Common use of Allgemeine Pflichten Clause in Contracts

Allgemeine Pflichten. a) Der TMA verpflichtet sich, die Arbeit pünktlich anzutreten und diese nicht ohne wichtigen Grund zu verlassen. Arbeitsunterbrüche, egal welcher Art, sind sofort zu melden. Im Unterlassungsfalle lehnt die MY PERSONAL AG jegliche Zahlungen für Arbeitsausfälle ab. b) Der TMA wird durch den Einsatzbetrieb eingeführt und instruiert. Er hat dessen Weisungen zu befolgen. Falls sich eine Abweichung zwischen (im Einsatzvertrag) vereinbarter und tatsächlicher Arbeit offenbart, ist die MY PERSONAL AG sofort zu informieren. c) Der TMA hat die ihm übertragenen Aufgaben persönlich, sorgfältig und gewissenhaft auszuführen. Die zur Arbeit erforderlichen Geräte, Materialien, Werkzeuge und Maschinen werden ausschliesslich vom Einsatzbetrieb zur Verfügung gestellt. Diese sind sorgfältig zu behandeln. Für absichtlich oder fährlässig zugefügte Schäden kann der TMA haftbar gemacht werden (OR 321e). Die MY PERSONAL AG lehnt jegliche Entschädigungen für privat verwendetes Material oder Werkzeug ab. d) Sämtliche Sicherheitsvorschriften des Einsatzbetriebes und alle zu diesem Zweck erteilten Vorgaben sind zu befolgen. e) Über sämtliche Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse der MY PERSONAL AG, des Einsatzbetriebes oder dessen Kunden, von denen der TMA während seines Arbeitseinsatzes oder bei Gelegenheit, Kenntnis erlangt, hat er wäh- rend und nach dem Einsatz Stillschweigen zu bewahren, soweit es zur Wah- rung der berechtigten Interessen der MY PERSONAL AG oder des Einsatz- betriebes erforderlich ist. f) Adressänderungen und sonstige Änderungen in den zivilrechtlichen Verhält- nissen wie Heirat, Militärdienst etc. sind der MY PERSONAL AG sofort zu melden.

Appears in 1 contract

Sources: Rahmenarbeitsvertrag

Allgemeine Pflichten. a) Der TMA Mitarbeiter verpflichtet sich, die Arbeit pünktlich anzutreten und diese nicht ohne wichtigen Grund zu verlassen. Arbeitsunterbrüche, egal welcher Art, sind sofort zu melden. Im Unterlassungsfalle lehnt die MY PERSONAL Trabeco AG jegliche Zahlungen für Arbeitsausfälle ab. b) Der TMA Mitarbeiter wird durch den Einsatzbetrieb eingeführt und instruiert. Er hat dessen Weisungen zu befolgen. Falls sich eine Abweichung zwischen (im Einsatzvertrag) vereinbarter und tatsächlicher Arbeit offenbart, ist die MY PERSONAL Trabeco AG sofort zu informieren. c) Der TMA Mitarbeiter hat die ihm übertragenen Aufgaben persönlich, sorgfältig und gewissenhaft auszuführen. Die zur Arbeit erforderlichen Geräte, Materialien, Werkzeuge und Maschinen werden ausschliesslich vom Einsatzbetrieb zur Verfügung gestellt. Diese sind sorgfältig zu behandeln. Für absichtlich oder fährlässig zugefügte Schäden kann der TMA Mitarbeiter haftbar gemacht werden (OR 321e). Die MY PERSONAL Trabeco AG lehnt jegliche Entschädigungen für privat verwendetes Material oder Werkzeug ab. d) Sämtliche Sicherheitsvorschriften des Einsatzbetriebes und alle zu diesem Zweck erteilten Vorgaben sind zu befolgen. e) Über sämtliche Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse der MY PERSONAL Trabeco AG, des Einsatzbetriebes oder dessen Kunden, von denen der TMA Mitarbeiter während seines Arbeitseinsatzes oder bei Gelegenheit, Kenntnis erlangt, hat er wäh- rend während und nach dem Einsatz Stillschweigen zu bewahren, soweit es zur Wah- rung Wahrung der berechtigten Interessen der MY PERSONAL Trabeco AG oder des Einsatz- betriebes Einsatzbetriebes erforderlich ist. f) Adressänderungen und sonstige Änderungen in den zivilrechtlichen Verhält- nissen Verhältnissen wie Heirat, Militärdienst etc. sind der MY PERSONAL Trabeco AG sofort zu melden.

Appears in 1 contract

Sources: Rahmenarbeitsvertrag

Allgemeine Pflichten. a) Der TMA verpflichtet sich, die Arbeit den Einsatz pünktlich anzutreten und diese diesen nicht ohne wichtigen Grund zu verlassen. ArbeitsunterbrücheArbeitsunterbrü- che, egal welcher Art, sind sofort zu melden. Im Unterlassungsfalle lehnt die MY PERSONAL ASSPRO AG jegliche Zahlungen für Arbeitsausfälle ab. b) Der TMA wird durch den Einsatzbetrieb eingeführt und instruiert. Er hat dessen Weisungen zu befolgen. Falls sich eine Abweichung zwischen zwi- schen (im Einsatzvertrag) vereinbarter vereinbartem und tatsächlicher Arbeit tatsächlichem Einsatz offenbart, ist die MY PERSONAL ASSPRO AG sofort zu informieren. c) Der TMA hat die ihm übertragenen Aufgaben persönlich, sorgfältig und gewissenhaft auszuführen. Die zur Arbeit erforderlichen Geräte, Materialien, Werkzeuge und Maschinen werden ausschliesslich vom Einsatzbetrieb zur Verfügung gestellt. Diese sind sorgfältig zu behandelnbe- handeln. Für absichtlich oder fährlässig zugefügte Schäden kann der TMA haftbar gemacht behaftet werden (OR 321e). Die MY PERSONAL ASSPRO AG lehnt jegliche Entschädigungen für privat verwendetes Material oder Werkzeug ab. d) Sämtliche Sicherheitsvorschriften des Einsatzbetriebes und alle zu diesem Zweck erteilten Vorgaben erlassenen Vorschriften sind zu befolgen. e) Über sämtliche Betreffend Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse der MY PERSONAL AG, des Einsatzbetriebes oder dessen KundenBetriebsgeheimnisse, von denen der TMA während seines Arbeitseinsatzes oder bei Gelegenheit, im Einsatzbetrieb Kenntnis erlangt, hat ist er wäh- rend während und nach dem Einsatz Stillschweigen zu bewahrenzur Verschwiegenheit verpflichtet, soweit es zur Wah- rung der berechtigten Interessen der MY PERSONAL AG oder Einsatzfirma und des Einsatz- betriebes Arbeit- gebers erforderlich ist. f) Adressänderungen und sonstige Änderungen in den zivilrechtlichen zivilen Verhält- nissen wie Heirat, Militärdienst etc. sind müssen der MY PERSONAL ASSPRO AG sofort zu meldengemeldet werden.

Appears in 1 contract

Sources: Rahmenarbeitsvertrag

Allgemeine Pflichten. a) Der TMA verpflichtet sich, die Arbeit den Einsatz pünktlich anzutreten und diese diesen nicht ohne wichtigen Grund zu verlassen. Arbeitsunterbrüche, egal welcher Art, sind sofort zu melden. Im Unterlassungsfalle lehnt die MY PERSONAL AG aktiv personal service ag jegliche Zahlungen für Arbeitsausfälle ab. b) Der TMA wird durch den Einsatzbetrieb eingeführt und instruiert. Er hat dessen des- sen Weisungen zu befolgen. Falls sich eine Abweichung zwischen (im EinsatzvertragEin- satzvertrag) vereinbarter vereinbartem und tatsächlicher Arbeit tatsächlichem Einsatz offenbart, ist die MY PERSONAL AG aktiv personal service ag sofort zu informieren. c) Der TMA hat die ihm übertragenen Aufgaben persönlich, sorgfältig und gewissenhaft gewis- senhaft auszuführen. Die zur Arbeit erforderlichen Geräte, Materialien, Werkzeuge Werk- zeuge und Maschinen werden ausschliesslich vom Einsatzbetrieb zur Verfügung Verfü- gung gestellt. Diese sind sorgfältig zu behandeln. Für absichtlich oder fährlässig fährläs- sig zugefügte Schäden kann der TMA haftbar gemacht behaftet werden (OR 321e). Die MY PERSONAL AG aktiv personal service ag lehnt jegliche Entschädigungen für privat verwendetes Material oder Werkzeug ab. d) Sämtliche Sicherheitsvorschriften des Einsatzbetriebes und alle zu diesem Zweck erteilten Vorgaben erlassenen Vorschriften sind zu befolgen. e) Über sämtliche Betreffend Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse der MY PERSONAL AG, des Einsatzbetriebes oder dessen KundenBetriebsgeheimnisse, von denen der TMA während seines Arbeitseinsatzes oder bei Gelegenheit, im Einsatzbetrieb Kenntnis erlangt, hat ist er wäh- rend während und nach dem Einsatz Stillschweigen zu bewahrenzur Ver- schwiegenheit verpflichtet, soweit es zur Wah- rung Wahrung der berechtigten Interessen der MY PERSONAL AG oder Einsatzfirma und des Einsatz- betriebes Arbeitgebers erforderlich ist. f) Adressänderungen und sonstige Änderungen in den zivilrechtlichen Verhält- nissen zivilen Verhältnissen wie Heirat, Militärdienst etc. sind müssen der MY PERSONAL AG aktiv personal service ag sofort zu meldengemeldet werden.

