ALLGEMEINE UNTERSTÜTZUNG DER HAND IN HAND-LIEFERANTEN Musterklauseln

ALLGEMEINE UNTERSTÜTZUNG DER HAND IN HAND-LIEFERANTEN. 3. 2. 1 HAND IN HAND-Partner, die selbst Kleinbauern-Kooperativen/-Assoziationen sind, können an Rapunzel Naturkost einen Antrag auf Vorfinanzierung stellen. Die Vorfinanzierung kann durch Rapunzel Naturkost direkt erfolgen, oder Rapunzel Naturkost unterstützt den HAND IN HAND-Partner darin, eine externe Vorfinanzierung zu erhalten. Eine Vorfinanzierung kann für den Aufkauf der Ernte gewährt werden. Die jeweiligen Gründe für die Beantragung einer Vorfinanzierung müssen Rapunzel Naturkost schriftlich dargelegt werden. Im Falle einer direkten Vorfinanzierung durch Rapunzel Naturkost wird die Höhe der Vorfinanzierung individuell nach der Notwendigkeit des jeweiligen HAND IN HAND-Liefer anten und den finanziellen Möglichkeiten von Rapunzel Naturkost vereinbart. Die Höhe der Vorfinanzierung kann bis zu 50% des Kontraktwertes mit Rapunzel Naturkost betragen. Voraussetzung für eine direkte Vorfinanzierung durch Rapunzel Naturkost ist Klar heit und Einigkeit zwischen dem HAND IN HAND-Partner und Rapunzel Naturkost hinsichtlich der Berechnung des Exportpreises für den betreffenden Kontrakt. Dies gilt insbesondere in stark volatilen Märkten, wenn zum Zeitpunkt der Vorfinanzierung durch Rapunzel Naturkost der exakte Aufkaufpreis der Rohware noch nicht klar ist. Bei regulärer Rückzahlung/regulärem Ausgleich mit den nächsten Warenlieferungen aus dem aktuellen Kontrakt werden keine Zinsen erhoben. Sollte aufgrund höherer Gewalt eine Rückzahlung nicht innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens möglich sein, so kann eine Stundung vereinbart werden. Eine Ausnahme von dieser Regelung kann gemacht werden, wenn ein begründetes und absehbares hohes Risiko besteht, dass: - der Lieferant unter Umständen die vertraglich vereinbarten Mengen nicht liefern kann, - der Lieferant bei Nichtverfügbarkeit des Rohstoffes/Produktes die Vorauskasse nicht zurückzahlen kann, oder - zum Zeitpunkt der Prüfung einer Vorfinanzierung schwerwiegende Qualitätsprobleme vorliegen und dadurch die Ware von Rapunzel Naturkost nicht akzeptiert werden kann.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.