Aktualisierungen Musterklauseln

Aktualisierungen. Im Rahmen der Pflegeleistungen stellt d.velop neue Versionen der Software kontinuierlich bereit. Die neuen Versionen werden im Cloudbereich des Kunden (abgesicherter eigener Cloudbereich des Kunden, sog. Mandant) automatisch bereitgestellt. Die Software wird funktional und technisch weiterentwickelt. Außerdem werden regelmäßig Mängel (im Sinne der AGB) auch außerhalb des vereinbarten Mängelhaftungszeitraumes behoben.
Aktualisierungen. Diese Datenschutzinformationen werden überarbeitet, soweit wir die Zwecke oder Art und Weise der Datenverarbeitung ändern oder falls der Gesetzgeber bzw. die Anwendungspraxis einer Aufsichtsbehörde Änderungen erforderlich macht. Sie können eine aktuelle Version der Datenschutzinformationen jeweils auf unserer Webseite finden: xxx.xxx-xxxxxxxxxx.xx unter dem Menüpunkt „Datenschutz“.
Aktualisierungen. 5.1 STAR FINANZ kann jederzeit Ausführung und Inhalt ihrer Software aktualisieren und/oder revidieren. Die Aktualisierungen der Software erfolgen grundsätzlich online; ein Anspruch auf Übersendung z.B. einer CD-ROM besteht in keinem Fall. 5.2 Aktualisierte oder revidierte Software unterliegt ebenfalls diesen Endbenutzer-Lizenzbestimmungen.
Aktualisierungen. Sofern Aktualisierungen für Waren mit digitalen Elementen geschuldet sind, werden diese regelmäßig direkt von dem jeweiligen Hersteller/Lieferanten zur Verfügung gestellt. 1. Der Kunde über die Verfügbarkeit der Aktualisierung und die Folgen einer unterlassenen Installation informiert wurde und 2. Die Tatsache, dass der Kunde die Aktualisierung nicht oder unsachgemäß installiert hat, nicht auf eine dem Kunden bereitgestellte mangelhafte Installationsanleitung zurückzuführen ist.
Aktualisierungen. Wenn der Nutzer die durch diesen Vertrag abgedeckte Software als Aktualisierung einer bestehenden Software installiert bzw. das Webportal aktualisiert wird, dann ersetzt die Aktualisierung die ursprüngliche Software, die aktualisiert wird. Soweit die OSS-Lizenzbedingungen nicht anderes ausdrücklich vorsehen, behält der Nutzer keine Rechte an der ursprünglichen Software, nachdem er die Aktualisierung ausgeführt hat, und er ist nicht berechtigt, sie auf irgendeine Weise weiterhin zu verwenden oder zu übertragen.
Aktualisierungen. ESSITY kann von Zeit zu Zeit Software-Aktualisierungen durchführen, einschließlich u.a. Patches, Bug Fixes, Aktualisierungen, Upgrades und andere Änderungen, die auf die Leistungsverbesserung der Dienste abzielen („Aktualisierungen“). Aktualisierungen werden automatisch installiert, ohne dass Sie eine Benachrichtigung erhalten oder dass Ihre Zustimmung eingeholt wird. Hiermit stimmen Sie automatischen Aktualisierungen zu. Wenn Sie aus bestimmten Gründen keine Aktualisierung wünschen, ist daher das einzige Mittel der Abhilfe, dass Ihnen zur Verfügung steht, die Dienste nicht weiter zu nutzen. Alle weiteren Aktualisierungen oder Ergänzungen zur Funktionsweise der Dienste unterliegen vorliegenden Bedingungen.
Aktualisierungen. Stratasys kann von Zeit zu Zeit Updates zur Verfügung stellen, ohne jedoch hierzu verpflichtet zu sein. Diese Updates werden gemäß der jeweils geltenden Stratasys-Richtlinien zur Verfügung gestellt, welche die automatische Implementierung ohne Benachrichtigung des Kunden einschließen können. In einigen Fällen muss der Kunde das Update manuell installieren. Alle Verweise in diesem Vertrag auf „Software“ schließen ebenfalls deren Updates ein und dieser Vertrag regelt alle Updates, sofern das Update nicht separaten und zusätzlichen Lizenzbedingungen unterliegt. In diesem Fall gelten anstatt dieses Vertrages oder zusätzlich zu diesem diese Lizenzbedingungen (wie in diesen Lizenzbedingungen festgelegt).
Aktualisierungen. Wir werden unsere Produkte regelmäßig aktualisieren sowie weiterentwickeln, um diese insbesondere an eine geänderte Rechtslage oder an technische Entwicklungen anzupassen. Über Aktualisierungen werden wir den Kunden auf Anfrage informieren.
Aktualisierungen. Wir stellen Ihnen (i) bei einem FoD-Einzeldienst, der als mo- natliches Abonnement gebucht wird, während des gesamten Nutzungszeitraums oder (ii) bei einem FoD-Einzeldienst, der als zeitlich unbegrenzter FoD-Einzeldienst gebucht wird, min- destens während des gesetzlich vorgesehenen Zeit-raums Ak- tualisierungen des jeweiligen FoD-Einzeldienstes in mindes- tens dem gesetzlich vorgeschriebenen Umfang bereit, soweit – Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) – Datum nicht eine abweichende Vereinbarung mit Ihnen im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen getroffen wird.
Aktualisierungen. Der Auftragnehmer ist kontinuierlich bestrebt, dem Auftraggeber die neusten Funktionen der d.velop-Software in der d.velop documents (Cloud) bereitzustellen. Daher spielt die d.velop AG regelmäßig neue Versionen der vorhandenen Software ein und ergänzen die d.velop documents (Cloud) mit neuen Services. Sollte sich im Rahmen dieser Aktualisierungen die Funktion einer d.velop documents (Cloud) Plattform Basis App verändern, stellt dies keinen Serviceausfall dar, sofern damit weiter der Funktionsumfang der Leistungsbeschreibung eingehalten wird.