Haftungsbestimmungen Musterklauseln

Haftungsbestimmungen. Für die Richtigkeit der übermittelten Daten der teilnehmenden Berechtigten zeichnet der Betreiber verantwortlich. Jeder Vertragspartner haftet dem anderen nach den allgemei- nen schadenersatzrechtlichen Vorschriften. Soweit es danach für die Haftung auf Ver- schulden ankommt wird mit Ausnahme von Personenschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gehaftet. Der Ersatz von entgangenem Gewinn und von Folgeschäden, ins- besondere der Ersatz von Drittschäden ist jedenfalls soweit gesetzlich zulässig ausge- schlossen. Der Netzbetreiber haftet nicht für die Abführung von Steuern und Abgaben und/oder Ent- richtung von Gebühren seitens des Betreibers und/oder der teilnehmenden Berechtigten. Der Netzbetreiber prüft den Aufteilungsschlüssel lediglich hinsichtlich Plausibilität, eine Prüfung der Richtigkeit oder Wirtschaftlichkeit wird nicht vorgenommen. Sollten ihm ge- genüber daraus von Seiten der teilnehmenden Berechtigten Ansprüche geltend gemacht werden, wird ihn der Betreiber der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage schad- und klaglos halten. Dies gilt ebenso im Falle der Nichterfüllung der für die Vertragsabwicklung erforderlichen Voraussetzungen, wie z.B. behördliche Auflagen, gesetzliche Bestimmun- gen etc., für deren Einhaltung der Betreiber verantwortlich ist.
Haftungsbestimmungen. 13.1 Die Vertragspartner haften einander für Schäden, die ihnen selbst oder ihren Kunden durch Unterbrechung der Elektrizitätsversorgung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Netznutzung entstehen, nach Maßgabe des § 25a StromNZV i.V.m. § 18 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV). Die NAV ist auf der Internetseite des VNB veröffentlicht.
Haftungsbestimmungen. ABCERT haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ABCERT oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Auch die Haftung bei einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit wird durch die nachstehenden Bestimmungen nicht eingeschränkt. ABCERT haftet auch für leichtere, als auch für grob fahrlässige Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten. Wesentlich sind Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglichen und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut werden darf. In diesem Falle haftet ABCERT nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. In Fällen der leichteren als auch der grob fahrlässigen Verletzung wesentlicher Pflichten beschränkt ABCERT ihre Haftung auf die Höhe von 1.000.000 Euro pro Fall. Dasselbe gilt auch für eine Haftung für Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertretern der ABCERT. Im Übrigen ist eine Haftung von ABCERT auch für Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern ausgeschlossen.
Haftungsbestimmungen. Die Vertragspartner haften einander für Schäden, die ihnen selbst oder ihren Kunden durch Unterbrechungen der Gasversorgung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Netznutzung entstehen, entsprechend des § 18 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckan- schlussverordnung – NDAV) vom 01.11.2006 in ihrer jeweils geltenden Fassung Die NDAV ist auf der Internetseite des Netzbetreibers veröffentlicht. Bei In-Kraft-Treten einer Nachfol- geregelung gilt diese. Für Sach- und Vermögensschäden, die nicht auf die Unterbrechung des Netzbetriebes oder auf Unregelmäßigkeiten in der Netznutzung zurückzuführen sind, haftet der Netzbetreiber dem Grunde wie der Höhe nach nur, wenn und soweit diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei leicht fahrlässiger Schadensverursachung von Sach- und Vermö- gensschäden haftet der Netzbetreiber nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist dabei dem Grunde wie der Höhe nach auf den voraussehbaren typischen Schaden begrenzt. Die gesetzliche Haftung bleibt im Übrigen unberührt.
