Einführung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für diese Website und für die Transaktionen im Zusammenhang mit unseren Produkten und Dienstleistungen. Du bist möglicherweise an zusätzliche Verträge gebunden, die sich auf deine Beziehung zu uns oder auf Produkte oder Dienstleistungen beziehen, die du von uns erhältst. Wenn Bestimmungen der Zusatzverträge mit Bestimmungen dieser Bedingungen in Konflikt stehen, haben die Bestimmungen dieser Zusatzverträge Vorrang.
Einführung. Die Anlagen der Gesellschaft in Wertpapiere unterliegen gewöhnlichen Marktschwankungen und sonstigen mit einer Anlage in Wertpapiere verbundenen Risiken. Der Wert der und die Erträge aus den Anlagen, und daher auch der Wert und die Erträge von Anteilen der Fonds, können sowohl fallen als auch steigen, sodass ein Anleger seinen investierten Betrag u. U. nicht zurückerhält. Zudem können Wechselkursschwankungen bzw. die Umrechnung einer Währung in eine andere dazu führen, dass der Wert der Anlagen fällt oder steigt. Aufgrund des Ausgabeaufschlags und der Rücknahmegebühr, die für die Anteile anfallen können, sollte eine Anlage in die Anteile mittel- bis langfristig ausgerichtet sein. Eine Anlage in einen Fonds sollte keinen wesentlichen Bestandteil eines Anlageportfolios bilden und ist möglicherweise nicht für alle Anleger geeignet. Eine Anlage in die Anteile ist mit Risiken verbunden. Diese Risiken können unter anderem Aktien- und Rentenmarktrisiken, Wechselkurs-, Zins-, Kredit- und Volatilitätsrisiken sowie politische Risiken beinhalten bzw. damit verbunden sein. Jedes dieser Risiken kann auch zusammen mit anderen Risiken auftreten. Auf einige dieser Risikofaktoren wird nachstehend kurz eingegangen. Potenzielle Anleger sollten über Erfahrung mit Anlagen in Instrumente wie z. B. die Anteile, (gegebenenfalls) die Fondsanlagen, (gegebenenfalls) den Basiswert und (gegebenenfalls) die zur Koppelung der Fondsanlagen an den Basiswert eingesetzten Techniken verfügen. Auch sollten sich Anleger über die mit einer Anlage in die Anteile verbundenen Risiken im Klaren sein und erst dann eine Anlageentscheidung treffen, wenn sie mit ihren Rechts-, Steuer- und Finanzberatern, Wirtschaftsprüfern oder sonstigen Beratern umfassend über (i) die Eignung einer Anlage in die Anteile unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Finanz- bzw. Steuersituation und sonstiger Umstände, (ii) die im vorliegenden Prospekt und dem jeweiligen Nachtrag enthaltenen Informationen, (iii) (gegebenenfalls) die Art des Basiswertes, (iv) (gegebenenfalls) die Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von derivativen Techniken durch den Fonds, (v) (gegebenenfalls) die Art der Fondsanlagen und (vi) die in dem jeweiligen Nachtrag aufgeführten Informationen beraten haben. Anleger in die Anteile sollten zur Kenntnis nehmen, dass die Anteile im Wert fallen können; ferner sollten Anleger in der Lage sein, den Verlust ihres gesamten eingesetzten Kapitals zu tragen. Selbst wenn die Anteile durch den Einsatz der Fon...
