Allgemeines, Geltungsbereich. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.1 TÜV SÜD erbringt satzungsgemäß technische Dienstleistungen, insbesondere in Form von Gutachten, Prüfungen, Messungen/Labordienstleistungen, Beratung/Konzeptfindung und spezieller Ausbildung und entwickelt Dienstleistungen und dazugehörige Produkte im Bereich neuer Technologien (im folgenden „Leistungen“).
1.2 Überwiegend erbringt TÜV SÜD Leistungen gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) sind deshalb grundsätzlich für den Verkehr mit diesen Personengruppen verfasst und gelten für alle Geschäftsbeziehungen des TÜV SÜD mit solchen Auftraggebern. Dessen ungeachtet gelten sie aber auch für die Geschäftsbeziehungen des TÜV SÜD mit Verbrauchern (§ 13 BGB). In diesem Fall gelten die AGB jedoch mit folgenden Maßgaben: - Die von TÜV SÜD angegebenen Liefer- und Fertigstellungsfristen sind entgegen Ziffer 3.1 verbindlich. - Ziffer 4.3 gilt nicht. - Ziffer 5.5 gilt nicht. - Ziff. 9.1 gilt mit der Maßgabe, dass der Sitz von TÜV SÜD als Gerichtsstand für den Fall vereinbart wird, dass der Auftraggeber seinen Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Rechtes der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Sitz, sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. - Ziff. 9.2 gilt nicht. - TÜV SÜD nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
1.3 Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als TÜV SÜD ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn TÜV SÜD in Kenntnis der AGB des Auftraggebers Leistungen an ihn vorbehaltlos erbringt.
1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von TÜV SÜD maßgebend.
Allgemeines, Geltungsbereich a) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Bestellungen von Out-of-Home-Medien der Sutter Telefonbuchverlag GmbH, Ber- thold-Beitz-Boulevard 420, 45141 Essen, Deutschland, (nachfolgend „Sutter“), die durch Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) getätigt werden. Verwendet der Kunde entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine oder Besondere Geschäftsbedin- gungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen. Sie werden nur dann Vertrags- bestandteil, wenn Sutter dem ausdrücklich zugestimmt hat.
b) Ergänzend zu den nachfolgenden Regelungen gelten die jeweils aktuellen Termin- pläne der Außenwerbung (in der Regel Dekaden-Terminplan, sofern nicht anders ausgewiesen), die Formatübersicht und die Preislisten von Sutter.
c) Sutter verwendet auch die Dachmarke „Sutter Local Media“.
d) Die genannten Leistungen bietet Sutter ausschließlich für Gewerbetreibende, die Unternehmer i.S.v. § 14 BGB sind, an.
e) Für das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch für sonstiges abdingbares internationales Recht.
f) Sutter arbeitet zur Durchführung von Out-of-Home-Medien mit spezialisierten Dienstleistern zusammen, (nachfolgend „Leistungspartner“).
Allgemeines, Geltungsbereich. 1.1 Sämtliche Bestellungen von Waren oder Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Ein- kaufsbedingungen. Die Einkaufsbedingungen werden Inhalt des mit uns geschlossenen Einkaufsver- trags, ohne Rücksicht darauf, ob der Lieferant die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (§§ 433, 651 BGB).Die Auftragsbestätigung bzw. die Ausführung der von uns bestellten Lieferung oder Leis- tung gilt stets als Anerkenntnis unserer Einkaufsbedingungen. Widerspricht der Lieferant unseren Ein- kaufsbedingungen ausdrücklich und individuell, sind wir berechtigt, die Bestellung durch schriftliche Anzeige an den Lieferanten zu widerrufen. Aus einem solchen Widerruf kann der Lieferant keinerlei Rechte herleiten.
1.2 Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Gel- tung im Einzellfall nicht ausdrücklich widersprechen. Derartige Bedingungen werden nur dann und in- soweit Vertragsbestandteil, als wir sie ausdrücklich und schriftlich anerkennen. In diesen Fällen gelten unsere Einkaufsbedingungen ergänzend. Das Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn wir in Kenntnis der abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Allgemei- nen Geschäftsbedingungen des Lieferanten vorbehaltlos bei diesem Bestellungen aufgeben oder seine Lieferungen annehmen oder auf Korrespondenz Bezug nehmen, die solche Bedingungen enthält oder auf sie verweist.
1.3 Unsere Einkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), wenn der Vertrag zum Betrieb des Unternehmens gehört, sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (§ 310 Abs. 1 BGB).
1.4 Die Einkaufsbedingungen gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für alle zu- künftigen Einkaufsverträge mit dem Lieferanten, insbesondere bei nachfolgenden – gegebenenfalls auch telefonischen – Bestellungen, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten; über Änderungen unserer Einkaufsbedingungen werden wir den Lieferanten in diesem Fall umgehend informieren.
1.5 Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Lieferanten (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Einkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw unsere schriftliche Bestätigung ...
Allgemeines, Geltungsbereich. 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Mietvertragsbedingungen des Vermieters gelten für alle Angebote und Mietverträge zur Vermietung von Baumaschinen, Baugeräten und Industriemaschinen; Mietvertragsbedingungen des Mieters wird ausdrücklich wider- sprochen.
1.2 Diese Allgemeinen Mietvertragsbedingungen gelten auch für künftige Verträge über die Vermietung beweglicher Sachen mit demselben Mieter.
1.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Mieter (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor die- sen Mietvertragsbedingungen.
