Allgemeine Risiken Musterklauseln

Allgemeine Risiken. Zusätzlich zu den fondsspezifischen Risiken können die Anlagen des OGAW allgemeinen Risiken unterliegen. Alle Anlagen im OGAW sind mit Risiken verbunden. Die Risiken können u.a. Aktien- und Anleihemarktrisiken, Wechselkurs-, Zinsänderungs-, Kredit- und Volatilitätsrisiken sowie politische Risiken umfassen bzw. damit verbunden sein. Jedes dieser Risiken kann auch zusammen mit anderen Risiken auftreten. Auf einige dieser Risiken wird in diesem Abschnitt kurz eingegangen. Es gilt jedoch zu beachten, dass dies keine abschliessende Auflistung aller möglichen Risiken ist. Potenzielle Anleger sollten sich über die mit einer Anlage in die Anteile verbundenen Risiken im Klaren sein und erst dann eine Anlageentscheidung treffen, wenn sie sich von ihren Rechts-, Steuer- und Finanzberatern, Wirtschaftsprüfern oder sonstigen Experten umfassend über die Eignung einer Anlage in Anteile des OGAW unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Finanz- und Steuersituation und sonstiger Umstände, die im vorliegenden Prospekt und Treuhandvertrag enthaltenen Informationen und die Anlagepolitik des OGAW haben beraten lassen.
Allgemeine Risiken. Spekulative Anlage
Allgemeine Risiken. Exogene Bedingungen. Das operative Ergebnis, die Finanzlage, die Geschäftstätigkeit und die Aussichten eines Teilfonds könnten durch Änderungen der Marktsituation, der wirtschaftlichen, politischen, technologischen, aufsichtlichen und sozialen Bedingungen sowie durch viele andere Faktoren, die die Verwaltungsgesellschaft nicht kontrollieren kann, wesentlich beeinflusst werden. Begrenzte Investment-Historie. Wenngleich die Verwaltungsgesellschaft über erhebliche Expertise in der Finanzbranche und mit Investmentstrategien, die mit den von den Teilfonds eingesetzten Strategien vergleichbar sind, verfügt, können erst vor kurzem aufgelegte Teilfonds keine oder nur eine begrenzte Investment-Historie aufweisen. Entsprechend kann die Performance, die die Verwaltungsgesellschaft in der Vergangenheit für einen der Teilfonds oder für andere von der Verwaltungsgesellschaft verwaltete Fonds erreicht hat, nicht als Hinweis auf künftige Ergebnisse gewertet werden.
Allgemeine Risiken. Zusätzlich zu den fondsspezifischen Risiken können die Anlagen des AIF allgemeinen Risiken unterliegen. Alle Anlagen im AIF sind mit Risiken verbunden. Die Risiken können u.a. das Gegenpartei-/ Kontrahentenrisiko, Marktrisiko, Liquiditätsrisiko, operationelle Risiken (u.a. Risiken aus Handels-/, Abrechnungs-/ Bewertungsverfahren; Rechts-/ Dokumentationsrisiken; Reputationsrisiken) umfassen bzw. damit verbunden sein. Jedes dieser Risiken kann auch zusammen mit anderen Risiken auftreten. Auf einige dieser Risiken wird in diesem Abschnitt kurz eingegangen. Es gilt jedoch zu beachten, dass dies keine abschliessende Auflistung aller möglichen Risiken ist. Potenzielle Anleger sollten sich über die mit einer Anlage in die Anteile verbundenen Risiken im Klaren sein und erst dann eine Anlageentscheidung treffen, wenn sie sich von ihren Rechts-, Steuer- und Finanzberatern, Wirtschaftsprüfern oder sonstigen Experten umfassend über die Eignung einer Anlage in Anteile dieses AIF unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Finanz- und Steuersituation und sonstiger Umstände, die im vorliegenden Prospekt und Treuhandvertrag enthaltenen Informationen und die Anlagepolitik des AIF haben beraten lassen. Gegenpartei-/ Kontrahentenrisiko wird das Risiko bezeichnet, dass ein professioneller Markteilnehmer / Kontrahent – durch Konkurs oder Liquiditätsschwierigkeiten – ausfällt bzw. den Verpflichtungen nicht vollständig erfüllt. Folglich besteht die Gefahr, dass die ihm gewährten Finanzinstrumente – u.a. OTC-Optionen und /- Termingeschäften, strukturierten Produkten, exotischen Optionen – nicht vollständig oder teilweise vertragsgemäss zurückgezahlt werden und zu einem mindestens teilweisen oder totalen Verlust des Vermögens führen. Das Risiko umfasst dabei u.a. das klassische Kredit-/ und Emittentenrisiko sowie Risiken aus der Abwicklung von Finanztransaktionen („Operationelles Risiko“) oder aus Derivatepositionen (OTC-Gegenparteien). In internationalen Standards wird dieses Risiko auch als das Verlustrisiko für ein Investmentvermögen, das aus der Tatsache resultiert, dass die Gegenpartei eines Geschäfts vor der Schlussabrechnung des mit dem Geschäft verbundenen Cashflows ihren Verpflichtungen möglicherweise nicht nachkommen kann bezeichnet. Hebelwirkung („engl. „Leverage“) aus der Finanzierung ist ein Verfahren, mit welchem der Investitionsgrad des Fonds durch Kreditaufnahme (o.ä.) erhöht wird. Hierdurch wirken Vermögenswertänderungen stärker auf das Eigenkapital als bei einer vo...
Allgemeine Risiken. Der Wert (Kurs) von Optionen ist vom Ausübungspreis, von der Entwicklung und der Volatilität des zugrunde liegenden Wertes, der Laufzeit, dem Zinsgefüge und der Marktlage abhängig. Der Kapitaleinsatz (Optionsprämie) kann sich daher bis zur vollständigen Wertlosigkeit verringern. Sollte sich der Kurs des zugrunde liegenden Wertes nicht den Erwartungen des Verkäufers einer Option entsprechend entwickeln, kann das daraus resultierende Verlustpotenzial theoretisch unbegrenzt sein (Plain Vanilla Option, Barrier Option) bzw. in Höhe des vereinbarten Payouts liegen (digitale Option). Besonders zu beachten ist, dass nicht fristgerecht ausgeübte Rechte aus Optionen mit Ablauf der Ausübungsfrist verfallen und daher wertlos ausgebucht werden. Hinweis: Beachten Sie, dass das Wertpapierunternehmen oder die Bank ohne Ihren ausdrücklichen Auftrag Ihre Optionsrechte nicht ausübt.
Allgemeine Risiken. Das Nachrangdarlehen hat den Charakter einer unternehmerischen Beteiligung mit eigenkapitalähnlicher Haftungsfunktion, die mit einem Totalverlustrisiko bis hin zur persönlichen Insolvenz verbunden ist. Der Nachrangdarlehensgeber trägt das alleinige unternehmerische Risiko seines Investments, insbesondere im Hinblick auf seine damit verbundenen persönlichen wirtschaftlichen und steuerlichen Ziele. Das Nachrangdarlehen eignet sich nur für solche Investoren, die auf den von ihnen investierten Nachrangdarlehensbetrag über die Nachrangdarlehenslaufzeit nicht angewiesen sind und den Verlust ihres eingesetzten Kapitals und das Ausbleiben einer Verzinsung in Kauf nehmen können. Ferner ist die Vermögensanlage nur an solche Nachrangdarlehensgeber gerichtet, die über ausreichend Erfahrung und Kenntnisse verfügen, um das von ihnen mit der Investition in die Vermögensanlage eingegangene Risiko verstehen und ihre Investmententscheidung eigenverantwortlich treffen zu können oder sich hierzu haben fachlich beraten lassen. Die eigene Kenntnis und/oder fachliche Beratung sollte sich dabei insbesondere auch auf die in den