Als Bauherr. Sie sind versichert als Bauherr von An- und Umbauten, Abbruch- oder Grabarbeiten bis zu einer Bausumme von 100.000 EUR je Bauvorhaben am selbstbewohnten Ein-/Zweifamilienhaus bzw. der selbstbewohnten Wohnung. Neubauten sind mitversichert, sofern es sich um Nebenge- bäude auf dem Grundstück Ihrer Wohnadresse handelt, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Nicht versichert sind die Planung sowie die Bauleitung des Bauvorha- bens durch Sie. Überschreitet das Bauvorhaben die vereinbarte Bausummenbegren- zung, entfällt die Mitversicherung. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorge-Versicherung gemäß Abschnitt A Ziffer 3. Die zeitli- che Begrenzung von Abschnitt A Ziffer 3.3.5.4 entfällt in diesem Fall.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Privathaftpflichtversicherung
Als Bauherr. Sie sind versichert als Bauherr von An- und Umbauten, Abbruch- oder Grabarbeiten bis zu einer Bausumme von 100.000 50.000 EUR je Bauvorhaben am selbstbewohnten Ein-/Zweifamilienhaus bzw. der selbstbewohnten Wohnung. Neubauten sind mitversichert, sofern es sich um Nebenge- bäude auf dem Grundstück Ihrer Wohnadresse handelt, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Nicht versichert sind die Planung sowie die Bauleitung des Bauvorha- bens durch Sie. Überschreitet das Bauvorhaben die vereinbarte Bausummenbegren- zung, entfällt die Mitversicherung. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorge-Versicherung Vorsorgeversicherung gemäß Abschnitt A Ziffer 33.3. Die zeitli- che Begrenzung von Abschnitt A Ziffer 3.3.5.4 3.3.3 entfällt in diesem Fall.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Privathaftpflichtversicherung
Als Bauherr. Sie sind versichert als Bauherr von An- und Umbauten, Abbruch- oder Grabarbeiten bis zu einer Bausumme von 100.000 50.000 EUR je Bauvorhaben am selbstbewohnten Ein-/Zweifamilienhaus bzw. der selbstbewohnten Wohnung. Neubauten sind mitversichert, sofern es sich um Nebenge- bäude auf dem Grundstück Ihrer Wohnadresse handelt, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Nicht versichert sind die Planung sowie die Bauleitung des Bauvorha- bens durch Sie. Überschreitet das Bauvorhaben die vereinbarte Bausummenbegren- zung, entfällt die Mitversicherung. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorge-Versicherung Vorsorgeversicherung gemäß Abschnitt A Ziffer 33.3. Die zeitli- che Begrenzung von Abschnitt A Ziffer 3.3.5.4 entfällt in diesem Fall.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung