Aktualisierungen/neue Versionen. Überlässt der Auftragnehmer dem Auftraggeber im Rahmen der Mängelbeseitigung oder -vermeidung Korrekturen, Pat- ches, Updates, Upgrades, neue Versionen o.Ä. sowie die jeweils aktualisierte Dokumentation hierzu (gemeinsam „Aktualisierungen“), die zuvor überlassene Software ersetzen oder ergänzen, unterliegen diese ebenfalls den Bestimmungen dieses Vertrages. Stellt der Auftragnehmer eine neue Version der Software zur Verfügung, so gelten für den Nutzungsrechtsumfang des Auftraggebers, die Regelungen für die zuletzt überlassene Software entsprechend. Soweit nichts Abweichendes ver- einbart ist, kann der Auftragnehmer hieraus keine zusätzli- che Vergütung ableiten. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Installation von Upgrades oder neue Versionen der Software durch den Auf- tragnehmer hinzunehmen, wenn die Übernahme der aktuellen Version für den Auftraggeber unzumutbar ist, insbesondere wegen eines mit der Übernahme verbundenen Umstellungs- aufwands oder sonstiger Umstellungsrisiken (z.B. Instabilität des Systems).
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Samples: Einkaufsbedingungen Für It
Aktualisierungen/neue Versionen. Überlässt der Auftragnehmer dem Auftraggeber im Rahmen der Mängelbeseitigung oder -vermeidung Korrekturen, Pat- ches, Updates, Upgrades, neue Versionen o.Ä. oder Ähnliches sowie die jeweils aktualisierte Dokumentation Dokumentationsdokumente hierzu (gemeinsam „Aktualisierungen“), welche die zuvor überlassene überlas- sene Software ersetzen oder ergänzen, unterliegen diese ebenfalls den Bestimmungen dieses VertragesVertrags. Stellt der Auftragnehmer Auf- tragnehmer eine neue Version der Software zur Verfügung, so gelten für den Nutzungsrechtsumfang des Auftraggebers, Auftraggebers die Regelungen für die zuletzt überlassene Software entsprechendent- sprechend. Soweit nichts Abweichendes ver- einbart vereinbart ist, kann der Auftragnehmer hieraus keine zusätzli- che zusätzliche Vergütung ableitenab- leiten. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Installation von Upgrades oder neue neuen Versionen der Software durch den Auf- tragnehmer Auftragnehmer hinzunehmen, wenn die Übernahme der aktuellen Version für den Auftraggeber unzumutbar ist, insbesondere ins- besondere wegen eines mit der Übernahme verbundenen Umstellungs- aufwands Umstellungsaufwands oder sonstiger Umstellungsrisiken (z.B. Instabilität des SystemsGesamtsystems).
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Aktualisierungen/neue Versionen. Überlässt der Auftragnehmer dem Auftraggeber im Rahmen der Mängelbeseitigung oder -vermeidung KorrekturenKor- rekturen, Pat- chesPatches, Updates, Upgrades, neue Versionen Versio- nen o.Ä. sowie die jeweils aktualisierte Dokumentation Dokumentati- on hierzu (gemeinsam „Aktualisierungen“), die zuvor überlassene Software ersetzen oder ergänzen, unterliegen unter- liegen diese ebenfalls den Bestimmungen dieses VertragesVer- trages. Stellt der Auftragnehmer eine neue Version der Software Soft- ware zur Verfügung, so gelten für den Nutzungsrechtsumfang Nutzungsrechts- umfang des Auftraggebers, die Regelungen für die zuletzt überlassene Software entsprechend. Soweit nichts Abweichendes ver- einbart vereinbart ist, kann der Auftragnehmer Auftrag- nehmer hieraus keine zusätzli- che zusätzliche Vergütung ableiten. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Installation von Upgrades oder neue Versionen der Software durch den Auf- tragnehmer Auftragnehmer hinzunehmen, wenn die Übernahme Übernah- me der aktuellen Version für den Auftraggeber unzumutbar unzu- mutbar ist, insbesondere wegen eines mit der Übernahme Über- nahme verbundenen Umstellungs- aufwands Umstellungsaufwands oder sonstiger sons- tiger Umstellungsrisiken (z.B. Instabilität des Systems).
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Samples: Einkaufsbedingungen Für It
Aktualisierungen/neue Versionen. Überlässt der Auftragnehmer dem Auftraggeber im Rahmen der Mängelbeseitigung oder -vermeidung Korrekturen, Pat- chesPatches, Updates, Upgrades, neue Versionen o.Ä. sowie die jeweils aktualisierte Dokumentation hierzu (gemeinsam „Aktualisierungen“), die zuvor überlassene Software ersetzen oder ergänzen, unterliegen diese ebenfalls den Bestimmungen dieses Vertrages. Stellt der Auftragnehmer eine neue Version der Software zur Verfügung, so gelten für den Nutzungsrechtsumfang des Auftraggebers, die Regelungen für die zuletzt überlassene Software entsprechend. Soweit nichts Abweichendes ver- einbart vereinbart ist, kann der Auftragnehmer hieraus keine zusätzli- che zusätzliche Vergütung ableiten. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Installation von Upgrades oder neue Versionen der Software durch den Auf- tragnehmer Auftragnehmer hinzunehmen, wenn die Übernahme der aktuellen Version für den Auftraggeber unzumutbar ist, insbesondere wegen eines mit der Übernahme verbundenen Umstellungs- aufwands Umstellungsaufwands oder sonstiger Umstellungsrisiken (z.B. Instabilität des Systems).
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Samples: Kaufvertrag