Common use of Alarmierungssysteme Clause in Contracts

Alarmierungssysteme. Vodafone übernimmt keine Gewähr, dass die Vodafone-Leistungen für den Betrieb von Hausnotruf-, Brand- und Einbruchmeldeanlagen geeignet sind. Der Kunde sollte sich vor Inbetriebnahme solcher Anlagen insbesondere vergewissern, dass er über einen notstromfähigen und funktionstüch- tigen Zweitweg für die Alarmierung verfügt und die Inbound-Signalisie- rung über den Sprachkanal des Vodafone-Telefonnetzes übertragen wird.

Appears in 6 contracts

Samples: Eintrag, www.vodafone.de, www.vodafone.de