Angebotsunterlagen genannten Vertragsunterlagen und Sicherheiten beziehen, die keiner rechtlichen Prüfung zugunsten der Nachrangdarlehensgeber unterzogen werden, insbesondere nicht von der Treuhänderin, da diese nicht zur Rechtsberatung befugt ist. Die Konzeption des Nachrangdarlehens (inkl. des zugrunde liegenden Projektes) beruht auf aktuellen Annahmen und Umständen und beinhaltet in die Zukunft gerichtete Annahmen bzw. Prognosen. Es besteht das Risiko, dass die Prognosen nicht eintreffen, insb. weil sich die wirtschaftlichen oder – insb. durch Auslegung, Änderung der Gesetzeslage, der Rechtsprechung oder der Verwaltungspraxis – die rechtlichen, steuerlichen oder regulatorischen Rahmenbedingungen, auf denen die Konzeption des Nachrangdarlehens (inkl. des zugrunde liegenden Projektes) beruht, nachteilig verändern, und dass entsprechend Anpassungen, Reaktionen oder Gegenmaßnahmen erforderlich werden, die im Ergebnis zu einem – gegenüber dem vertraglich vereinbarten – reduzierten Kapitaldienst oder einem teilweisen oder vollständigen Ausfall des Kapitaldiensts gegenüber den Nachrangdarlehensgebern führen. Es besteht das Risiko, dass ein oder mehrere der in das Nachrangdarlehen (inkl. des zugrunde liegenden Projektes) eingebundenen relevanten Vertragspartner, einschließlich Sicherungsgeber und Treuhänderin, ausfallen (z.B.: aufgrund Insolvenz) oder sich nicht...
Allgemeine Risiken. Es besteht das Risiko, dass Gesetze, Verordnungen und Richtli- nien geändert werden oder durch die Rechtsprechung Sachver- halte rechtlich neu bewertet werden. In ausländischen Rechts- ordnungen können auch rückwirkende Gesetzesänderungen rechtlich zulässig sei. Dies kann negative rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Folgen für den Publikums-AIF bzw. für den Anleger haben. Das Ergebnis kann sich bei gesetzlichen Än- derungen verringern, bis hin zum Totalverlust der Einlage ein- schließlich Agio.
Allgemeine Risiken. Zusätzlich zu den teilfondsspezifischen Risiken können die Anlagen des jeweiligen Teilfonds allgemeinen Risiken unter- liegen. Eine beispielhafte und nicht abschliessende Aufzählung befindet sich unter Ziffer 8.2 des Prospekts. Eine Übersicht über die Kosten, die aus dem Teilfonds und dessen Anteilsklassen erstattet werden, sind der Tabelle "Stammdaten und Informationen des Teilfonds“ 1 dieses Anhangs A "Teilfonds im Überblick" ersichtlich.
Allgemeine Risiken. Anleger, die in die Wertpapiere investieren möchten, müssen die Funktionsweise der Wertpapiere verstehen. Im Rahmen dieses Abschnittes umfasst der Begriff „Basiswert“ gegebenenfalls auch die (jeweils) darin enthaltenen Werte. Die Wertpapiere unter diesem Basisprospekt sind Open End Zertifikate, was bedeutet, dass sie keinen festgelegten Fälligkeitstag haben. Die Laufzeit von Open End Zertifikaten endet in den folgenden Fällen: • Ausübung durch den Wertpapierinhaber, • Kündigung durch die Emittentin (sog. ordentliche Kündigung durch die Emittentin) oder • eine außerordentliche Kündigung durch die Emittentin. Nach Ausübung der Wertpapiere durch den Wertpapierinhaber (auch als „Inhaber“, „Inhaber der Zertifikate“ bzw. „Zertifikatinhaber“ bezeichnet) bzw. nach einer ordentlichen Kündigung durch die Emittentin erhält der Wertpapierinhaber einen Auszahlungsbetrag, dessen Höhe sich am Wert des Basiswerts an einem bestimmten Tag (Bewertungstag bzw. Kündigungstag der Emittentin gegebenenfalls unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses und, sofern in den Endgültigen Bedingungen vorgesehen, gegebenenfalls weiterer Faktoren (z.B. die Wechselkursentwicklung) orientiert, wobei – sofern in den Endgültigen Bedingungen vorgesehen - bei der Ermittlung des Auszahlungsbetrags auch Absicherungsgebühren und/oder Indexgebühren bzw. Gebührensätze berücksichtigt werden. Anleger sollten sich darüber im Klaren sein, dass Absicherungsgebühren und/oder Indexgebühren bzw. Gebührensätze den Wert der Wertpapiere und den eventuell zu zahlenden Auszahlungsbetrag wesentlich verringern können. Der Abzug der betreffenden Gebühren führt zu einem Verlust des Anlegers, wenn die Gebühren nicht durch Kursgewinne im Basiswert ausgeglichen werden. Der Basiswert der Wertpapiere sind Indizes (ein „Basiswert“). Die Indizes können sich auf Aktien und/oder aktienvertretende Wertpapiere beziehen. Der Auszahlungsbetrag kann unter Umständen erheblich unter dem Marktwert der Wertpapiere am Ausgabetag oder am Tag des Erwerbs der Wertpapiere liegen, wenn neben anderen Faktoren der Wert des Basiswerts zu dem Zeitpunkt, an dem dieser Kurs, Preis bzw. Stand für die Berechnung des Auszahlungsbetrags festgestellt wird, ungünstig ist. Sofern die Währung des Basiswerts (Referenzwährung) von der Währung der Wertpapiere (Abrechnungswährung) abweicht, wird der zur Bestimmung des Auszahlungsbetrags relevante (Endgültige) Referenzpreis in die Abrechnungswährung umgerechnet. Dementsprechend hängt das Verlustrisiko des ...
Allgemeine Risiken. Die Wertentwicklung der einzelnen Fonds ist von der Wertentwicklung der zugrunde liegenden Anlagen abhängig. Es wird keine Garantie oder Zusicherung dafür gegeben, dass ein Fonds oder eine Anlage seine bzw. ihre jeweiligen Anlageziele erreicht. Ergebnisse aus der Vergangenheit müssen nicht unbedingt Anhaltspunkte für künftige Ergebnisse geben. Der Wert der Anteile kann aufgrund eines der nachstehend genannten Risikofaktoren sowohl fallen als auch steigen, und es ist möglich, dass der Anleger sein angelegtes Kapital nicht zurückerhält. Es sind Schwankungen der Erträge aus den Anteilen möglich in geldlicher Hinsicht. Wechselkursschwankungen können neben anderen Faktoren zu Steigerungen oder Rückgängen des Xxxxx der Anteile führen. Steuerhöhen, Steuerbemessungsgrundlagen und Steuerbefreiungen können sich ändern. Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass die gesamte Wertentwicklung der zugrunde liegenden Anlagen eines Fonds gewinnbringend sein wird. Ferner gibt es hinsichtlich des angelegten Kapitals keine Rückzahlungsgarantie. Bei der Auflegung eines Fonds wird dieser üblicherweise über keine bisherige Geschäftstätigkeit verfügen, die Anlegern als Grundlage für eine Einschätzung der Wertentwicklung dienen könnte. Die Fonds sind unter Umständen Risiken im Zusammenhang mit Unternehmen aus dem Finanzsektor ausgesetzt, die als Dienstleister oder als Kontrahenten bei Finanzkontrakten agieren. Extreme Marktschwankungen können sich nachteilig auf diese Unternehmen und somit auf die Aktivitäten der Fonds auswirken. Aufsichtsbehörden und selbstregulierende Organisationen und Börsen sind berechtigt, im Falle von unvorhergesehenen Ereignissen auf dem Markt außergewöhnliche Maßnahmen zu ergreifen. Künftige behördliche Maßnahmen in Bezug auf die Gesellschaft könnten erhebliche und nachteilige Auswirkungen haben.