Als Bauherr. Sie sind versichert als Bauherr von An- und Umbauten, Abbruch- oder Grabarbeiten am selbstbewohnten Ein-/Zweifamilienhaus bzw. der selbstbewohnten Wohnung. Neubauten sind mitversichert, sofern es sich um Nebengebäude auf dem Grundstück Ihrer Wohnadresse han- delt, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Nicht versichert sind die Planung sowie die Bauleitung des Bauvorha- bens durch Sie.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung Für KFZ Dienstleistungen