Altenheim. Die Gesellschaft deckt innerhalb des Großherzogtums Luxemburg Schäden an Hausrat, der dem Versicherungsnehmer, dessen Ehepartner oder ihren Verwandten in aufsteigender Linie gehört und der sich in dem Zimmer oder der Wohnung befindet, das bzw. die sie im Altenheim nutzen. Je Schadensfall ist die Entschädigung durch die Gesellschaft auf 00.000€ ohne Anwendung der Proportionalitätsregel begrenzt.
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Samples: Berufsversicherungen, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen