Sorgfaltspflichten. Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden, haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen. Gleiches gilt für andere geschäftsmäßig angebotene, journalistisch-redaktionell gestaltete Telemedien, in denen regelmäßig Nachrichten oder politische Informationen enthalten sind und die nicht unter Satz 1 fallen. Nachrichten sind vom Anbieter vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen.
Sorgfaltspflichten. Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu trennen und unter Nennung des Verfassers als solche zu kennzeichnen.
Sorgfaltspflichten. Wichtigstes Ziel des Anbieters ist, allen Mitgliedern die sichere, angenehme, rücksichtsvolle und gefahrenlose Nutzung des Studios zu ermöglichen. Das erfordert, dass die einzelnen Mitglieder die gebotene Sorgfalt einhalten, rücksichtsvoll gegenüber Dritten handeln und untereinander und mit dem Personal des Studios respektvoll und umsichtig umgehen und jede Belästigung Dritter und die Verschmutzung oder Beschädigung der Räumlichkeiten und Geräte unterlassen. Sämtliche Mitglieder verpflichten sich, die erforderlichen Sorgfaltspflichten und die generellen und individuellen Anweisungen des jeweiligen Studios zur Umsetzung dieser Ziele einzuhalten. Die Anweisungen dienen insbesondere der Wahrung der Rechte und berechtigten Interessen aller Mitglieder sowie des Studios und der sicheren und rücksichts- vollen Nutzung der zur Verfügung stehenden Geräte und Leistungen. Das Mitglied verpflichtet sich, die Weisungen des Personals zur Umsetzung der Ziele des Anbieters einzuhalten.
Sorgfaltspflichten. Ihnen als Mieter steht das Recht zu, das gesamte Mietobjekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen zu benutzen. Sie sind verpflichtet, das Mietobjekt und sein Inventar sowie eventuelle Gemeinschaftseinrichtun- gen mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Sie sind verpflichtet, einen während der Mietzeit durch Ihr Ver- schulden oder das Verschulden Ihrer Begleitung und Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen. Schäden können mit der Kaution verrechnet werden.
Sorgfaltspflichten. Bei der Führung der Geschäfte ist die Sorgfalt eines or- dentlichen Geschäftsmanns anzuwenden (= objektiver Maßstab). Fehlende Kenntnisse des Geschäftsführers haben keinen Einfluss auf den Pflichtenmaßstab. Der Um- fang der Pflichten wird durch Größe, Art und Geschäfts- zweig des Unternehmens im Einzelfall bestimmt. Bei einer Delegierung von Aufgaben an (Mit-)Gesellschafter oder einer Ressortverteilung bei mehreren Geschäftsführern müssen diese informiert und überwacht werden. Beispiele für die Verletzung der Sorgfaltspflichten: Unterlasse- ne Nutzung finanzieller Vorteile (z. B. Subventionen, Fördermit- tel), Abschluss ungünstiger Verträge (z. B. überteuerter Waren- einkauf wegen Fehlplanung), unterlassene Anweisungen für wichtige Geschäftsabläufe (z. B. Überprüfung der Bonität von Kunden vor Belieferung) und fehlende Kontrolle auf Einhaltung von Anweisungen. Der Abschluss eines neuen Rahmenvertrags ohne eine Kun- denschutzklausel wie im alten Rahmenvertrag ist ein pflichtwid- riges Verhalten des Geschäftsführers, da hierin eine Über- schreitung des unternehmerischen Ermessens liegt. Der Geschäftsführer handelt auch sorgfaltswidrig, wenn einen unangemessenen und überhöhten Preis für den Firmenwert ei- ner GbR gezahlt hat. schützt GmbH-Geschäftsführer vor den finanziellen Folgen der persönlichen Haftung gegenüber der Gesellschaft und den Gesellschaftern (Innenhaftung) sowie gegenüber An- sprüchen Dritter (Außenhaftung). Bis zu einer vereinbarten Versicherungssumme sind die gerichtliche und die außer- gerichtliche Abwehr sowie die Zahlung von Schadenser- satzansprüchen versicherter Geschäftsführer gedeckt.