Appears in 1 contract

Sources: Rahmenarbeitsvertrag

Allgemeine Pflichten. a) Der TMA verpflichtet sich, die Arbeit den Einsatz pünktlich anzutreten und diese diesen nicht ohne wichtigen Grund zu verlassen. Arbeitsunterbrüche, egal welcher Art, sind sofort zu melden. Im Unterlassungsfalle lehnt die MY PERSONAL ASSPRO AG jegliche Zahlungen für Arbeitsausfälle ab. b) Der TMA wird durch den Einsatzbetrieb eingeführt und instruiert. Er hat dessen Weisungen zu befolgen. Falls sich eine Abweichung zwischen (im Einsatzvertrag) vereinbarter vereinbartem und tatsächlicher Arbeit tatsächlichem Einsatz offenbart, ist die MY PERSONAL ASSPRO AG sofort zu informieren. c) Der TMA hat die ihm übertragenen Aufgaben persönlich, sorgfältig und gewissenhaft auszuführen. Die zur Arbeit erforderlichen Geräte, Materialien, Werkzeuge und Maschinen werden ausschliesslich vom Einsatzbetrieb zur Verfügung gestellt. Diese sind sorgfältig zu behandeln. Für absichtlich oder fährlässig zugefügte Schäden kann der TMA haftbar gemacht behaftet werden (OR 321e). Die MY PERSONAL ASSPRO AG lehnt jegliche Entschädigungen für privat verwendetes Material Ma- terial oder Werkzeug ab. d) Sämtliche Sicherheitsvorschriften des Einsatzbetriebes und alle zu diesem Zweck erteilten Vorgaben erlassenen Vorschriften sind zu befolgen. e) Über sämtliche Betreffend Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse der MY PERSONAL AG, des Einsatzbetriebes oder dessen KundenBetriebsgeheimnisse, von denen der TMA während seines Arbeitseinsatzes oder bei Gelegenheit, im Einsatzbetrieb Kenntnis erlangt, hat ist er wäh- rend während und nach dem Einsatz Stillschweigen zu bewahrenzur Verschwiegenheit verpflichtet, soweit es zur Wah- rung Wahrung der berechtigten Interessen Inte- ressen der MY PERSONAL AG oder Einsatzfirma und des Einsatz- betriebes Arbeitgebers erforderlich ist. f) Adressänderungen und sonstige Änderungen in den zivilrechtlichen Verhält- nissen zivilen Verhältnissen wie Heirat, Militärdienst etc. sind müssen der MY PERSONAL ASSPRO AG sofort zu meldengemeldet werden.

Appears in 1 contract

Sources: Rahmenarbeitsvertrag

Allgemeine Pflichten. a) Der TMA verpflichtet sich, die Arbeit den Einsatz pünktlich anzutreten und diese diesen nicht ohne wichtigen Grund zu verlassen. Arbeitsunterbrüche, egal welcher Art, sind sofort zu melden. Im Unterlassungsfalle lehnt die MY PERSONAL Stellendienst Schweiz AG jegliche Zahlungen Zahlun- gen für Arbeitsausfälle ab. b) Der TMA wird durch den Einsatzbetrieb eingeführt und instruiert. Er hat dessen Weisungen Wei- sungen zu befolgen. Falls sich eine Abweichung zwischen (im EinsatzvertragArbeitsvertrag des TMA) vereinbarter vereinbartem und tatsächlicher Arbeit tatsächlichem Einsatz offenbart, ist die MY PERSONAL Stellendienst Schweiz AG sofort zu informieren. c) Der TMA hat die ihm übertragenen Aufgaben persönlich, sorgfältig und gewissenhaft gewissen- haft auszuführen. Die zur Arbeit erforderlichen Geräte, Materialien, Werkzeuge und Maschinen werden ausschliesslich vom Einsatzbetrieb zur Verfügung gestellt. Diese sind sorgfältig zu behandeln. Für absichtlich oder fährlässig zugefügte Schäden Schä- den an Maschinen, Werkzeugen, Materialien, Geräten oder am Arbeitsort kann der TMA haftbar gemacht behaftet werden (OR 321e). Das Gleiche gilt für die Folgen aus der Nichtbe- achtung des Einsatzvertrages, des Rahmenarbeitsvertrages und/oder des GAV Personalverleih. Die MY PERSONAL Stellendienst Schweiz AG lehnt jegliche Entschädigungen für privat verwendetes Material oder Werkzeug ab. d) Sämtliche Sicherheitsvorschriften des Einsatzbetriebes und alle zu diesem Zweck erteilten Vorgaben erlassenen Vorschriften sind zu befolgen. e) Über sämtliche Betreffend Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse der MY PERSONAL AG, des Einsatzbetriebes oder dessen KundenBetriebsgeheimnisse, von denen der TMA während seines Arbeitseinsatzes oder bei Gelegenheit, im Einsatz- betrieb Kenntnis erlangt, hat ist er wäh- rend während und nach dem Einsatz Stillschweigen zu bewahrenzur Verschwiegen- heit verpflichtet, soweit es zur Wah- rung Wahrung der berechtigten Interessen der MY PERSONAL AG oder des Einsatz- betriebes Einsatzbe- triebs und des Arbeitgebers erforderlich ist. f) Adressänderungen und sonstige Änderungen in den zivilrechtlichen Verhält- nissen zivilen Verhältnissen wie HeiratHei- rat, Militärdienst etc. sind müssen der MY PERSONAL Stellendienst Schweiz AG sofort zu meldengemeldet werden.

Appears in 1 contract

Sources: Rahmenarbeitsvertrag

Allgemeine Pflichten. a) Der TMA Mitarbeiter verpflichtet sich, die Arbeit pünktlich anzutreten und diese nicht ohne wichtigen Grund zu verlassen. Arbeitsunterbrüche, egal welcher Art, sind sofort zu melden. Im Unterlassungsfalle lehnt die MY PERSONAL Trabeco AG jegliche Zahlungen für Arbeitsausfälle ab. b) Der TMA Mitarbeiter wird durch den Einsatzbetrieb eingeführt und instruiert. Er hat dessen Weisungen zu befolgen. Falls sich eine Abweichung zwischen (im Einsatzvertrag) vereinbarter und tatsächlicher Arbeit offenbart, ist die MY PERSONAL Trabeco AG sofort zu informieren. c) Der TMA Mitarbeiter hat die ihm übertragenen Aufgaben persönlich, sorgfältig und gewissenhaft auszuführen. Die zur Arbeit erforderlichen Geräte, Materialien, Werkzeuge und Maschinen werden ausschliesslich vom Einsatzbetrieb zur Verfügung gestellt. Diese sind sorgfältig zu behandeln. Für absichtlich oder fährlässig zugefügte Schäden kann der TMA Mitarbeiter haftbar gemacht werden (OR 321eArt. 321e OR). Die MY PERSONAL Trabeco AG lehnt jegliche Entschädigungen für privat verwendetes Material oder Werkzeug ab. d) Sämtliche Sicherheitsvorschriften des Einsatzbetriebes und alle zu diesem Zweck erteilten Vorgaben sind zu befolgen. e) Über sämtliche Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse der MY PERSONAL Trabeco AG, des Einsatzbetriebes oder dessen Kunden, von denen der TMA Mitarbeiter während seines Arbeitseinsatzes oder bei Gelegenheit, Kenntnis erlangt, hat er wäh- rend während und nach dem Einsatz Stillschweigen zu bewahren, soweit es zur Wah- rung Wahrung der berechtigten Interessen der MY PERSONAL Trabeco AG oder des Einsatz- betriebes Einsatzbetriebes erforderlich ist. f) Adressänderungen und sonstige Änderungen in den zivilrechtlichen Verhält- nissen Verhältnissen wie Heirat, Militärdienst etc. sind der MY PERSONAL Trabeco AG sofort zu melden.

Appears in 1 contract

Sources: Rahmenarbeitsvertrag