Common use of Aktualisierungen/neue Versionen Clause in Contracts

Aktualisierungen/neue Versionen. Überlässt der Auftragnehmer dem Auftraggeber im Rahmen der Mängelbeseitigung oder -vermeidung Kor- rekturen, Patches, Updates, Upgrades, neue Versio- nen o.Ä. sowie die jeweils aktualisierte Dokumentati- on hierzu (gemeinsam „Aktualisierungen“), die zuvor überlassene Software ersetzen oder ergänzen, unter- liegen diese ebenfalls den Bestimmungen dieses Ver- trages. Stellt der Auftragnehmer eine neue Version der Soft- ware zur Verfügung, so gelten für den Nutzungsrechts- umfang des Auftraggebers, die Regelungen für die zuletzt überlassene Software entsprechend. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, kann der Auftrag- nehmer hieraus keine zusätzliche Vergütung ableiten. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Installation von Upgrades oder neue Versionen der Software durch den Auftragnehmer hinzunehmen, wenn die Übernah- me der aktuellen Version für den Auftraggeber unzu- mutbar ist, insbesondere wegen eines mit der Über- nahme verbundenen Umstellungsaufwands oder sons- tiger Umstellungsrisiken (z.B. Instabilität des Systems).

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Samples: Einkaufsbedingungen Für It

Aktualisierungen/neue Versionen. Überlässt der Auftragnehmer dem Auftraggeber im Rahmen der Mängelbeseitigung oder -vermeidung Kor- rekturenKorrekturen, PatchesPat- ches, Updates, Upgrades, neue Versio- nen Versionen o.Ä. sowie die jeweils aktualisierte Dokumentati- on Dokumentation hierzu (gemeinsam „Aktualisierungen“), die zuvor überlassene Software ersetzen oder ergänzen, unter- liegen unterliegen diese ebenfalls den Bestimmungen dieses Ver- tragesVertrages. Stellt der Auftragnehmer eine neue Version der Soft- ware Software zur Verfügung, so gelten für den Nutzungsrechts- umfang Nutzungsrechtsumfang des Auftraggebers, die Regelungen für die zuletzt überlassene Software entsprechend. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ver- einbart ist, kann der Auftrag- nehmer Auftragnehmer hieraus keine zusätzliche zusätzli- che Vergütung ableiten. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Installation von Upgrades oder neue Versionen der Software durch den Auftragnehmer Auf- tragnehmer hinzunehmen, wenn die Übernah- me Übernahme der aktuellen Version für den Auftraggeber unzu- mutbar unzumutbar ist, insbesondere wegen eines mit der Über- nahme Übernahme verbundenen Umstellungsaufwands Umstellungs- aufwands oder sons- tiger sonstiger Umstellungsrisiken (z.B. Instabilität des Systems).

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Samples: Einkaufsbedingungen Für It

Aktualisierungen/neue Versionen. Überlässt der Auftragnehmer dem Auftraggeber im Rahmen der Mängelbeseitigung oder -vermeidung Kor- rekturenKorrekturen, Patches, Updates, Upgrades, neue Versio- nen Versionen o.Ä. sowie die jeweils aktualisierte Dokumentati- on Dokumentation hierzu (gemeinsam „Aktualisierungen“), die zuvor überlassene Software ersetzen oder ergänzen, unter- liegen unterliegen diese ebenfalls den Bestimmungen dieses Ver- tragesVertrages. Stellt der Auftragnehmer eine neue Version der Soft- ware Software zur Verfügung, so gelten für den Nutzungsrechts- umfang Nutzungsrechtsumfang des Auftraggebers, die Regelungen für die zuletzt überlassene Software entsprechend. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, kann der Auftrag- nehmer Auftragnehmer hieraus keine zusätzliche Vergütung ableiten. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Installation von Upgrades oder neue Versionen der Software durch den Auftragnehmer hinzunehmen, wenn die Übernah- me Übernahme der aktuellen Version für den Auftraggeber unzu- mutbar unzumutbar ist, insbesondere wegen eines mit der Über- nahme Übernahme verbundenen Umstellungsaufwands oder sons- tiger sonstiger Umstellungsrisiken (z.B. Instabilität des Systems).

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Samples: Kaufvertrag

Aktualisierungen/neue Versionen. Überlässt der Auftragnehmer dem Auftraggeber im Rahmen der Mängelbeseitigung oder -vermeidung Kor- rekturenKorrekturen, PatchesPat- ches, Updates, Upgrades, neue Versio- nen o.Ä. Versionen oder Ähnliches sowie die jeweils aktualisierte Dokumentati- on Dokumentationsdokumente hierzu (gemeinsam „Aktualisierungen“), welche die zuvor überlassene überlas- sene Software ersetzen oder ergänzen, unter- liegen unterliegen diese ebenfalls den Bestimmungen dieses Ver- tragesVertrags. Stellt der Auftragnehmer Auf- tragnehmer eine neue Version der Soft- ware Software zur Verfügung, so gelten für den Nutzungsrechts- umfang Nutzungsrechtsumfang des Auftraggebers, Auftraggebers die Regelungen für die zuletzt überlassene Software entsprechendent- sprechend. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, kann der Auftrag- nehmer Auftragnehmer hieraus keine zusätzliche Vergütung ableitenab- leiten. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Installation von Upgrades oder neue neuen Versionen der Software durch den Auftragnehmer hinzunehmen, wenn die Übernah- me Übernahme der aktuellen Version für den Auftraggeber unzu- mutbar unzumutbar ist, insbesondere ins- besondere wegen eines mit der Über- nahme Übernahme verbundenen Umstellungsaufwands oder sons- tiger sonstiger Umstellungsrisiken (z.B. Instabilität des SystemsGesamtsystems).

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen