsinformationen
Abzug bei Kündigung oder vorzeitiger Beitragsfreistellung. 6.1 Bei Kündigung oder vorzeitiger Beitragsfreistellung nehmen wir einen ei- nen Abzug nach Nummer 6.2 oder, wenn Sie das Überschuss-System Bei- tragsverrechnung oder Verzinsliche Ansammlung gewählt haben, nach Nummern 6.2, 6.2 und 6.3 und 6.4 vor. Die Höhe des Abzugs können Sie der Tabelle der Garantiewerte (siehe Nummer 7) entnehmen.
6.2 Durch Kündigung oder vorzeitige Beitragsfreistellung ergibt sich für den verbleibenden Versicherungsbestand eine ver- schlechterte Risikosituationverschlechterte Risiko- situation. Kündigungen oder vorzeitige Bei- tragsfreistellungen Beitragsfreistellungen erfolgen erfahrungsgemäß überwiegend dann, wenn aufgrund des Gesundheitszustands Gesundheits- zustands erwartet wird, dass der Versicherungsfall nicht eintritt und deshalb des- halb die Auf- rechterhaltung Aufrechterhaltung des Versicherungsvertrags nicht für erforder- lich gehalten wird. Im Gegensatz dazu wird bei inzwischen eingetretenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht auf den Versicherungsschutz verzichtet. Für den verbleibenden Versicherungsbestand ergibt sich dadurch da- durch ein durchschnitt- lich durchschnittlich schlechteres Risiko. Deshalb dient dieser Teil des Abzugs dem Ausgleich der Verschlechterung der Risikolage für den verbleibenden Versichertenbestand. Dieser Teil des Abzugs wird in Prozent Pro- zent des Rückkaufswertes der Zusatzversicherung bemessen. Die Höhe des Prozentsatzes können Sie der Tabelle der Garantiewerte (siehe Nummer Num- mer 7) entnehmen.
6.3 Das der Berechnung des Rückkaufswertes und der beitrags- freien Versicherungssumme beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente zugrunde liegende Deckungska- pital Deckungskapital wird auf Basis Ba- sis der Beiträge ohne Berücksichtigung der Überschussbeteiligung ermitteltermit- telt. Aufgrund der Verrechnung der Überschussanteile wurde nur ein Ein Teil des jeweiligen Beitrags tatsäch- lich gezahltwurde im Überschuss-System Bei- tragsverrechnung nicht gezahlt bzw. im Überschuss-System Verzinsliche Ansammlung wieder gutgeschrieben. Unter Berücksichtigung der nicht gezahlten Bei- tragsteile bzw. wieder gutgeschriebenen Beitragsteile fällt das Deckungskapital Deckungs- kapital niedriger aus. Hierfür dient dieser Teil des Abzugs als Ausgleich. Dieser Teil des Abzugs wird in Prozent des Rückkaufswertes der Zusatz- versicherung bemessen. Die Höhe des Prozentsatzes können Sie der Tabelle Ta- belle der Garantiewerte (siehe Nummer 7) entnehmen.
6.4 Durch die Kündigung oder die vorzeitige Beitragsfreistellung entstehen uns Verwaltungskosten. Dieser Teil des Abzugs be- trägt 60 Euro und dient hierfür zum pauschalen Ausgleich.
6.5 Auf Ihr Verlangen hin müssen zunächst wir nachweisen, dass der Abzug ganz und in seinen einzelnen Teilen dem Grunde und der Höhe nach zutrifft. Können Sie nachweisen, dass in Ihrem Fall ein Teil des Abzugs oder der gesamte Abzug dem Grunde nach nicht zutrifft, dann entfällt dieser Teil des Abzugs oder der gesamte Abzug; können Sie nachweisen, dass der gesamte Abzug oder einer seiner Teile niedriger zu beziffern ist, dann wird der Abzug entsprechend Ihrem Nachweis her- abgesetztherabgesetzt.
6.6 6.5 Der Abzug bei Kündigung oder vorzeitiger Beitragsfreistellung ist für Sie wirtschaftlich nachteilig.
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Samples: Allgemeine Vertragsinformationen
Abzug bei Kündigung oder vorzeitiger Beitragsfreistellung. 6.1 Bei Kündigung oder vorzeitiger Beitragsfreistellung nehmen wir einen Abzug nach Nummern 6.2, 6.3 und 6.4 vor. Die Höhe des Abzugs können Sie der Tabelle der Garantiewerte (siehe Nummer 7) entnehmen.
6.2 Durch Kündigung oder vorzeitige Beitragsfreistellung ergibt sich für den verbleibenden Versicherungsbestand eine ver- schlechterte Risikosituation. Kündigungen oder vorzeitige Bei- tragsfreistellungen erfolgen erfahrungsgemäß überwiegend dann, wenn aufgrund des Gesundheitszustands erwartet wird, dass der Versicherungsfall nicht eintritt und deshalb die Auf- rechterhaltung des Versicherungsvertrags nicht für erforder- lich gehalten wird. Im Gegensatz dazu wird bei inzwischen eingetretenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht auf den Versicherungsschutz verzichtet. Für den verbleibenden Versicherungsbestand ergibt sich dadurch ein durchschnitt- lich schlechteres Risiko. Deshalb dient dieser Teil des Abzugs dem Ausgleich der Verschlechterung der Risikolage für den verbleibenden Versichertenbestand. Dieser Teil des Abzugs wird in Prozent des Rückkaufswertes bemessen. Die Höhe des Prozentsatzes können Sie der Tabelle der Garantiewerte (siehe Nummer 7) entnehmen.
6.3 Das der Berechnung des Rückkaufswertes und der beitrags- freien Versicherungssumme zugrunde liegende Deckungska- pital wird auf Basis der Beiträge ohne Berücksichtigung der Überschussbeteiligung ermittelt. Aufgrund der Verrechnung der Überschussanteile wurde nur ein Ein Teil des Beitrags tatsäch- lich gezahltjeweiligen Bei- trags wurde im Überschuss-System Beitragsverrechnung nicht gezahlt bzw. im Überschuss-System Verzinsliche Ansamm- lung wieder gutgeschrieben. Unter Berücksichtigung der nicht gezahlten Bei- tragsteile bzw. wieder gutgeschriebenen Beitragsteile fällt das Deckungskapital niedriger aus. Hierfür dient dieser Teil des Abzugs als Ausgleich. Dieser Teil des Abzugs wird in Prozent des Rückkaufswertes bemessen. Die Höhe des Prozentsatzes Prozentsat- zes können Sie der Tabelle der Garantiewerte (siehe Nummer Num- mer 7) entnehmen. Dieser Teil des Abzugs entfällt beim Über- schuss-System Sofortbonus.
6.4 Durch die Kündigung oder die vorzeitige Beitragsfreistellung entstehen uns Verwaltungskosten. Dieser Teil des Abzugs be- trägt 60 Euro und dient hierfür zum pauschalen Ausgleich.
6.5 Auf Ihr Verlangen hin müssen zunächst wir nachweisen, dass der Abzug ganz und in seinen einzelnen Teilen dem Grunde und der Höhe nach zutrifft. Können Sie nachweisen, dass in Ihrem Fall ein Teil des Abzugs oder der gesamte Abzug dem Grunde nach nicht zutrifft, dann entfällt dieser Teil des Abzugs oder der gesamte Abzug; können Sie nachweisen, dass der gesamte Abzug oder einer seiner Teile niedriger zu beziffern ist, dann wird der Abzug entsprechend Ihrem Nachweis her- abgesetzt.
6.6 Der Abzug bei Kündigung oder vorzeitiger Beitragsfreistellung ist für Sie wirtschaftlich nachteilig.
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