Common use of Als Bauherr Clause in Contracts

Als Bauherr. Sie sind versichert als Bauherr von An- und Umbauten, Abbruch- oder Grabarbeiten bis zu einer Bausumme von 100.000 EUR je Bauvorhaben am selbstbewohnten Ein-/Zweifamilienhaus bzw. der selbstbewohnten Wohnung. Neubauten sind mitversichert, sofern es sich um Nebenge- bäude auf dem Grundstück Ihrer Wohnadresse handelt, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Nicht versichert sind die Planung sowie die Bauleitung des Bauvorha- bens durch Sie. Überschreitet das Bauvorhaben die vereinbarte Bausummenbegren- zung, entfällt die Mitversicherung. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorge-Versicherung gemäß Abschnitt A Ziffer 3. Die zeitli- che Begrenzung von Abschnitt A Ziffer 3.3.5.4 entfällt in diesem Fall. Sie sind versichert als Inhaber oder Betreiber von Anlagen zur Gewin- nung regenerativer Energien aus Sonne, Luft, Wind, Wasser und Erde, die am versicherten Ein- /Zweifamilienhaus oder dem Ferien- /Wochen- endhaus oder auf dem dazugehörigen Grundstück installiert sind. Mitversichert ist auch die Abgabe von Elektrizität in das Netz eines Energieversorgungsunternehmens, nicht jedoch die direkte Versor- gung von Endverbrauchern. Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn ausschließlich Sie die Anlage betreiben, auch unter Gründung einer Gesellschaft bürgerli- chen Rechts (GbR). Bei Geothermieanlagen sind auch Schäden an Ihren unbeweglichen Sachen (z. B. Gebäude, Gebäudebestandteile, Erdreich) mitversichert, wenn Wärmeträgerflüssigkeit bestimmungswidrig aus der Anlage ausgetreten ist.

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Als Bauherr. Sie sind versichert als Bauherr von An- und Umbauten, Abbruch- oder Grabarbeiten bis zu einer Bausumme von 100.000 50.000 EUR je Bauvorhaben am selbstbewohnten Ein-/Zweifamilienhaus bzw. der selbstbewohnten Wohnung. Neubauten sind mitversichert, sofern es sich um Nebenge- bäude auf dem Grundstück Ihrer Wohnadresse handelt, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Nicht versichert sind die Planung sowie die Bauleitung des Bauvorha- bens durch Sie. Überschreitet das Bauvorhaben die vereinbarte Bausummenbegren- zung, entfällt die Mitversicherung. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorge-Versicherung Vorsorgeversicherung gemäß Abschnitt A Ziffer 33.3. Die zeitli- che Begrenzung von Abschnitt A Ziffer 3.3.5.4 3.3.3 entfällt in diesem Fall. Sie sind versichert als Inhaber oder Betreiber von Anlagen zur Gewin- nung regenerativer Energien aus Sonne, Luft, Wind, Wasser und Erde, die am versicherten Ein- /Zweifamilienhaus Ein-/Zweifamilienhaus oder dem Ferien- /Wochen- Ferien-/Wochen- endhaus oder auf dem dazugehörigen Grundstück installiert sind. Das Betreiben umfasst nicht einen evtl. Bohrvorgang in der Erde oder des- sen Folgen. Mitversichert ist auch die Abgabe von Elektrizität in das Netz eines Energieversorgungsunternehmens, nicht jedoch die direkte Versor- gung von Endverbrauchern. Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn ausschließlich Sie die Anlage An- lage betreiben, auch unter Gründung einer Gesellschaft bürgerli- chen bürgerlichen Rechts (GbR). Bei Geothermieanlagen sind auch Schäden an Ihren unbeweglichen Sachen Sa- chen (z. B. Gebäude, Gebäudebestandteile, Erdreich) mitversichert, wenn Wärmeträgerflüssigkeit bestimmungswidrig aus der Anlage ausgetreten aus- getreten ist.

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Als Bauherr. Sie sind versichert als Bauherr von An- und Umbauten, Abbruch- oder Grabarbeiten bis zu einer Bausumme von 100.000 50.000 EUR je Bauvorhaben am selbstbewohnten Ein-/Zweifamilienhaus bzw. der selbstbewohnten Wohnung. Neubauten sind mitversichert, sofern es sich um Nebenge- bäude auf dem Grundstück Ihrer Wohnadresse handelt, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Nicht versichert sind die Planung sowie die Bauleitung des Bauvorha- bens durch Sie. Überschreitet das Bauvorhaben die vereinbarte Bausummenbegren- zung, entfällt die Mitversicherung. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorge-Versicherung Vorsorgeversicherung gemäß Abschnitt A Ziffer 33.3. Die zeitli- che Begrenzung von Abschnitt A Ziffer 3.3.5.4 3.3.3 entfällt in diesem Fall. Sie sind versichert als Inhaber oder Betreiber von Anlagen zur Gewin- nung regenerativer Energien aus Sonne, Luft, Wind, Wasser und Erde, die am versicherten Ein- /Zweifamilienhaus Ein-/Zweifamilienhaus oder dem Ferien- /Wochen- Ferien-/Wochen- endhaus oder auf dem dazugehörigen Grundstück installiert sind. Das Betreiben umfasst nicht einen evtl. Bohrvorgang in der Erde oder des- sen Folgen. Mitversichert ist auch die Abgabe von Elektrizität in das Netz eines Energieversorgungsunternehmens, nicht jedoch die direkte Versor- gung von Endverbrauchern. Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn ausschließlich Sie die Anlage An- lage betreiben, auch unter Gründung einer Gesellschaft bürgerli- chen bürgerlichen Rechts (GbR). Bei Geothermieanlagen sind auch Schäden an Ihren unbeweglichen Sachen Sa- chen (z. B. Gebäude, Gebäudebestandteile, Erdreich) mitversichert, wenn Wärmeträgerflüssigkeit bestimmungswidrig aus der Anlage ausgetreten aus- getreten ist.. Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Privathaftpflicht-Basis (SVPS-PH-B) Fassung September 2021 / 23-728-0921-01

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Als Bauherr. Sie sind versichert als Bauherr von An- und Umbauten, Abbruch- oder Grabarbeiten bis zu einer Bausumme von 100.000 EUR je Bauvorhaben am selbstbewohnten Ein-/Zweifamilienhaus bzw. der selbstbewohnten Wohnung. Neubauten sind mitversichert, sofern es sich um Nebenge- bäude Nebengebäude auf dem Grundstück Ihrer Wohnadresse handelthan- delt, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Nicht versichert sind die Planung sowie die Bauleitung des Bauvorha- bens durch Sie. Überschreitet das Bauvorhaben die vereinbarte Bausummenbegren- zung, entfällt die Mitversicherung. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorge-Versicherung gemäß Abschnitt A Ziffer 3. Die zeitli- che Begrenzung von Abschnitt A Ziffer 3.3.5.4 entfällt in diesem Fall. Sie sind versichert als Inhaber oder Betreiber von Anlagen zur Gewin- nung regenerativer Energien aus Sonne, Luft, Wind, Wasser und Erde, die am versicherten Ein- /Zweifamilienhaus / Zweifamilienhaus oder dem Ferien- /Wochen- endhaus oder auf dem dazugehörigen Grundstück installiert sind. Mitversichert ist auch die Abgabe von Elektrizität in das Netz eines Energieversorgungsunternehmens, nicht jedoch die direkte Versor- gung von Endverbrauchern. Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn ausschließlich Sie die Anlage betreiben, auch unter Gründung einer Gesellschaft bürgerli- chen Rechts (GbR). Bei Geothermieanlagen sind auch Schäden an Ihren unbeweglichen Sachen (z. B. Gebäude, Gebäudebestandteile, Erdreich) mitversichert, wenn Wärmeträgerflüssigkeit bestimmungswidrig aus der Anlage ausgetreten ist.

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Als Bauherr. Sie sind versichert als Bauherr von An- und Umbauten, Abbruch- oder Grabarbeiten bis zu einer Bausumme von 100.000 50.000 EUR je Bauvorhaben am selbstbewohnten Ein-/Zweifamilienhaus bzw. der selbstbewohnten Wohnung. Neubauten sind mitversichert, sofern es sich um Nebenge- bäude auf dem Grundstück Ihrer Wohnadresse handelt, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Nicht versichert sind die Planung sowie die Bauleitung des Bauvorha- bens durch Sie. Überschreitet das Bauvorhaben die vereinbarte Bausummenbegren- zung, entfällt die Mitversicherung. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorge-Versicherung Vorsorgeversicherung gemäß Abschnitt A Ziffer 33.3. Die zeitli- che Begrenzung von Abschnitt A Ziffer 3.3.5.4 entfällt in diesem Fall. Sie sind versichert als Inhaber oder Betreiber von Anlagen zur Gewin- nung regenerativer Energien aus Sonne, Luft, Wind, Wasser und Erde, die am versicherten Ein- /Zweifamilienhaus Ein-/Zweifamilienhaus oder dem Ferien- /Wochen- Ferien-/Wochen- endhaus oder auf dem dazugehörigen Grundstück installiert sind. Mitversichert ist auch die Abgabe von Elektrizität in das Netz eines Energieversorgungsunternehmens, nicht jedoch die direkte Versor- gung von Endverbrauchern. Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn ausschließlich Sie die Anlage betreiben, auch unter Gründung einer Gesellschaft bürgerli- chen Rechts (GbR). Bei Geothermieanlagen sind auch Schäden an Ihren unbeweglichen Sachen (z. B. Gebäude, Gebäudebestandteile, Erdreich) mitversichert, wenn Wärmeträgerflüssigkeit bestimmungswidrig aus der Anlage ausgetreten ist.

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Als Bauherr. Sie sind versichert als Bauherr von An- und Umbauten, Abbruch- oder Grabarbeiten bis zu einer Bausumme von 100.000 EUR je Bauvorhaben am selbstbewohnten Ein-/Zweifamilienhaus bzw. der selbstbewohnten Wohnung. Neubauten sind mitversichert, sofern es sich um Nebenge- bäude auf dem Grundstück Ihrer Wohnadresse handelt, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Nicht versichert sind die Planung sowie die Bauleitung des Bauvorha- bens durch Sie. Überschreitet das Bauvorhaben die vereinbarte Bausummenbegren- zung, entfällt die Mitversicherung. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorge-Versicherung gemäß Abschnitt A Ziffer 3. Die zeitli- che Begrenzung von Abschnitt A Ziffer 3.3.5.4 entfällt in diesem Fall. Sie sind versichert als Inhaber oder Betreiber von Anlagen zur Gewin- nung regenerativer Energien aus Sonne, Luft, Wind, Wasser und Erde, die am versicherten Ein- /Zweifamilienhaus oder dem Ferien- /Wochen- endhaus /Wo- chen¬endhaus oder auf dem dazugehörigen Grundstück installiert sind. Das Betreiben einer Anlage umfasst nicht einen evtl. Bohrvorgang in der Erde oder dessen Folgen. Mitversichert ist auch die Abgabe von Elektrizität in das Netz eines Energieversorgungsunternehmens, nicht jedoch die direkte Versor- gung Versorgung von Endverbrauchern. Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn ausschließlich Sie die Anlage An- lage betreiben, auch unter Gründung einer Gesellschaft bürgerli- chen bürgerlichen Rechts (GbR). Bei Geothermieanlagen sind auch Schäden an Ihren unbeweglichen Sachen Sa- chen (z. B. Gebäude, Gebäudebestandteile, Erdreich) mitversichert, wenn Wärmeträgerflüssigkeit bestimmungswidrig aus der Anlage ausgetreten aus- getreten ist.

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