Persönliche Voraussetzungen Musterklauseln

Persönliche Voraussetzungen. (1) Altersteilzeit nach diesem Tarifvertrag setzt voraus, dass die Arbeitnehmerin das 60. Lebensjahr vollendet hat und innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeitarbeit mindestens 1.080 Ka- lendertage in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nach SGB III gestanden hat.
Persönliche Voraussetzungen. Folgende persönliche Voraussetzungen sind als Zugangsbedingung zur Funktionsausbildung als Triebfahrzeugführer zu erfüllen.
Persönliche Voraussetzungen. Der Abschluss eines Vertrages mit OPUNITY zum Erwerb eines Zuganges zur Plattform zum Zwecke der interaktiven (Abgabe von Angeboten und Kommunikation, etc) Nutzung („Nut- zungsvertrag“) ist nur voll geschäftsfähigen und eigenberechtigten Personen oder solchen, die mit ausdrücklicher Zustimmung ihrer(s) gesetzlichen Vertreter(s) handeln, gestattet. Bei min- derjährigen oder nicht eigenberechtigten Personen ist unaufgefordert binnen 14 (vierzehn) Ta- gen ab Registrierung eine nachweisliche Zustimmungserklärung der(s) gesetzlichen Vertre- ter(s) in Textform (zB per Brief, Fax oder E-Mail) an OPUNITY (Kontaktdaten siehe Punkt 1.1.) zu übermitteln. Das Zustandekommen eines Vertrages mit OPUNITY ist in diesem Fall bis zum Vorliegen einer solchen Zustimmungserklärung schwebend unwirksam. OPUNITY ist in diesem Fall ohne weitere gesonderte (Hinweis- oder Aufforderungs-)Erklärung berechtigt, ein bereits angelegtes Benutzerkonto des betreffenden (registrierten) Nutzers bis zum Vorliegen der Zu- stimmungserklärung vorübergehend und entschädigungslos zu sperren und – sofern nicht bin- nen 14 (vierzehn) Tagen ab Bestellung eine Zustimmungserklärung der(s) gesetzlichen Vertre- ter(s) vorliegt – endgültig zu löschen.
Persönliche Voraussetzungen. Zum Zeitpunkt der Entlassung müssen Sie • mindestens 1 Jahr vollbeschäftigt sein – das bedeutet mindestens 18 Stunden regelmäßige Arbeitszeit pro Woche – (§ 2 Ziffer 2a TV SozSich) • mindestens 10 anrechenbare Beschäftigungsjahre (§2 Ziffer 2b TV SozSich) und das 40. Lebensjahr vollendet haben • in den letzten 5 Jahren Ihren Wohnsitz im Geltungsbereich des TV AL II (§2 Ziffer 2c SozSich)) gehabt haben – bei Grenzgängern aus EU-Ländern gelten Sonderregelungen • dürfen noch keinen gekürzten oder ungekürzten Anspruch auf Altersrente aus gesetzlichen Rentenversicherung (§2 Ziffer 2d TV SozSich) haben • dürfen keine anderweitige zumutbare Beschäftigung abgelehnt haben (§2 Ziffer 3 TV SozSich) Die Überbrückungsbeihilfe kann nur gezahlt werden, wenn Sie bestimmte Einkünfte nachweisen können.
Persönliche Voraussetzungen. Kinderbetreuung: Name, Vorname des Kindes Geburtsdatum Bildet mit mir eine Haushaltsgemeinschaft in einer gemeinsamen Wohnung ja nein ja nein ja nein Pflege von Familienangehörigen. (bitte Nachweis über Pflegebedürftigkeit beifügen) Name, Vorname der pflegebedürftigen Person Angehörigenverhältnis (z.B. Mutter, Xxxxxxxxxxxxxx, Kind, etc.) Pflegegrad - bitte wählen - - bitte wählen - - bitte wählen - - bitte wählen - Ich leide selbst unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Kurze Beschreibung: (bei Bedarf fordert der Bereich 11 einen Nachweis an) Die Versagung eines Telearbeitsplatzes würde für mich eine besondere Härte darstellen. Kurze Beschreibung:
Persönliche Voraussetzungen. Die Versicherungsvermittler und Versicherungsvermittlerinnen erfüllen folgende per- sönliche Voraussetzungen:
Persönliche Voraussetzungen. (4) 1Anspruch auf die Ergebnisbeteiligung haben alle diejenigen anspruchsberechtigten Mitarbeiter, die am 31. Dezember des jeweiligen Fälligkeits-Kalenderjahres in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft stehen. 2Keinen Anspruch auf Ergebnisbeteiligung aus dieser Vereinbarung haben alle außertariflich beschäftigten Ärztinnen/Ärzte.
Persönliche Voraussetzungen. Zur Erfüllung der Eignungsvoraussetzungen müssen die folgenden Kriterien gegeben sein:
Persönliche Voraussetzungen. 1 Kurzaufenthalts- und Aufenthaltsbewilligungen zur Ausübung einer Erwerbstätig- keit können nur Führungskräften, Spezialistinnen und Spezialisten und anderen qualifizierten Arbeitskräften erteilt werden.
Persönliche Voraussetzungen. 5.3.1 Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung aus zwingenden Gründen (§ 98 Abs. 1 Nr. 1b SGB III)