Allgemeine Voraussetzungen für Clearing-Lizenzen Musterklauseln

Allgemeine Voraussetzungen für Clearing-Lizenzen. (1) Einem Antragsteller wird eine Clearing-Lizenz für eine Transaktionsart nur erteilt, wenn er die allgemeinen Voraussetzungen gemäß nachstehenden Absätzen (2) bis (6) sowie die für die betreffende Transaktionsart in Kapitel II-IX aufgeführten besonderen Voraussetzungen erfüllt. Sofern in Kapitel I Abschnitt 6 5 Ziffer 2 nicht abweichend geregelt, findet diese Ziffer 2.1.2 keine Anwendung auf Antragsteller einer Basis-Clearing-Mitglied-Clearing-Lizenz. (2) Persönliche Voraussetzungen […]
Allgemeine Voraussetzungen für Clearing-Lizenzen. (1) Einem Antragsteller wird eine Clearing-Lizenz für eine Transaktionsart nur erteilt, wenn er die allgemeinen Voraussetzungen gemäß nachstehenden Absätzen (2) bis (6) sowie die für die betreffende Transaktionsart in Kapitel II-IX aufgeführten besonderen Voraussetzungen erfüllt. Sofern in Kapitel I Abschnitt 6 Ziffer 2 nicht abweichend geregelt, findet diese Ziffer 2.1.2 keine Anwendung auf Antragsteller einer Basis-Clearing-Mitglied-Clearing-Lizenz. Ferner findet diese Ziffer 2.1.2 keine unmittelbare Anwendung auf Antragsteller einer Direkt-Clearing-Lizenz; auf die Erteilung einer Direkt-Clearing-Lizenz findet Ziffer 2.1.2 Absätze (1) bis (5) der Basis-Clearing-Mitglied-Bestimmungen entsprechende Anwendung. (2) Persönliche Voraussetzungen […]
Allgemeine Voraussetzungen für Clearing-Lizenzen. (1) Einem Antragsteller wird eine CLEARING-LIZENZ für eine TRANSAKTIONS-ART nur erteilt, wenn er die allgemeinen Voraussetzungen gemäß nachstehenden Absätzen (2) bis (6) sowie die für die betreffende TRANSAKTIONS-ART in Kapitel II-IX aufgeführten besonderen Voraussetzungen erfüllt.
Allgemeine Voraussetzungen für Clearing-Lizenzen. (1) Einem Antragsteller wird eine CLEARING-LIZENZ für eine TRANSAKTIONS-ART nur erteilt, wenn er die allgemeinen Voraussetzungen gemäß nachstehenden Absätzen (2) bis (6) sowie die für die betreffende TRANSAKTIONS-ART in Kapitel II-IX aufgeführten besonderen Voraussetzungen erfüllt. erforderliche Höhe unterschreiten würde, sind der Eurex Clearing AG unverzüglich anzuzeigen. Die Eurex Clearing AG kann jederzeit einen solchen Nachweis verlangen und auf Kosten des antragstellenden Instituts einen Wirtschaftsprüfer zur Überprüfung des haftenden Eigenkapitals oder der vergleichbaren Eigenmittel beauftragen.