Einführung. Rechtsanwälte und Rechtsanwältin- nen vertreten und beraten ihre Man- dantschaft nach § 3 Abs. 1 BRAO in allen Rechtsangelegenheiten und müssen dabei stets den sichersten Weg wählen. Kommt es zu einer Pflichtverletzung, haftet der Rechts- anwalt oder die Rechtsanwältin1 nach den üblichen Grundsätzen des allgemeinen Vertragsrechts. Bei ihrer Tätigkeit treffen die Anwaltschaft ins- besondere berufsrechtliche Pflichten (wie beispielsweise die Schweige- pflicht, der Umgang mit fremden Geldern oder auch Interessenkolli- sionen), Beratungspflichten (z. B. die Kenntnis der einschlägigen Recht- sprechung) oder Organisationspflich- ten (z. B. eine angemessene Frist- überwachung). Zwecks Haftungsprävention sollte der Rechtsanwalt bzw. die Rechtsan- wältin eine Haftungsbeschränkungs- vereinbarung treffen und das Büro bzw. die Kanzlei so organisieren, dass beispielsweise Fristen ordentlich notiert werden und sämtliche Mit- arbeitende im Umgang mit dem beA geschult sind. Kommt es sodann zu einer Inanspruchnahme seitens der Mandantschaft, greift grundsätzlich die Haftpflichtversicherung. Bei der Xxxx der Haftpflichtversicherung muss vor allem der jeweilige Umfang und die Höhe der Versicherungsleis- tung beachtet werden. Sofern eine zu niedrige Haftungs- summe vereinbart wurde und keine anderen Schutzmaßnahmen (z. B. Be- schränkungsvereinbarungen oder die Xxxx der richtigen Rechtsform) grei- fen, kann dies auch zu einer existenz- gefährdenden Haftung des Einzelan- walts oder Sozius einer GbR führen. Der Berufsstarter sollte dem Thema „Haftpflichtversicherung“ daher eine übergeordnete Bedeutung xxxxxx- sen und – neben einem ausreichen- den Versicherungsschutz – insbeson- dere präventive Vorkehrungen zur Vermeidung einer Haftung treffen. Mit kollegialen Grüßen Xxx Xxxxxxx
Einführung. Die European Bank for Financial Services GmbH (nachfolgend „ebase“ oder „Bank“ genannt) bietet ihren Kunden die unterschiedlichsten Dienstleistungen rund um die Anlage in Fonds und Wertpapiere an. Die ebase ist bestrebt, Interessenkonflikte, die in diesem Zusammenhang entstehen können, zu vermeiden. Dafür hat die ebase eine Vielzahl von Vor- kehrungen getroffen. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass es in Einzelfällen zu solchen Interessenkonflikten kommt. In diesen Fällen geht die ebase damit stets professionell und unter strenger Berücksichtigung der Kun- deninteressen um. In Übereinstimmung mit den Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung (WpDVerOV) erhalten Sie nachfolgend Informationen über die weitreichenden Vorkehrungen der ebase zum Umgang mit solchen Interessenkonflikten. Diese Policy kann in ihrer jeweils aktuellsten Version auch unter xxx.xxxxx.xxx/ Downloads in der Rubrik „Vertragsunterlagen zur Geschäftsbeziehung mit der ebase“ eingesehen werden.
Einführung. Die nachfolgenden Datenschutzhinweise sollen Sie (und die in Ihrer Organisation von einer entsprechenden Datenverarbeitung betroffenen Personen, denen Sie bitte die Möglichkeit der Kenntnisname dieser Datenschutzhinweise einräumen ) über die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten und Ihre Rechte bei dieser Verarbeitung gemäß der Datenschutzgrundverordnung ("DSGVO") informieren und gelten bei Anfragen, im Zusammenhang mit der Anbahnung, dem Abschluss und der Durchführung und Abwicklung von Verträgen sowie bei der Nutzung unserer Geschäftspartnerportale (beispielsweise Handwerkerkopplung) oder im vorgenannten Kontext verwendeter Applikationen wie XXXX.XX, CAPMO etc. Neben dieser Datenschutzinformation können noch separate Nutzungs-/Datenschutzhinweise maßgeblich sein, die bei der Nutzung der entsprechenden Applikation vorab zustimmend zur Kenntnis zu nehmen sind.
