an Räumlichkeiten aus Anlass von Dienst-/Geschäftsreisen. Eingeschlossen ist – abweichend von Ziffer 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an Räumlichkeiten und deren Ausstattung, die anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen gemietet werden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
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Samples: Berufshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung