Als Bauherr Musterklauseln

Als Bauherr. Sie sind versichert als Bauherr von An- und Umbauten, Abbruch- oder Grabarbeiten am selbstbewohnten Ein-/Zweifamilienhaus bzw. der selbstbewohnten Wohnung. Neubauten sind mitversichert, sofern es sich um Nebengebäude auf dem Grundstück Ihrer Wohnadresse han- delt, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Nicht versichert sind die Planung sowie die Bauleitung des Bauvorha- bens durch Sie. Sie sind versichert als Inhaber oder Betreiber von Anlagen zur Gewin- nung regenerativer Energien aus Sonne, Luft, Wind, Wasser und Erde, die am versicherten Ein- / Zweifamilienhaus oder dem Ferien- /Wo- chen¬endhaus oder auf dem dazugehörigen Grundstück installiert sind. Das Betreiben umfasst nicht einen evtl. Bohrvorgang in der Erde oder dessen Folgen. Mitversichert ist auch die Abgabe von Elektrizität in das Netz eines Energieversorgungsunternehmens, nicht jedoch die direkte Versor- gung von Endverbrauchern. Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn ausschließlich Sie die An- lage betreiben, auch unter Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Bei Geothermieanlagen sind auch Schäden an Ihren unbeweglichen Sa- chen (z. B. Gebäude, Gebäudebestandteile, Erdreich) mitversichert, wenn Wärmeträgerflüssigkeit bestimmungswidrig aus der Anlage aus- getreten ist.
Als Bauherr. Sie sind versichert als Bauherr von An- und Umbauten, Abbruch- oder Grabarbeiten bis zu einer Bausumme von 100.000 EUR je Bauvorhaben am selbstbewohnten Ein-/Zweifamilienhaus bzw. der selbstbewohnten Wohnung. Neubauten sind mitversichert, sofern es sich um Nebenge- bäude auf dem Grundstück Ihrer Wohnadresse handelt, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Nicht versichert sind die Planung sowie die Bauleitung des Bauvorha- bens durch Sie. Überschreitet das Bauvorhaben die vereinbarte Bausummenbegren- zung, entfällt die Mitversicherung. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorge-Versicherung gemäß Abschnitt A Ziffer 3. Die zeitli- che Begrenzung von Abschnitt A Ziffer 3.3.5.4 entfällt in diesem Fall. Sie sind versichert als Inhaber oder Betreiber von Anlagen zur Gewin- nung regenerativer Energien aus Sonne, Luft, Wind, Wasser und Erde, die am versicherten Ein- /Zweifamilienhaus oder dem Ferien- /Wochen- endhaus oder auf dem dazugehörigen Grundstück installiert sind. Mitversichert ist auch die Abgabe von Elektrizität in das Netz eines Energieversorgungsunternehmens, nicht jedoch die direkte Versor- gung von Endverbrauchern. Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn ausschließlich Sie die Anlage betreiben, auch unter Gründung einer Gesellschaft bürgerli- chen Rechts (GbR). Bei Geothermieanlagen sind auch Schäden an Ihren unbeweglichen Sachen (z. B. Gebäude, Gebäudebestandteile, Erdreich) mitversichert, wenn Wärmeträgerflüssigkeit bestimmungswidrig aus der Anlage ausgetreten ist.
Als Bauherr. Sie sind versichert als Bauherr von An- und Umbauten, Abbruch- oder Grabarbeiten am versicherten Gebäude. Neubauten sind mitversichert, sofern es sich um Nebengebäude auf dem Versicherungsgrundstück handelt, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Nicht versichert ist die Planung sowie die Bauleitung des Bauvorha- bens. Es gelten folgende Bausummenbegrenzungen: Deckungsstufe Basis 50.000 EUR Deckungsstufe Komfort 100.000 EUR Deckungsstufe Top ohne Bausummenbegrenzung Überschreitet das Bauvorhaben die vereinbarte Bausummenbegren- zung, entfällt die Mitversicherung.
Als Bauherr. A 2.4.1 Versichert ist die Haftpflicht als Bauherr für Bauvor- haben in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein, im Zusammenhang mit den Eigenschaften der Versicherten gemäss A 2.2 und A 2.3, sofern die Gesamtbausumme die in der Police vereinbarte Summe nicht übersteigt.
Als Bauherr. Sie sind versichert als Bauherr von An- und Umbauten, Abbruch- oder Grabarbeiten bis zu einer Bausumme von 100.000 EUR je Bauvorhaben am selbstbewohnten Ein-/Zweifamilienhaus bzw. der selbstbewohnten Wohnung. Neubauten sind mitversichert, sofern es sich um Nebenge- bäude auf dem Grundstück Ihrer Wohnadresse handelt, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Nicht versichert sind die Planung sowie die Bauleitung des Bauvorha- bens durch Sie. Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Privathaftpflicht-Komfort (SVPS-PH-K) Fassung September 2021 / 23-727-0921-01 Überschreitet das Bauvorhaben die vereinbarte Bausummenbegren- zung, entfällt die Mitversicherung. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorge-Versicherung gemäß Abschnitt A Ziffer 3. Die zeitli- che Begrenzung von Abschnitt A Ziffer 3.3.5.4 entfällt in diesem Fall.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.