Anlage- und Abschlussvermittlung. 2.2.1 EPH kann um Rahmen der Anlage- und Abschlussvermittlung monetäre und nicht-monetäre Zuwendungen von dritter Seite erhalten. Die Vereinnahmung dieser Zuwendungen dient der Bereitstellung effizienter und qualitativ hochwertiger Infrastrukturen für den Erwerb und die Veräußerung einer breiten Palette von Finanzinstrumenten sowie eines umfassenden Informationsangebots zu günstigen Preisen. Den Erhalt der Zuwendungen legt EPH dem Kunden im gesetzlich geforderten Umfang offen. EPH nimmt nicht- monetäre Zuwendungen nur an, sofern diese geringfügig sind und auch im Übrigen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Anlage- und Abschlussvermittlung. 2.2.1 Exporo kann um Rahmen der Anlage- und Abschlussvermittlung monetäre und nicht-monetäre Zuwendungen von dritter Seite erhalten. Die Vereinnahmung dieser Zuwendungen dient der Bereitstellung effizienter und qualitativ hochwertiger Infrastrukturen für den Erwerb und die Veräußerung einer breiten Palette von Finanzinstrumenten sowie eines umfassenden Informationsangebots zu günstigen Preisen. Den Erhalt der Zuwendungen legt Exporo dem Kunden im gesetzlich geforderten Umfang offen. Exporo nimmt nicht- monetäre Zuwendungen nur an, sofern diese geringfügig sind und auch im Übrigen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Anlage- und Abschlussvermittlung. Die Bank vermittelt gegen Provision Geschäfte über Finanz- dienstleistungen sowie über die Anschaffung und Veräuße- rung von Finanzinstrumenten. Wertpapieranlagen sind aufgrund ihrer spezifischen Merk- male mit speziellen Risiken verbunden. Insbesondere zählen dazu folgende Risiken: • Kursänderungsrisiko/Risiko rückläufiger Anteilspreise • Bonitätsrisiko (Ausfallrisiko bzw. Insolvenzrisiko) des Emittenten • Totalverlustrisiko Der Preis eines Wertpapiers unterliegt Schwankungen auf dem Finanzmarkt, auf die die Bank keinen Einfluss hat. Deshalb können die einzelnen Wertpapiergeschäfte nicht widerrufen werden. In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge (z. X. Xxxxxx, Dividenden) und erzielte Wert- steigerungen sind kein Indikator für künftige Erträge und Wertsteigerungen. Anteilsinhaber oder Gläubiger sind grundsätzlich immer dem Risiko ausgesetzt, dass Verpflichtungen aus einem Finanzinstrument oder Forderungen nicht erfüllt werden (Bonitätsrisiko des Emittenten oder Vertragspartners). Dieses Risiko besteht im Falle einer Insolvenz, d. h. bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit des Emittenten oder Vertragspartners. Für Kreditinstitute gibt es besondere Vorschriften. Es besteht das zusätzliche Risiko, dass eine Behörde eine Abwicklungsmaßnahme anordnet. Das ist möglich, wenn beispielsweise die Verbindlichkeiten des mit der Auftragsausführung. Bei Geschäften mit der Bank als Gegenpartei schließt der Kunde einen Kauf- oder Verkaufsvertrag mit der Bank ab (Festpreisgeschäft, beispielsweise im Limithandel oder Direkthandel). Aufträge im Wertpapiergeschäft Die Bank nimmt Wertpapieraufträge, Anträge oder sonsti- ge Weisungen im Wertpapiergeschäft oder im Geschäft in anderen Finanzinstrumenten grundsätzlich in ihren Filialen während der jeweiligen Öffnungszeiten oder telefonisch ent- gegen. Soweit zwischen Bank und Kunde vereinbart, können Aufträge, Anträge oder Weisungen auch über die dafür von der Bank vorgesehenen elektronischen Auftragswege erteilt werden. Für zahlreiche Wertpapiergeschäfte steht Kunden das Onlinebanking-Angebot der Commerzbank zur Verfü- gung. Der Kunde erhält grundsätzlich über jede ausgeführte Trans- aktion eine Abrechnung, mit der die Bank über die wesent- lichen Transaktionsdaten informiert. Die Transaktionen wer- den von der Bank – soweit nicht anders vereinbart – über das Depot und das Verrechnungskonto des Kunden abgewickelt.