Haftungsbestimmungen. Das Unternehmen haftet nicht für die Probleme, die sich aus dem fehlenden Zugang oder den inhärenten Problemen der Internet - Konnektivität oder der Stromnetze ergeben, wenn diese auf Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, oder auf Ursachen, die von den Vertragsparteien nicht vorausgesehen werden konnten, oder selbst wenn sie vorhersehbar waren, das Unternehmen alle zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, um sie zu vermeiden, oder die als unvorhergesehene Ereignisse oder Höhere Gewalt angesehen wurden. Das Unternehmen haftet nicht für Fehler, die in der Buchungsmaschine auftreten. Dementsprechend haftet das Unternehmen nicht für Reservierungen, die vom Kunden zu Preisen unter den Marktpreisen gemacht wurden, die aufgrund eines Fehlers auf der Website des Unternehmens, das unsere Reservierungen verwaltet, entstanden sind.
Haftungsbestimmungen. Die RB AG verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur sorgfältigen Erbringung der Leistungen gemäss Vertrag, diesen AGB und möglichen anderen Vertrags- bestimmungen. Die RB AG haftet ledig- lich für Mängel oder Ausfälle der Dienst- leistung, die einen Minderwert darstellen. Bei verschuldetem Ausfall kann die RB AG innert angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Fall sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. In jedem Fall haftet die RB AG maximal in der Höhe des Um- fangs des bezahlten Angebotes und die Haftung ist auf den unmittelbaren Scha- den begrenzt. Die Haftung für Folge- schäden, reine Vermögensschäden und entgangener Gewinn etc. wird abgelehnt. Keine Haftung besteht bei einem Rück- tritt durch die RB AG nach obenstehen- der AGB Ziff. 1.10. (Rücktritt durch die RB AG). Die RB AG haftet nur bei absichtlicher oder grob fahrlässiger vertraglicher oder ausservertraglicher Schädigung. Der Verschuldensnachweis obliegt dem Kunden. Jede weitere Haftung (leichte, mittlere Fahrlässigkeit; Kausalhaftung, Hilfspersonenhaftung) wird wegbedun- gen. Die RB AG haftet nicht für Umstän- de, welche auf unvorhersehbare Ereig- nisse, höhere Gewalt oder auf das Verhalten sowie Eigenschaften des Kunden zurückzuführen sind (insb. Selbstverschulden). Werden die Wei- sungen der RB AG oder ihrer Hilfsperso- nen nicht befolgt, entfällt jegliche Haf- tung seitens der RB. Die RB AG haftet nicht für Diebstahl und Verlust von Sach- und Vermögenswer- ten, Vermögens- oder Sachschäden, etc., den/die sie nicht zu verantworten hat.
Haftungsbestimmungen. 3.1 Der Garagenbetreiber haftet in keiner Weise für das Verhalten Dritter, auch nicht für Diebstahl, Einbruch, Beschädigung etc., gleichgültig, ob sich diese Dritten befugt oder unbefugt in der Garage aufhalten. Für Sachschäden, die in Folge eines Betriebsausfalles der Anlage entstehen, und für sonstige Sachschäden haftet der Garagenbetreiber nur für solche, die von ihm oder von Gehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Haftungsbestimmungen. 10.1 Die Vertragspartner haften einander für Schäden, die ihnen durch Unterbrechungen der Elektrizitätsversorgung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Anschlussnutzung entstehen, nach Maßgabe der Anlage 2 zum Anschlussnutzungsvertrag. Für sonstige Schäden, die nicht auf Versorgungsunterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten in der Anschlussnutzung zurückzuführen sind, haftet SWW nur, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Die Haftungsbeschränkung gemäß Satz 2 gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit.
Haftungsbestimmungen. In Fällen von unverschuldeten Fehlfunktionen und Störungen von technischen Einrichtungen, derer sich der Gewinnsparverein zum Verarbeiten (z. B. Einlesen, Übertragen und Speichern) der Daten bedient, haftet der Gewinnsparverein nicht. Ebenso ist jede Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch strafbare Handlungen dritter Personen entstanden sind. Der Gewinnspar- verein haftet weiterhin nicht für Schäden, die durch höhere Ge- walt, insbesondere durch Feuer, Wasser, Streiks, innere Unruhen oder aus sonstigen Gründen, die er nicht zu vertreten hat, hervorgerufen werden.
Haftungsbestimmungen. 11 Umfang und Ausschluss der Haftung