Akkreditierung und Zulassung Musterklauseln

Akkreditierung und Zulassung. Die DMSZ ist durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) berechtigt, Zertifikate zu akkreditierten Regelwerken zu erstellen. Die DMSZ kann im Einzelfall dazu verpflichtet sein, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen der DAkkS die Teilnahme an Audits zu Akkreditierungszwecken zu ermöglichen. Die DMSZ gewährt der DAkkS Einblick in DMSZ- Managementsystemdokumente sowie auftragsbezogene Daten, soweit dies für Akkreditierungsverfahren notwendig ist. Die Teilnahme der DAkkS an Audits kann weder von der DMSZ noch vom Auftraggeber abgelehnt werden. Ein Ablehnungsrecht besteht aber im Hinblick auf die durch die DAkkS eingesetzten Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, sofern begründete Bedenken bezüglich deren Unparteilichkeit bestehen. Der Auftraggeber wird diese Bedenken unverzüglich und vor dem Audit äußern. Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen der DAkkS werden zur Verschwiegenheit verpflichtet. Soweit einzelne Regelwerke es ausdrücklich fordern, werden auftragsbezogene Daten und Auditergebnisse an diese Stellen weitergegeben. Hierzu gilt das Einverständnis des Auftraggebers als erteilt.
Akkreditierung und Zulassung. Die pCC ist durch Akkreditierungs- und Zulassungsstellen berechtigt, zu zahlreichen Regelwerke Gutachten zu erstellen und Zertifikate zu erteilen. Sie ist verpflichtet, Mitarbeitern oder Vertretern dieser Stellen die Teilnahme an Begutachtungen zu ermöglichen. Sie gewährt ihnen unter Berücksichtigung der in diesen Regeln beschriebenen Vertraulichkeitsaspekte Einblick in eigene Unterlagen sowie in kundenbezogene Daten, soweit dies für Akkreditierungsverfahren notwendig ist. Diese Mitarbeiter werden zur Verschwiegenheit verpflichtet. Soweit einzelne Regelwerke es ausdrücklich fordern, werden kundenbezogene Daten und Begutachtungsergebnisse an diese Stellen weitergegeben. Hierzu gilt das Einverständnis des Auftraggebers als erteilt. Sollte der pCC die Akkreditierung bzw. Zulassung eines Regelwerkes entzogen werden, informiert sie den Kunden über die Auswirkungen und das weitere Vorgehen in Bezug auf die Zertifikatsgültigkeit.
Akkreditierung und Zulassung. Die Zertifizierungsstelle ist durch eine Akkreditierungsstelle (AS) berechtigt Zertifikate zu Regelwerken zu erstellen. Sie ist verpflichtet, Mitarbeitern oder Beauftragte der AS die Teilnahme an Audits zu ermöglichen. Sie ge- währt ihnen Einblick in eigene Unterlagen sowie auftragsbezogene Daten, soweit dies für Akkreditierungsverfahren notwendig ist. Die Teilnahme der AS an Audits kann weder von der Zertifizierungsstelle oder deren Auftrag- gebern abgelehnt werden, jedoch Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, die diese durchführen, falls Risiken bezüglich deren Unparteilichkeit bestehen. Diese Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen werden zur Verschwiegenheit ver- pflichtet. Soweit einzelne Regelwerke es ausdrücklich fordern, werden auf- tragsbezogene Daten und Auditergebnisse an diese Stellen weitergegeben. Hierzu gilt das Einverständnis des Auftraggebers als erteilt.
Akkreditierung und Zulassung. Die DMSZ ist durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) berechtigt Zertifikate zu zahlreichen Regelwerken zu erstellen. Sie ist ver- pflichtet, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen der DAkkS die Teilnahme an Audits zu ermöglichen. Sie gewährt ihnen Einblick in eigene Unterlagen sowie auftragsbezogene Daten, soweit dies für Akkreditierungsverfahren notwendig ist. Die Teilnahme der DAkkS an Audits kann weder von der DMSZ oder deren Auftraggebern abgelehnt werden, jedoch Mitarbeiter o- der Erfüllungsgehilfen die diese durchführen, falls Risiken bezüglich deren Unparteilichkeit bestehen. Diese Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen wer- den zur Verschwiegenheit verpflichtet. Soweit einzelne Regelwerke es ausdrücklich fordern, werden auftragsbezogene Daten und Auditergeb- nisse an diese Stellen weitergegeben. Hierzu gilt das Einverständnis des Auftraggebers als erteilt.

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Das Anlageziel des Fonds besteht darin, ein langfristiges Kapitalwachstum zu erzielen, indem er vornehmlich in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere von Unternehmen weltweit investiert. Der Fonds verwendet verschiedene auf statistischen und numerischen Analysen basierende quantitative Techniken einschließlich maschinelles Lernen, wobei ein der Verwaltungsgesellschaft gehörender Algorithmus aus umfangreichen Eingabedatenvolumen lernen und Prognosen in Bezug auf die zukünftige Entwicklung von Aktienkursen erstellen kann. Der Anlageverwalter, der zur Entwicklung des Algorithmus beitrug, wird in Bezug auf die Titelauswahl und den Portfolioaufbau einen disziplinierten und rigorosen Ansatz verfolgen. Der Fonds kann Finanzderivate zu Absicherungszwecken und/oder zu Anlagezwecken sowie zur Steuerung von Wechselkursrisiken einsetzen, vorbehaltlich der Bedingungen und Beschränkungen der geltenden Gesetze und Verordnungen. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI AC World Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Der Anlageverwalter versucht, das Risiko erheblicher Wertveränderungen des Fonds im Vergleich zur Benchmark zu reduzieren. Längerfristig wird die potenzielle Wertveränderung des Fonds (gemessen an der erwarteten Volatilität) unter normalen Umständen voraussichtlich die potenzielle Wertveränderung der Benchmark nicht übersteigen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Der Fonds investiert in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere aus aller Welt, die ein Engagement in Schwellenmärkte bieten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte illiquide werden, was den Anlageverwalter zwingen würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Potentielle Anleger sollten den Risikofaktor „Operatives Risiko“ im Abschnitt „Allgemeine Risikofaktoren“ beachten. Sie finden dort Informationen zu den mit dem Fonds verbundenen operativen Risiken. • Der Fonds kann Finanzderivate zu Anlagezwecken im Rahmen der Verfolgung seines Anlageziels nutzen (zusätzlich zu ihrem Einsatz für Absicherungszwecke). Der Einsatz von Derivaten zu anderen Zwecken als der Absicherung kann zu Hebeleffekten führen und die Volatilität hinsichtlich des Nettoinventarwerts des Fonds erhöhen.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.