Anbieterwechsel / Rufnummernmitnahme. 8.1 Die Übertragung einer Rufnummer des Kunden von einem anderen Anbieter zu Telefónica Germany ist möglich, nachdem der andere Anbieter die Rufnummer zur Mitnahme freigegeben hat. Telefónica Germany weist darauf hin, dass ein bestehender Vertrag des Kunden mit dem anderen Anbieter von der Übertragung der Rufnummer unberührt bleibt. 8.2 Der Kunde wird auf seinen gesetzlichen Anspruch hingewiesen, jederzeit auch vor Ablauf der mit Telefónica Germany vereinbarten Vertragslaufzeit mit seiner, im Netz von Telefónica Germany eingerichteten Mobilfunkrufnummer zu einem anderen Anbieter zu wechseln, wobei eine maximale Versorgungsunterbrechung von einem Kalendertag entstehen darf. Will der Kunde diesen Anspruch wahrnehmen, muss er Telefónica Germany über seinen Wunsch zur Rufnummernübertragung informieren und den anderen Anbieter mit der Übernahme der Rufnummer beauftragen. Für die Übertragung der Rufnummer erhebt Telefónica Germany ein Entgelt gemäß Preisliste, das vom Guthabenkonto des Kunden abgebucht wird. Die Rufnummernmitnahme ist daher nur möglich, wenn das Guthabenkonto zum Zeitpunkt der Durchführung des Wechsels ein ausreichendes Guthaben aufweist. 8.3 Der Auftrag des Kunden zur Übertragung seiner Rufnummer zu einem anderen Netzbetreiber muss Telefónica Germany spätestens am 90. Tag nach Beendigung des Vertrages zugehen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Mobilfunkdienstleistungen
Anbieterwechsel / Rufnummernmitnahme. 8.1 10.1 Die Übertragung einer Rufnummer des Kunden von einem anderen Anbieter zu Telefónica Germany Netkom ist möglich, nachdem der andere Anbieter die Rufnummer zur Mitnahme freigegeben hat. Telefónica Germany Netkom weist darauf hin, dass ein bestehender Vertrag des Kunden mit dem anderen Anbieter von der Übertragung der Rufnummer unberührt bleibt. Netkom hält die gesetzlichen Vorgaben zum Anbieterwechsel nach § 59 TKG ein.
8.2 10.2 Der Kunde wird auf seinen gesetzlichen Anspruch darauf hingewiesen, jederzeit auch vor Ablauf der mit Telefónica Germany Netkom vereinbarten Vertragslaufzeit mit seiner, im Netz von Telefónica Germany seiner eingerichteten Mobilfunkrufnummer zu einem anderen Anbieter zu wechseln, wobei eine maximale Versorgungsunterbrechung von einem Kalendertag entstehen Arbeitstag ent- stehen darf. Will der Kunde diesen Anspruch wahrnehmen, muss er Telefónica Germany Netkom über seinen Wunsch zur Rufnummernübertragung informieren informie- ren und den anderen Anbieter mit der Übernahme der Rufnummer beauftragen. Für die Übertragung der Rufnummer erhebt Telefónica Germany Netkom ein Entgelt gemäß der Preisliste, das vom Guthabenkonto . Der mit Netkom bestehende Vertrag des Kunden abgebucht wirdbleibt von der Übertragung der Rufnummer unberührt. Die Rufnummernmitnahme Der Kunde ist daher nur möglichweiter verpflichtet, wenn das Guthabenkonto zum Zeitpunkt der Durchführung die vereinbarten Entgelte bis zur Beendigung des Wechsels ein ausreichendes Guthaben aufweistVertrages zu zahlen.
8.3 10.3 Der Auftrag des Kunden zur Übertragung seiner Rufnummer zu einem anderen Netzbetreiber muss Telefónica Germany Netkom spätestens am 90. Tag nach Beendigung des Vertrages zugehen.
10.4 Wird (i) der Dienst des Kunden bei einem Anbieterwechsel länger als einen Arbeitstag unterbrochen oder wird (ii) ein verein- barter Kundendienst- oder Installationstermin von Netkom versäumt, kann der Kunde von Netkom als abgebenden Anbieter für jeden wei- teren Arbeitstag der Unterbrechung eine pauschale Entschädigung verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die Verzögerung bzw. die Versäumnis des Termins zu vertreten hat. Einzelheiten und die Höhe der Pauschalen ergeben sich aus § 59 Abs. 4 TKG.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anbieterwechsel / Rufnummernmitnahme. 8.1 9.1 Die Übertragung einer Rufnummer des Kunden von einem anderen Anbieter zu Telefónica Germany FONIC ist möglich, nachdem der andere Anbieter die Rufnummer zur Mitnahme freigegeben hat. Telefónica Germany weist FONIC weißt darauf hin, dass ein bestehender Vertrag des Kunden mit dem anderen Anbieter von der Übertragung der Rufnummer unberührt bleibt.