1.4 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Mieter gegenüber dem Vermieter abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Text- form.
1.5 Falls nichts Abweichendes angegeben, sind alle Mietvertragsangebote des Vermie- ters freibleibend.
1.6 Der zugrunde liegende Mietvertrag sowie diese Allgemeinen Mietvertragsbedingun- gen gelten nur gegenüber einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentli- chen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gemäß § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB.
Allgemeines, Geltungsbereich. 1.1. Wir erbringen Leistungen für unsere Geschäftspartner („Kunden“) ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Waren und/oder die Lieferung beweglicher Sachen bestellen wir auf Grundlage unsere Einkaufsbedingungen.
1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Vertragsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit wir diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Bestellungen des Kunden unter Hinweis auf Vertragsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender, entgegenstehender oder ergänzender Vertragsbedingungen des Kunden Leistungen an ihn vorbehaltlos ausführen.
1.3. Unsere AGB gelten auch für künftige Verträge mit demselben Kunden, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
1.4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
1.5. Soweit den Auftragsunterlagen Montagebedingungen beigefügt sind, sind diese Vertragsbestandteil.
1.6. Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Allgemeines, Geltungsbereich. 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen (nachfolgend „Einkaufsbedingungen“ genannt) gelten für alle Lieferungen und Leistungen (nachfolgend allgemein „Lieferungen“ genannt), die ein Verkäufer, Werkunternehmer oder ein Dienstleister (nachfolgend allgemein „Lieferant“ genannt) für die IBS-Industrie-Batterie-Service GmbH erbringt.
1.2 Diese Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; von diesen Einkaufsbedingungen abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Lieferanten erkennen wir nicht an, es sei denn, es liegt unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung vor. Auch wenn wir in Kenntnis von unseren Einkaufsbedingungen abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Lieferanten die Lieferung des Lieferanten vorbehaltlos annehmen, bedeutet dies keine Zustimmung – auch in diesem Fall gelten unsere Einkaufsbedingungen.
1.3 Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Verträge über die Erbringung von Lieferungen durch denselben Lieferanten als Rahmenvereinbarung, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssen.
1.4 Vorrangig vor diesen Einkaufsbedingungen gelten im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Lieferanten (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen). Für den Inhalt derartiger individueller Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
1.5 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Lieferanten uns gegenüber abzugeben sind, wie zum Beispiel Fristsetzungen, Mahnungen, Rücktrittserklärungen, bedürfen der Schriftform.
1.6 Untere Einkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.
Allgemeines, Geltungsbereich. 2.1. Diese AEB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen einem Krüger Unternehmen und den Lieferanten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AEB abweichende Bedingungen des Lieferanten werden nicht anerkannt, es sei denn, das jeweilige Krüger Unternehmen hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese AEB gelten auch dann, wenn das jeweilige Krüger Unternehmen in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AEB abweichender Bedingungen des Lieferanten die Lieferung des Lieferanten vorbehaltlos annimmt.
2.2. Die AEB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung von beweglichen Sachen („Vertragsprodukte“), ohne Rücksicht darauf, ob der Lieferant die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (§§ 433, 651 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AEB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Krüger Unternehmens gültigen bzw. jedenfalls in der dem Lieferanten zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass das jeweilige Xxxxxx Unternehmen in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
2.3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Lieferanten (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AEB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Krüger Unternehmens maßgebend.
2.4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Lieferanten gegenüber einem Krüger Unternehmen abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mahnungen, Erklärung von Rücktritt), bedürfen der Schriftform.
2.5. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AEB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
Allgemeines, Geltungsbereich a) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Es sollen die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gelten, falls der Lieferant eine entsprechende Klausel verwendet.
b) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
c) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.
Allgemeines, Geltungsbereich. 1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
3. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
4. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.
Allgemeines, Geltungsbereich. 1.1. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen (nachfolgend „AEB“) gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen betreffend die Lieferung/Erbringung von Waren und/oder Dienstleistungen zwischen der Lieferantin und/oder Dienstleistungserbringerin (nachfolgend „Vertragspartner“) und der Ernst & Young AG, Basel, Schweiz (nachfolgend „EY“) (gemeinsam „Parteien“). Sie bilden einen integrierenden Bestandteil eines jeden mit dem Vertragspartner abgeschlossenen Vertrages und/oder einer jeden Bestellung (nachfolgend „Vertrag“).
1.2. EY ist Mitglied des weltweiten Netzwerks der Ernst & Young Gesellschaften (nachfolgend „EY Gesellschaften“); jede EY Gesellschaft ist eine eigenständige juristische Person.
1.3. Die AEB gelten ausschliesslich, soweit nicht die Parteien im Einzelfall schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen haben. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners und von Dritten sind ausdrücklich wegbedungen und werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als EY deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die vorbehaltlose Entgegennahme von Waren und/oder Dienstleistungen des Vertragspartners durch EY stellt keine Anerkennung der Geschäftsbedingungen des Vertragspartners oder Dritter dar.
1.4. Mit der Abgabe eines Angebots (Offerte) des Vertragspartners und/oder durch Lieferung resp. Erbringung von Waren und/oder Dienstleistungen gelten die vorliegenden AEB als durch den Vertragspartner angenommen.
1.5. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag sowie diesen AEB müssen von den Parteien schriftlich vereinbart werden.
1.6. Die AEB sind nicht anwendbar auf den Personalverleih gemäss dem Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih vom 6. Oktober 1989 (SR 823.11).