Sorgfaltspflichten. Beim Umgang mit der Karte gelten für den Karteninhaber insbesondere die folgenden Sorgfaltspflichten.
a) Unterzeichnung: Der Karteninhaber ist verpflichtet, physische Karten unmittelbar nach Erhalt mit dokumentenechtem Stift an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen.
b) Aufbewahrung: Die Karte ist besonders sorgfältig wie Bargeld aufzubewahren. Im Fall einer vom Karteninhaber beantragten Ausstellung einer Ersatzkarte kann SBPS dem Karteninhaber eine Gebühr verrechnen.
c) Geheimhaltung: Der PIN-Code und weitere Legitimationsmittel sind geheim zu halten. Sie dürfen nicht auf der Karte vermerkt, anderweitig aufgeschrieben oder elektronisch gespeichert werden. Sie dürfen anderen Personen nicht weitergegeben werden.
d) Verbot der Weitergabe: Der Karteninhaber darf weder die Karte noch die Kartendaten, den PIN-Code oder weitere Legitimationsmittel ausleihen bzw. weitergeben oder Dritten auf andere Art zugänglich machen.
e) Änderung des PIN-Codes und weitere Legitimationsmittel: Geänderte PIN-Codes und weitere Legitimationsmittel dürfen nicht aus leicht ermittelbaren Kombinationen (Telefonnummer, Geburtsdatum, Autokennzeichen usw.) bestehen.
f) Meldung bei Missbrauchsverdacht oder Verlust: Bei Missbrauchsverdacht oder Verlust der Karte, des PIN-Codes oder weiterer Legitimationsmittel ist SBPS unverzüglich zwecks Kartensperrung zu benachrichtigen. Bei Verdacht auf strafbare Handlungen ist unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
g) Einhaltung aller gesetzlicher Vorschriften: Der Karteninhaber ist für die Einhaltung der auf ihn anwendbaren gesetzlichen Vorschriften (einschliesslich Steuergesetze) verantwortlich und hält solche gesetzlichen Vorschriften jederzeit ein. Er verwendet die Karte nur für legale Zwecke und Transaktionen.
h) Kartengutschriften aus unbekannter Quelle: Der Karteninhaber verpflichtet sich, Gutschriften auf seiner Karte, deren Grund und/ oder Herkunft er nicht kennt, SBPS unverzüglich zu melden.
i) Änderungen der Personalien, der Kontaktdaten und/oder der wirtschaftlichen Berechtigung sind SBPS umgehend schriftlich mitzuteilen.
Sorgfaltspflichten. Die Mieter haben die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden haben die Mieter zu ersetzen. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Während der Mietzeit eintretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden. Kommen die Mieter diesen Pflichten nicht nach, steht ihnen eine Mietminderung wegen dieser zu beanstandenden Punkte nicht zu.
Sorgfaltspflichten. 7.1 Technische Verbindung zum Onlineservice Aus Sicherheitsgründen ist der Kunde verpflichtet, die technische Verbindung zum Onlineservice nur über die von der Ikano Bank gesondert mitgeteilten Onlineservice-Zugangskanäle (z.B. Internetad- resse) herzustellen.
Sorgfaltspflichten. Die Parteien vereinbaren, alle geltenden Gesetze oder Vorschriften in Bezug auf die Verwendung personenbezogener Daten einzuhalten. Hierzu gehören auch, ohne hierauf beschränkt zu sein, Bestimmungen, nach denen die Parteien:
(a) geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen oder Maßnahmen ergreifen, die zum Schutz personenbezogener Daten gefordert werden;
(b) sich für alle Verluste, Kosten, Ausgaben, Schäden, Haftungsfälle, Ansprüche, Klagen oder Verfahren schadlos halten, die aufgrund von Sicherheitsverstößen oder anderen Verstößen nach diesem Abschnitt möglicherweise ergeben und vertrauliche Informationen betreffen (einschließlich Sicherheitsverstößen durch Mitarbeiter oder Unterauftragnehmer); und
(c) umgehend über Sicherheitsverstöße sowie Anfragen zur Offenlegung personenbezogener Daten durch Strafverfolgungsbehörden (wenn nicht anderweitig untersagt) oder Anfragen von Personen zu ihren personenbezogenen Daten benachrichtigen und diese Anfragen erst nach Autorisierung durch die andere Partei beantwortet.
Sorgfaltspflichten. Der Versicherungsnehmer ist zur Sorgfalt verpflichtet und hat namentlich die nach den Umständen gebotenen Massnahmen zum Schutze der versicherten Sachen gegen die versicherten Gefahren zu treffen.