8.2 9.2 Der Kunde wird auf seinen gesetzlichen Anspruch hingewiesen, jederzeit auch vor Ablauf der mit Telefónica Germany FONIC vereinbarten Vertragslaufzeit mit seiner, im von FONIC genutzten Netz von Telefónica Germany eingerichteten Mobilfunkrufnummer zu einem anderen Anbieter zu wechseln, wobei eine maximale Versorgungsunterbrechung von einem Kalendertag entstehen darf. Will der Kunde diesen Anspruch wahrnehmen, muss er Telefónica Germany FONIC über seinen Wunsch zur Rufnummernübertragung informieren und den anderen Anbieter mit der Übernahme der Rufnummer beauftragen. Für die Übertragung der Rufnummer erhebt Telefónica Germany FONIC ein Entgelt gemäß Preisliste, das vom Guthabenkonto des Kunden abgebucht wird. Die Rufnummernmitnahme ist daher nur möglich, wenn das Guthabenkonto zum Zeitpunkt der Durchführung des Wechsels ein ausreichendes Guthaben aufweist.
8.3 9.3 Der Auftrag des Kunden zur Übertragung seiner Rufnummer zu einem anderen Netzbetreiber muss Telefónica Germany FONIC spätestens am 90. Tag nach Beendigung des Vertrages zugehen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anbieterwechsel / Rufnummernmitnahme. 8.1 10.1 Die Übertragung einer Rufnummer des Kunden von einem anderen Anbieter zu Telefónica Germany ist möglich, nachdem der andere Anbieter die Rufnummer zur Mitnahme freigegeben hat. Telefónica Germany weist darauf hin, dass ein bestehender Vertrag des Kunden mit dem anderen Anbieter von der Übertragung der Rufnummer unberührt bleibt.
8.2 10.2 Der Kunde wird auf seinen gesetzlichen Anspruch hingewiesen, jederzeit auch vor Ablauf der mit Telefónica Germany vereinbarten Vertragslaufzeit mit seiner, im Netz von Telefónica Germany eingerichteten Mobilfunkrufnummer zu einem anderen Anbieter zu wechseln, wobei eine maximale Versorgungsunterbrechung von einem Kalendertag entstehen darf. Will der Kunde diesen Anspruch wahrnehmen, muss er Telefónica Germany über seinen Wunsch zur Rufnummernübertragung informieren und den anderen Anbieter mit der Übernahme der Rufnummer beauftragen. Für die Übertragung der Rufnummer erhebt Telefónica Germany ein Entgelt gemäß Preisliste, das das, bei der Xxxx der Zahlart „Prepaid“ vom Guthabenkonto des Kunden abgebucht wird. Die Rufnummernmitnahme ist bei der Zahlart „Prepaid“ daher nur möglich, wenn das Guthabenkonto zum Zeitpunkt der Durchführung des Wechsels ein ausreichendes Guthaben aufweist. Der mit Telefónica Germany bestehende Vertrag des Kunden bleibt von der Übertragung der Rufnummer unberührt. Der Kunde ist daher weiter verpflichtet, die vereinbarten Entgelte bis zur Beendigung des Vertrages zu zahlen.
8.3 10.3 Der Auftrag des Kunden zur Übertragung seiner Rufnummer zu einem anderen Netzbetreiber muss Telefónica Germany spätestens am 90. Tag nach Beendigung des Vertrages zugehen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anbieterwechsel / Rufnummernmitnahme. 8.1 9.1 Die Übertragung einer Rufnummer des Kunden von einem anderen Anbieter zu Telefónica Germany ist möglich, nachdem der andere Anbieter die Rufnummer zur Mitnahme freigegeben hat. Telefónica Germany weist darauf hin, dass ein bestehender Vertrag des Kunden mit dem anderen Anbieter von der Übertragung der Rufnummer unberührt bleibt.
8.2 9.2 Der Kunde wird auf seinen gesetzlichen Anspruch hingewiesen, jederzeit auch vor Ablauf der mit Telefónica Germany vereinbarten Vertragslaufzeit mit seiner, im Netz von Telefónica Germany eingerichteten Mobilfunkrufnummer zu einem anderen Anbieter zu wechseln, wobei eine maximale Versorgungsunterbrechung von einem Kalendertag entstehen darf. Will der Kunde diesen Anspruch wahrnehmen, muss er Telefónica Germany über seinen Wunsch zur Rufnummernübertragung informieren und den anderen Anbieter mit der Übernahme der Rufnummer beauftragen. Für die Übertragung der Rufnummer erhebt Telefónica Germany ein Entgelt gemäß Preisliste, das vom Guthabenkonto des Kunden abgebucht wird. Die Rufnummernmitnahme ist daher nur möglich, wenn das Guthabenkonto zum Zeitpunkt der Durchführung des Wechsels ein ausreichendes Guthaben aufweist.
8.3 9.3 Der Auftrag des Kunden zur Übertragung seiner Rufnummer zu einem anderen Netzbetreiber muss Telefónica Germany spätestens am 90. Tag nach Beendigung des Vertrages zugehen.
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