Einführung. Das Arbeitsmarktservice (AMS) nimmt die Verantwortung für die personenbezogenen Daten seiner Kundinnen und Xxxxxx xxxxx. Diese Verantwortung erstreckt sich auch auf Sie als Partnerinstitution. Zur Erbringung der mit dem AMS vereinbarten Leistung verarbeiten Sie Daten der AMS-Kundinnen und -Kunden. Ihre Organisation gilt daher datenschutzrechtlich als Auftragsverarbeiter des AMS. Gemäß DSGVO darf das AMS jedoch nur solche Auftragsverarbeiter heranziehen, welche (insbesondere im Hinblick auf Fachwissen, Zuverlässigkeit und Ressourcen) hinreichende Garantien dafür bieten, dass technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden, die den Anforderungen der DSGVO genügen. Damit das AMS erkennen kann, dass entsprechende Maßnahmen durch Sie gesetzt werden, ersuchen wir Sie, die nachfolgenden Fragen zu beantworten und die grundsätzlichen Vorgangsweisen Ihrer Organisation prägnant und nachvollziehbar darzustellen. Sollten einzelne Standorte von diesen grundsätzlichen Vorgehensweisen wesentlich abweichen, sind die Abweichungen standortspezifisch zu erläutern. In diesen TOM ist es nicht erforderlich, Ihre Sicherheitsarchitektur im Detail preiszugeben bzw. detailliertere Nachweise beizulegen. Bei Überprüfungen, etwa im Zuge von Vor-Ort-Kontrollen, ist das AMS jedoch berechtigt, Nachweise zu den getroffenen Maßnahmen, wie zB ein mit den Aufgaben der MitarbeiterInnen korrespondierendes Berechtigungssystem, einzufordern. Bei der Festlegung Ihrer technischen und organisatorischen Maßnahmen sollten Sie die mit der DSGVO verbundenen hohen Bußgelder als auch das Recht auf Schadenersatz der Betroffenen nicht außer Acht lassen. Werden durch Ihre Organisation beispielsweise andere als mit dem AMS vereinbarte Daten ermittelt, vorhandene Daten für andere Zwecke verwendet, die Daten nicht vereinbarungsgemäß gelöscht oder geraten die personenbezogenen Daten der AMS-Kundinnen und -Kunden in unbefugte Hände, haften Sie als Auftragsverarbeiter direkt bzw. werden selbst zum Verantwortlichen im Sinne der DSGVO. Anregungen zum Thema „Datensicherheit“ finden Sie unter anderem unter: ISO/IEC-27000 Normenreihe Österreichische Informationssicherheitshandbuch (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx.xx) IT-Grundschutz des deutschen Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) xxx.xxx.xxxx.xx Hinweis: Das AMS übernimmt keine Gewähr und Haftung, dass die nachfolgende Vorlage und die darin erwähnten Maßnahmen den Anforderungen der DSGVO entsprechen. Ihre Ausführungen dienen lediglich dem...
Einführung. Bei ihrer Verwendung in dieser Vereinbarung („Vereinbarung“) verweisen die Begriffe „Sie/Ihnen“, „Ihr/e“ und „Abonnent“ auf Sie selbst, eine Privatperson, die sich selbst vertritt oder, falls zutreffend, als gesetzlicher Vertreter eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person handelt, das/die ein Nissan Fahrzeug gekauft oder geleast hat, das mit den NissanConnect Services ausgestattet ist („Fahrzeug“). Ebenfalls verweisen die Begriffe „wir“, „uns“, „unser/e“ und „Nissan“ bei ihrer Verwendung in dieser Vereinbarung auf NISSAN INTERNATIONAL SA, ein nach dem Recht der Schweiz gegründetes und bestehendes Unternehmen, eingetragen unter der Nummer CHE-112.991.451, und mit Firmensitz an der Adresse Zone d’Activités Xx Xxxxx 00, 0000 Xxxxx, Xxxxxxx, und auf NISSAN AUTOMOTIVE EUROPE, ein nach dem Recht Frankreichs gegründetes und bestehendes Unternehmen, eingetragen unter der Nummer 443 089 990 und mit Firmensitz an der Adresse 0 xxx Xxxx Xxxxxx Xxxxxxx, 78180 Montigny-le- bretonneux, Frankreich. Ferner sind die nachstehenden Personen und Unternehmen beabsichtigte Drittbegünstigte dieser Vereinbarung: (i) die verbundenen Unternehmen, die Muttergesellschaft, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger von Nissan International SA; (ii) die Dienstleister und ihre verbundenen Unternehmen, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger; (iii) und sämtliche Mitarbeiter, Geschäftsführer, leitende Angestellte, Unterauftragnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der zuvor genannten. Unsere Postanschrift lautet Nissan International SA, X-xxx Xxxxxxxx Xxxxxx XX Xx Xxxxx – Xxxxxxxx X0, Xxxxx xx l’Etraz 0000 Xxxxx, Xxxxxxx. Gewisse NissanConnect Services und weitere Informationen, auf die in dieser Vereinbarung Bezug genommen wird, sind online verfügbar. In Abhängigkeit seiner Spezifikationen ist Ihr Fahrzeug mit einem NissanConnect Telematiksteuergerät und, falls zutreffend, einem Hauptgerät und/oder einem Navigationssystem ausgestattet, das weitere Kommunikationsschnittstellen für Smartphones oder sonstige Geräte umfassen kann. Mit dieser Ausstattung kann eine breite Palette an Services und Informationen zur Verfügung gestellt werden, die Ihnen und anderen Fahrern oder Mitfahrern ein angenehmes Fahrerlebnis ermöglichen und die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung bestimmter Daten für die Bereitstellung der Services („NissanConnect Services“) unterstützen, die auf der speziellen Nissan-Plattform verfügbar sind. Die Nutzung der genannten Daten wird in Abschnitt 4 Persönliche ...
Einführung. Die Vollmacht des BDZV erstreckt sich nicht auf das Bundesland MecklenburgVorpommern. Gemeinsame Vergütungsregeln
Einführung. Diese Rahmenvereinbarung für ökumenische Partnerschaften wurde am 27. Mai 2004 an- lässlich des ökumenischen Gottesdienstes zur ‚Gebetswoche für die Einheit der Christen’ in der St. Franziskus- Kirche zu Pforzheim von Erzbischof Xx. Xxxxxx Xxxxxxxxx für die Erzdiö- zese Freiburg und Landesbischof Xx. Xxxxxx Xxxxxxx für die Evangelische Landeskirche in Baden vorgestellt und unterzeichnet. Sie möchte verbindliche Vereinbarungen anregen und unterstützen zwischen Pfarrgemein- den und Pfarreien der Landeskirche und der Erzdiözese. Wünschenswert wäre auch die Einbeziehung von Gemeinden, deren Kirchen oder kirchliche Gemeinschaften zur Arbeits- gemeinschaft Christlicher Kirchen in Baden-Württemberg gehören, sowie von benachbarten Gemeinden in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Diese Vereinbarung wurde aufgrund der „Charta Oecumenica – Leitlinien für die Zusam- menarbeit der christlichen Kirchen in Europa“ und deren feierliche Bekräftigung durch die in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland vertretenen Kirchen während des ersten ökumenischen Kirchentages in Berlin (2003) gestaltet. Sie wurde auf verschiede- nen Ebenen und in verschiedenen Gremien der Evangelischen Landeskirche in Baden, der Erzdiözese Freiburg und in der ACK Baden-Württemberg beraten. Ihre einzelnen Vereinbarungen werden in den beteiligten Pfarrgemeinden und Pfarreien durch konkrete Verabredungen mit Leben gefüllt. So wird das ökumenische Zusammenleben vor Ort bereichert. Xxxxxxxxx. 0-0, 00000 Xxxxxxxxx, Tel.: 0721/0000-000, Fax 0721/0000-000, E-Mail: pet- xx.xxxxx@xxxxx.xx E-Mail: xxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx Fax 0711/0000000, E-Mail: xxxxx@x-xxxxxx.xx
Einführung. Im Anschluss gehen wir tiefer auf den Hintergrund der Gehaltsberechnung ein. Um das Ganze zu verdeutlichen, arbeiten wir mit zwei beispielhaften Arbeitnehmern, Xxx und Xxxx. Die Daten, die Sie brauchen, um die Beispiele zu verstehen, finden Sie hier: Xxx ist Arbeiter, er hat einen Bruttostundenlohn von € 13,29 und arbeitet 38 Stunden pro Woche. Montags bis donnerstags arbeitet er 8 Stunden am Tag, freitags arbeitet er 6 Stunden. Dieser Zeitraum enthält auch einen bezahlten Feiertag, nämlich den 15. August Xxx ist verheiratet mit Xxxx. Sie haben zwei Kinder, die steuerlich zu Jans Lasten gehen. Xxx macht Schichtarbeit und dafür bekommt er eine Schichtprämie von 10 %. Er bekommt Mahlzeitschecks in Höhe von € 8, aber mit einem Eigenbeitrag in Höhe von € 1,09. Auch seine Fahrten von und zum Arbeitsplatz werden vergütet. Wir erstellen die Berechnung für den Monat August 2022. Xxxx arbeitet als Angestellte für einen Bruttomonatslohn von € 2.470,76. Auch Xxxx hat eine Vollzeitstelle, d.h. 38 Stunden pro Woche. Sie haben zwei Kinder, die steuerlich zu Lasten von Xxx sind. Auch Xxxx bekommt den bezahlten Feiertag des 15. August. Xxxx bekommt Mahlzeitschecks in Höhe von € 8, mit einem Eigenbeitrag von € 1,09 und auch ihr Arbeitgeber zahlt eine Vergütung für die Fahrten von und zum Arbeitsplatz. Auch hier erstellen wir die Berechnung für den Monat August 2022.